Sicherheiten und Förderung
Bürgschaftsbank: Wann sie einen Kredit möglich macht
Die Bürgschaftsbank sichert Bankkredite ab, wenn Sicherheiten fehlen. Was sie bürgt, was das kostet und wie der Antrag über die Hausbank läuft.
Veröffentlicht am 2. Oktober 2026 · aktualisiert am 2. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit
Kurz beantwortet
Eine Bürgschaftsbank übernimmt gegenüber Ihrer Bank eine Ausfallbürgschaft, wenn Ihnen Sicherheiten für einen Kredit fehlen. Typisch sind 50 bis 80 Prozent des Kredits, die Obergrenzen unterscheiden sich je Bundesland. Den Antrag stellen Sie in der Regel über Ihre Hausbank. Die Bürgschaft ersetzt weder die Bonitätsprüfung noch die Rückzahlung, denn der Kredit bleibt Ihre Schuld.
Das Wichtigste
- Die Bürgschaftsbank sichert einen Bankkredit teilweise ab, sie zahlt Ihnen selbst kein Geld aus.
- Der Bürgschaftsanteil beträgt bei den geprüften Programmen 50 bis 80 Prozent des Kredits.
- Anträge laufen in der Regel über die Hausbank; sprechen Sie Bank und Bürgschaftsbank früh an.
- Es fallen ein Bearbeitungsentgelt und eine laufende Provision an, die je Bürgschaftsbank unterschiedlich sind.
- Sie bleiben Schuldner: Zahlt die Bürgschaftsbank, geht die Forderung auf sie über.
Was ist eine Bürgschaftsbank?
Bürgschaftsbanken sind Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes. Sie wurden ab 1950 als Förderinstitute für den Mittelstand gegründet. Ihre Gesellschafter sind Kammern, Wirtschaftsverbände, Kreditinstitute, Versicherungen und Förderinstitute der Länder. Im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken sind 17 Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgarantiegesellschaften zusammengeschlossen, jede ist rechtlich und wirtschaftlich selbstständig und für ihr Bundesland zuständig.
Ihr Produkt ist die Ausfallbürgschaft. Sie ist für Banken und Sparkassen eine vollwertige Kreditsicherheit. Fällt der Kredit aus, springt die Bürgschaftsbank für ihren Anteil ein. Dafür wird sie vom Bund und den Ländern rückverbürgt. Das senkt das Risiko der Hausbank und macht manche Kredite überhaupt erst möglich.
Wichtig: Die Bürgschaftsbank zahlt kein Darlehen aus. Sie tritt neben Ihre Bank und sichert deren Kredit ab. Den Kreditvertrag schließen Sie weiterhin mit Ihrer Bank.
Wann hilft eine Bürgschaftsbank?
Antragsberechtigt sind alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt wird. Das Vorhaben muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein. Der Verband nennt als Beispiele Existenzgründungen und Betriebsübernahmen, Investitions- und Wachstumsfinanzierungen sowie Betriebsmittel, auch Kontokorrentrahmen.
Nicht gedacht ist die Bürgschaft für Sanierungen: Laut Verbandsflyer ist die Übernahme von Bürgschaften für Sanierungskredite ausgeschlossen. Wenn das Unternehmen bereits in der Krise steckt, ist dieser Weg also meist verschlossen. Typisch ist dagegen der gesunde Betrieb, dem schlicht Grundschulden oder Sachsicherheiten fehlen.
- Existenzgründung oder Betriebsübernahme mit wenig Sicherheiten
- Investition in Maschinen oder Ausstattung, die als Sicherheit nicht reicht
- Wachstumsfinanzierung eines solide laufenden Betriebs
- Betriebsmittelrahmen oder Avale, wenn die Bank mehr Absicherung verlangt
Wie viel verbürgt die Bürgschaftsbank?
Die Programme der Länder unterscheiden sich. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg verbürgt im Standardprogramm 50 bis 80 Prozent der Hausbankdarlehen bis höchstens 2,0 Millionen Euro. Auch in Bayern liegt der Anteil zwischen 50 und 80 Prozent, die Obergrenze beträgt dort 2 Millionen Euro; das dort beschriebene klassische Programm richtet sich laut Förderdatenbank an Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau. Ein älterer Verbandsflyer (Stand 2018) nennt noch 1,25 Millionen Euro als Gesamthöhe auf Basis europäischer Beihilferegeln und weist darauf hin, dass einzelne Länder abweichende Grenzen haben.
