Ratgeber
Finanzierungslexikon
Die wichtigsten Begriffe rund um Firmenkredit und Unternehmensfinanzierung, kurz und genau erklärt – von Abschlagszahlung bis Zinsbindung.
A
- Abschlagszahlung
- Teilzahlung des Kunden nach vereinbartem Leistungsfortschritt, bevor die Schlussrechnung gestellt wird. Abschläge verkleinern die Summe, die ein Unternehmen bei einem Auftrag selbst vorfinanzieren muss. Mehr: Auftragsvorfinanzierung
- Annuitätendarlehen
- Darlehen mit gleichbleibender Rate über die Laufzeit. Die Rate besteht aus Zins und Tilgung; mit sinkender Restschuld wird der Zinsanteil kleiner und der Tilgungsanteil größer. Mehr: Kreditrechner
- Ausfallbürgschaft
- Bürgschaft, bei der der Bürge erst zahlt, wenn beim Schuldner nachweislich nichts mehr zu holen ist. Bürgschaftsbanken übernehmen solche Bürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen, wenn Sicherheiten fehlen.
- Auszahlung
- Überweisung des Kreditbetrags an den Kreditnehmer. Sie erfolgt nach Vertragsschluss, sobald die im Vertrag genannten Voraussetzungen erfüllt sind, etwa gestellte Sicherheiten.
- Avalkredit
- Bürgschaft einer Bank oder Versicherung im Auftrag eines Unternehmens, etwa als Anzahlungs-, Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaft. Es fließt kein Geld, solange die Bürgschaft nicht in Anspruch genommen wird.
B
- Bearbeitungsentgelt
- Einmalige Gebühr für die Bearbeitung eines Kredits. Bei gewerblichen Krediten kann sie vertraglich vereinbart sein; sie gehört in jeden Vergleich der Gesamtkosten. Mehr: Kreditangebot prüfen
- Betriebsmittel
- Mittel für den laufenden Geschäftsbetrieb: Waren, Material, Löhne, Miete und andere wiederkehrende Ausgaben. Im Unterschied dazu sind Investitionen Anschaffungen, die über Jahre genutzt werden. Mehr: Betriebsmittelkredit
- Bonität
- Kreditwürdigkeit: die Einschätzung, ob und wie zuverlässig ein Unternehmen seine Verbindlichkeiten bezahlen kann. Sie stützt sich auf Zahlen, Zahlungsverhalten, Branche und Auskünfte.
- Bürgschaft
- Vertrag, mit dem sich ein Dritter verpflichtet, für die Schuld eines anderen einzustehen (§ 765 BGB). Bei Firmenkrediten wird häufig eine persönliche Bürgschaft der Geschäftsführung verlangt.
- BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)
- Kurzfristige Auswertung der Buchhaltung, meist monatlich von der Steuerberatung erstellt. Sie zeigt Umsatz, Kosten und vorläufiges Ergebnis und ist bei größeren Kreditsummen eine übliche Unterlage. Mehr: Unterlagen für den Firmenkredit
C
- Cashflow
- Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlungen in einem Zeitraum. Anders als der Gewinn zeigt er, wie viel Geld tatsächlich für Raten, Investitionen und Reserven zur Verfügung steht.
- Covenants
- Vertragliche Auflagen in einem Kreditvertrag, etwa Mindestwerte für Eigenkapital oder Informationspflichten. Werden sie verletzt, kann der Finanzierungspartner Rechte wie Nachverhandlung oder Kündigung haben.
D
- Disagio
- Abschlag vom Kreditbetrag bei der Auszahlung: Ausgezahlt wird weniger, zurückgezahlt der volle Betrag. Beim Vergleich zählt deshalb, was tatsächlich ausgezahlt wird.
E
- Effektivzins
- Jahreszins, der neben dem Sollzins weitere Kosten wie Gebühren einrechnet. Seine Angabe ist bei Verbraucherkrediten vorgeschrieben; bei Firmenkrediten vergleicht man am besten die gesamte Rückzahlung.
- Eigenkapitalquote
- Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme. Eine höhere Quote zeigt, dass das Unternehmen Verluste besser auffangen kann, und verbessert meist die Einschätzung bei Finanzierungspartnern.
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Sie ersetzt bei ihnen die Bilanz als Unterlage für die Kreditprüfung.