Welche Grenze für Sie gilt, hängt also von Ihrem Bundesland, der Branche und dem Programm ab. Lassen Sie sich das von Ihrer Hausbank oder der regionalen Bürgschaftsbank bestätigen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung.
| Quelle | Bürgschaftsanteil | Obergrenze |
|---|---|---|
| Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, Standardprogramm | 50 bis 80 % | 2,0 Mio. € |
| Bürgschaftsbank Bayern, Ausfallbürgschaft | 50 bis 80 % | 2 Mio. € |
| Verband Deutscher Bürgschaftsbanken, Flyer (Stand 2018) | je nach Programm | 1,25 Mio. € Gesamthöhe (2018), in einigen Ländern abweichend |
Rechenbeispiel: Was bedeutet 80 Prozent Bürgschaft?
Beispiel, keine Zusage: Ein Betrieb nimmt bei seiner Bank einen Kredit über 200.000 Euro auf. Die Bürgschaftsbank bürgt zu 80 Prozent. Das sind 160.000 Euro. Für die restlichen 40.000 Euro trägt die Bank das Risiko selbst oder sichert sie anderweitig ab.
Für den Betrieb ändert sich an der Rückzahlung nichts: Er schuldet der Bank weiter 200.000 Euro plus Zinsen. Die Bürgschaft verbessert nur die Chance, den Kredit überhaupt zu bekommen. Hinzu kommen die Kosten der Bürgschaft, die Sie bei der Kalkulation einplanen sollten.
Wie läuft der Antrag und was kostet er?
Die Bürgschaft wird in der Regel im Hausbankverfahren beantragt. Ihre Bank leitet den Antrag an die Bürgschaftsbank weiter. Der Verband rät, Hausbank und Bürgschaftsbank frühzeitig in die eigene Planung einzubeziehen und Gespräche mit konkreten Unterlagen zu führen. Auch Handwerkskammer sowie Industrie- und Handelskammer können erste Ansprechpartner sein.
Es fallen zwei Kostenarten an. Das Bearbeitungsentgelt wird einmalig erhoben. Die Bürgschaftsprovision wird laufend berechnet. Nach dem Produktblatt der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beträgt die Bearbeitungsgebühr in der Regel 0,8 Prozent des Kreditbetrags. Die Provision liegt bei Bürgschaftsquoten über 50 Prozent in der Regel bei 1,1 Prozent pro Jahr, bei 50 Prozent richtet sie sich nach dem Risikogerechten Zinssystem. Die FAQ derselben Seite nennt abweichend 1,0 Prozent Gebühr (mindestens 200 Euro) und 1,0 Prozent Provision, die Werte können sich je nach Programm also unterscheiden. Andere Bürgschaftsbanken verweisen auf ihr eigenes Preis- und Konditionenverzeichnis.
Zeitlich richtet sich die Laufzeit der Bürgschaft nach dem Kredit. Planen Sie für Prüfung und Abstimmung zwischen Bank und Bürgschaftsbank Zeit ein. Wer Liquidität sehr kurzfristig braucht, sollte parallel andere Wege prüfen.
Was bleibt Ihre Pflicht, wenn die Bürgschaftsbank bürgt?
Die Bürgschaft schützt die Bank, nicht Sie. Nach § 774 BGB geht die Forderung des Gläubigers auf den Bürgen über, soweit dieser den Gläubiger befriedigt. Zahlt die Bürgschaftsbank also für Sie, wird sie zum Gläubiger Ihres Unternehmens. Sie können sich der Rückzahlung nicht entziehen.
Prüfen Sie deshalb vor dem Antrag, ob die Raten aus den laufenden Einnahmen tragbar sind. Eine Hilfe bietet der Ratgeber Kreditangebot prüfen. Wer ohne Landesprogramm eine Finanzierung anfragen möchte, kann die Firmenkredit-Anfrage bei Vionor nutzen. Vionor vermittelt, die Prüfung und ein mögliches Angebot kommen vom Finanzierungspartner.
Bürgschaft, Förderkredit oder klassischer Firmenkredit?
Die drei Wege lösen unterschiedliche Probleme. Die Bürgschaft schließt eine Lücke bei den Sicherheiten, sie ändert aber weder Zinssatz noch Rückzahlung. Ein Förderkredit verbilligt die Refinanzierung der Bank und läuft ebenfalls über die Hausbank, wie im Ratgeber Förderkredite von KfW und ERP beschrieben. Ein klassischer Firmenkredit eines Finanzierungspartners wird dagegen nach Bonität und Umsatz entschieden und kommt ohne Landesprogramm aus.
Beides lässt sich kombinieren: Eine Bank kann einen Förderkredit ausreichen und das Risiko zusätzlich über eine Bürgschaftsbank absichern. Ob das für Ihren Fall sinnvoll ist, klärt die Hausbank im Gespräch. Für den Zeitplan gilt: Je mehr Beteiligte, desto länger dauert es. Planen Sie die Finanzierung deshalb nicht erst, wenn die Rechnung schon fällig ist.
Prüfen Sie vor jedem Antrag, ob die Finanzierung zum Vorhaben passt. Eine Maschine, die sich über Jahre amortisiert, verträgt eine lange Laufzeit. Eine Lücke von wenigen Wochen im Cashflow ist dagegen kein Fall für ein aufwendiges Bürgschaftsverfahren.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.
FAQ
Häufige Fragen
Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns. Es antwortet die Person, die auch Ihre Anfrage bearbeitet.
E-Mail schreibenZahlt die Bürgschaftsbank mir den Kredit aus?
Nein. Die Bürgschaftsbank gibt selbst kein Darlehen. Sie übernimmt gegenüber Ihrer Bank eine Ausfallbürgschaft für einen Teil des Kredits. Den Kreditvertrag und die Auszahlung regeln Sie mit Ihrer Bank, die Bürgschaft ist nur eine zusätzliche Sicherheit.
Kann ich die Bürgschaftsbank direkt anfragen?
In der Regel läuft der Antrag über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Verband verweist außerdem auf das Programm Bürgschaft ohne Bank für kleinere Bürgschaften, bei dem man sich zuerst an die Bürgschaftsbank wendet. Welche Wege Ihre Bürgschaftsbank anbietet, erfahren Sie dort direkt.
Wie viel Prozent des Kredits werden verbürgt?
Bei den geprüften Landesprogrammen in Baden-Württemberg und Bayern sind es 50 bis 80 Prozent des Kredits. Die Obergrenzen unterscheiden sich, die genannten Programme nennen 2 Millionen Euro. Ihr Anteil im Einzelfall legt die Bürgschaftsbank nach Prüfung des Vorhabens fest.
Was kostet eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank?
Es fallen ein Bearbeitungsentgelt und eine laufende Bürgschaftsprovision an. Bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg sind es laut Produktblatt in der Regel 0,8 Prozent Bearbeitungsgebühr, die Provision beträgt bei Bürgschaftsquoten über 50 Prozent in der Regel 1,1 Prozent pro Jahr, bei 50 Prozent richtet sie sich nach dem Risikogerechten Zinssystem. Andere Banken veröffentlichen eigene Preisverzeichnisse.
Bekomme ich mit einer Bürgschaft sicher den Kredit?
Nein. Die Bürgschaftsbank prüft das Vorhaben auf betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit, und Ihre Bank entscheidet über den Kredit. Eine Bürgschaft verbessert die Chancen, wenn nur Sicherheiten fehlen. Eine Zusage gibt es dadurch nicht, bei Sanierungskrediten ist sie sogar ausgeschlossen.
Quellen
- Verband Deutscher Bürgschaftsbanken: Flyer Was sind Bürgschaftsbanken?(vdb.ermoeglicher.de)
- Verband Deutscher Bürgschaftsbanken: Startseite(vdb.ermoeglicher.de)
- Bürgschaftsbank Baden-Württemberg: Standardprogramm(bw.ermoeglicher.de)
- Förderdatenbank des Bundes: Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern(www.foerderdatenbank.de)
- Gesetze im Internet: § 774 BGB, Gesetzlicher Forderungsübergang(www.gesetze-im-internet.de)
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