- Endfälliges Darlehen
- Darlehen, bei dem während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt werden und der gesamte Betrag am Ende auf einmal zurückgezahlt wird. Es verlangt eine gesicherte Quelle für diese Schlusszahlung.
F
- Factoring
- Verkauf offener Rechnungen an ein Factoring-Unternehmen, das den Betrag abzüglich einer Gebühr sofort auszahlt. Beim echten Factoring übernimmt es auch das Risiko, dass der Kunde nicht zahlt.
- Finanzierungspartner
- Bank oder anderer Kreditgeber, an den eine Anfrage vermittelt wird. Er prüft das Unternehmen und entscheidet über Zusage, Zins, Laufzeit, Sicherheiten und Auszahlung.
- Firmenkredit
- Kredit an ein Unternehmen für einen betrieblichen Zweck, auch Unternehmenskredit, Geschäftskredit oder gewerblicher Kredit genannt. Geprüft werden die Zahlen des Betriebs, nicht das private Einkommen. Mehr: Firmenkredit
- Förderkredit
- Kredit einer öffentlichen Förderbank wie der KfW oder einer Landesförderbank für bestimmte Zwecke. Er wird meist über die Hausbank beantragt und hat eigene Bedingungen.
- Fristenkongruenz
- Grundsatz, dass die Laufzeit einer Finanzierung zur Nutzungsdauer des finanzierten Guts passen soll: langlebige Investitionen langfristig, kurzfristiger Bedarf kurzfristig. Mehr: Investitionskredit
G
- Gesellschafterdarlehen
- Darlehen, das ein Gesellschafter seiner eigenen Gesellschaft gibt. Es wird im Insolvenzfall nachrangig behandelt und hat steuerliche Folgen, die mit der Steuerberatung zu klären sind.
H
- Hausbankprinzip
- Verfahren, nach dem Förderkredite nicht direkt bei der Förderbank, sondern über eine Geschäftsbank beantragt werden, die den Kredit durchleitet und in der Regel auch das Risiko prüft.
I
- Investitionskredit
- Kredit für Anschaffungen, die über Jahre genutzt werden, etwa Maschinen, Fahrzeuge oder Ausstattung. Die Laufzeit orientiert sich an der Nutzungsdauer. Mehr: Investitionskredit
J
- Jahresabschluss
- Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung eines Geschäftsjahres, für Kapitalgesellschaften ergänzt um weitere Bestandteile. Er ist bei größeren Kreditsummen eine übliche Unterlage.
K
- Kapitaldienstfähigkeit
- Fähigkeit eines Unternehmens, Zins und Tilgung aus dem laufenden Geschäft zu bezahlen. Sie ist die zentrale Frage jeder Kreditprüfung.
- Konditionsanfrage
- Anfrage eines Kreditgebers bei einer Auskunftei, um Konditionen zu ermitteln. Sie ist für andere Kreditgeber nicht sichtbar und verändert den Score nicht, anders als ein abgeschlossener Kredit.
- Kontokorrentkredit
- Kreditrahmen auf dem Geschäftskonto, der flexibel in Anspruch genommen und zurückgeführt wird. Er eignet sich für kurzfristige Schwankungen, weniger für langfristige Investitionen.
- Kreditvermittler
- Unternehmen, das Kreditanfragen an Kreditgeber vermittelt, ohne selbst Kredite zu vergeben. In Deutschland braucht die Darlehensvermittlung eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Mehr: Über uns
L
- Laufzeit
- Zeitraum, in dem ein Kredit zurückgezahlt wird. Eine längere Laufzeit senkt die Rate, erhöht aber meist die gesamten Zinskosten.
- Leasing
- Überlassung eines Wirtschaftsguts gegen regelmäßige Raten, ohne dass es in das Eigentum des Nutzers übergeht. Nach der Laufzeit wird es zurückgegeben, verlängert oder zu einem vereinbarten Preis übernommen.
- Liquidität
- Fähigkeit, fällige Zahlungen jederzeit zu leisten. Ein Unternehmen kann Gewinn machen und trotzdem illiquide sein, wenn Einnahmen später eingehen als Ausgaben fällig werden. Mehr: Liquidität planen
- Liquiditätsplanung
- Vorschau auf Kontostand, Einzahlungen und Auszahlungen nach Woche oder Monat. Sie zeigt, wann und wie tief eine Lücke entsteht, und damit den sinnvollen Finanzierungsbetrag. Mehr: Liquidität planen
M
- Mietkauf
- Finanzierungsform, bei der ein Gut in Raten bezahlt wird und am Ende automatisch in das Eigentum des Nutzers übergeht. Bilanziell wird es von Beginn an dem Nutzer zugerechnet.
R
- Rating
- Einstufung der Bonität in eine Note, die aus Zahlen und qualitativen Faktoren berechnet wird. Banken nutzen interne Ratings, um Ausfallrisiko und Konditionen zu bestimmen.
- Restschuld
- Betrag, der zu einem Zeitpunkt noch zurückzuzahlen ist. Ein Tilgungsplan zeigt die Restschuld nach jeder Rate.
S
- SCHUFA
- Auskunftei, die Daten zum Zahlungsverhalten von Personen und Unternehmen speichert. Eine Anfrage bei einem Kreditvermittler muss keine SCHUFA-Abfrage auslösen; Finanzierungspartner holen bei ihrer Prüfung häufig Auskünfte ein.
- Sicherheiten
- Vermögenswerte oder Zusagen, auf die ein Kreditgeber zurückgreifen kann, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt wird, etwa Bürgschaften, Grundschulden oder sicherungsübereignete Maschinen.
- Sicherungsübereignung
- Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache, etwa einer Maschine, auf den Kreditgeber als Sicherheit, während das Unternehmen sie weiter nutzt. Nach der Rückzahlung fällt das Eigentum zurück.
- Skonto
- Preisnachlass des Lieferanten für Zahlung innerhalb einer kurzen Frist. Ob sich eine Finanzierung dafür lohnt, zeigt der Vergleich von Ersparnis und Finanzierungskosten in Euro. Mehr: Wareneinkauf finanzieren
- Sollzins
- Vereinbarter Zins auf den in Anspruch genommenen Kreditbetrag, ohne weitere Kosten. Er ist Grundlage für die Berechnung von Rate und Zinsanteil.
- Sondertilgung
- Zusätzliche Rückzahlung neben der regulären Rate, die die Restschuld schneller senkt. Ob und zu welchen Kosten sie möglich ist, regelt der Kreditvertrag.
- Summen- und Saldenliste (SuSa)
- Übersicht über alle Konten der Buchhaltung mit Verkehrszahlen und Salden. Sie ergänzt die BWA und zeigt einem Finanzierungspartner die Details hinter den Summen.
T
- Tilgung
- Rückzahlung des geliehenen Betrags. Sie senkt die Restschuld; Zinsen dagegen sind der Preis für die Überlassung des Geldes.
- Tilgungsplan
- Übersicht über alle Raten eines Kredits mit Zinsanteil, Tilgungsanteil und Restschuld. Er zeigt, wie sich der Kredit über die Laufzeit abbaut. Mehr: Kreditrechner
U
- Umschuldung
- Ablösung eines bestehenden Kredits durch einen neuen, etwa für günstigere Bedingungen oder eine passendere Rate. Kosten wie eine Vorfälligkeitsentschädigung gehören in die Rechnung.
V
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Entschädigung, die ein Kreditgeber bei vorzeitiger Rückzahlung eines festverzinsten Kredits verlangen kann, weil ihm Zinsen entgehen. Ob und in welcher Höhe, regeln Gesetz und Vertrag.
W
- Working Capital
- Umlaufvermögen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten. Die Kennzahl zeigt, wie viel Kapital im laufenden Geschäft gebunden ist, etwa in Lager und offenen Forderungen.
Z
- Zahlungsziel
- Frist, innerhalb der eine Rechnung zu bezahlen ist. Lange Zahlungsziele der Kunden und kurze der Lieferanten sind eine häufige Ursache für Finanzierungsbedarf.
- Zinsbindung
- Zeitraum, für den ein Zins fest vereinbart ist. Danach oder bei variabler Verzinsung kann sich der Zins und damit die Rate ändern.
Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.
Finanzierungen im Überblick
- FirmenkreditFür jedes betriebliche VorhabenMehr erfahren
- BetriebsmittelkreditLaufende Kosten und SaisonspitzenMehr erfahren
- WareneinkaufSaisonware und GroßbestellungenMehr erfahren
- InvestitionskreditMaschinen, Fahrzeuge, IT und AusbauMehr erfahren
- AuftragsvorfinanzierungMaterial und Personal vor der ZahlungMehr erfahren
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