Recht und Steuern
Kreditzinsen als Betriebsausgabe: Was Sie steuerlich absetzen können
Zinsen eines Firmenkredits sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Wo Grenzen liegen: Überentnahmen und Gewerbesteuer-Hinzurechnung im Überblick.
Veröffentlicht am 3. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit
Kurz beantwortet
Zinsen für einen Kredit, der den Betrieb finanziert, sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn, denn Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG alle durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen. Grenzen setzen die Regel zu Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG) und die Gewerbesteuer: Dort wird ein Viertel der Summe aus Schuldzinsen und weiteren Posten hinzugerechnet, soweit diese Summe 200.000 Euro übersteigt.
Das Wichtigste
- Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Entscheidend ist die betriebliche Verwendung des Kredits.
- Abziehbar sind Zinsen und typischerweise auch Gebühren, die Tilgung selbst ist kein Aufwand.
- Bei Überentnahmen kann ein Teil der Schuldzinsen nicht abziehbar sein (§ 4 Abs. 4a EStG), ein Sockelbetrag von 2.050 Euro bleibt abziehbar.
- Gewerbesteuerlich wird ein Viertel der Summe aus Entgelten für Schulden und weiteren Posten hinzugerechnet, soweit sie 200.000 Euro übersteigt.
- Die Einordnung im Einzelfall klärt Ihre Steuerberatung, dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.
Sind Kreditzinsen eine Betriebsausgabe?
Ja, wenn der Kredit betrieblich veranlasst ist. Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Zinsen für ein Darlehen, mit dem Sie Waren einkaufen, Löhne vorfinanzieren oder eine Maschine anschaffen, gehören dazu. Sie mindern den Gewinn und damit die Einkommensteuer.
Das Darlehen selbst regelt § 488 BGB: Der Darlehensnehmer zahlt Zinsen und muss das Darlehen zurückzahlen. Steuerlich ist der Unterschied wichtig. Die Zinsen sind Aufwand und damit abziehbar. Die Tilgung dagegen führt den Kreditbetrag nur zurück und mindert den Gewinn nicht.
Auch Gebühren, die mit dem Kredit zusammenhängen, etwa Bearbeitungsentgelte, sind in der Regel Aufwand, wenn der Kredit betrieblich genutzt wird. Wie genau sie zu verbuchen sind, hängt von Ihrer Gewinnermittlung ab. Fragen Sie hierzu Ihre Steuerberatung.
Wann ist ein Kredit betrieblich veranlasst?
Maßgeblich ist, wofür Sie das Geld verwenden, nicht, wer den Vertrag unterschrieben hat. Fließt der Kredit in den Betrieb, sind die Zinsen Betriebsausgaben. Fließt er in private Ausgaben, etwa einen Urlaub oder ein privates Auto, sind sie es nicht. Die Veranlassung zeigt sich am Verwendungszweck.
Praktisch heißt das: Trennen Sie betriebliche und private Zahlungen sauber. Nutzen Sie ein eigenes Geschäftskonto, dokumentieren Sie den Verwendungszweck im Kreditantrag und bewahren Sie Rechnungen für die damit finanzierten Anschaffungen auf. So belegen Sie bei einer Prüfung die Verbindung zwischen Kredit und Betrieb.
Gemischte Verwendungen, bei denen ein Teil privat ausgegeben wird, führen zu Abgrenzungsfragen. Klären Sie solche Fälle vor Abschluss des Kredits mit Ihrer Steuerberatung und halten Sie die Aufteilung schriftlich fest.
Was bedeuten Überentnahmen für den Zinsabzug?
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es eine Sonderregel. Nach § 4 Abs. 4a EStG sind Schuldzinsen nicht abziehbar, soweit Überentnahmen getätigt wurden. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Betriebsschulden private Entnahmen finanzieren.
Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert ermittelt, und zwar mit sechs Prozent der Überentnahme. Berücksichtigt werden dabei auch Überentnahmen früherer Jahre, abzüglich der Beträge, um die in früheren Jahren Gewinn und Einlagen die Entnahmen überstiegen haben. Der Betrag ist höchstens so hoch wie die Schuldzinsen des Jahres abzüglich 2.050 Euro.
Nicht betroffen sind nach dem Gesetz Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Der Abzug solcher Schuldzinsen bleibt unberührt. Bei der Einnahmenüberschussrechnung gelten die Regeln sinngemäß, dann müssen Entnahmen und Einlagen gesondert aufgezeichnet werden.
Das Beispiel ist frei gewählt und zeigt nur die Rechenlogik: Ein Betrieb zahlt 10.000 Euro Schuldzinsen und hat eine Überentnahme von 20.000 Euro, ohne Vorjahre. Sechs Prozent von 20.000 Euro sind 1.200 Euro. Die Obergrenze liegt bei 10.000 minus 2.050, also 7.950 Euro. Hinzugerechnet werden daher 1.200 Euro, die übrigen 8.800 Euro bleiben abziehbar.
Wie wirken sich Zinsen auf die Gewerbesteuer aus?
Bei der Gewerbesteuer sind Zinsen nur teilweise abziehbar. § 8 Nr. 1 GewStG rechnet dem Gewinn aus Gewerbebetrieb bestimmte Beträge wieder hinzu, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt wurden. Das betrifft ein Viertel der Summe aus mehreren Posten, soweit diese Summe 200.000 Euro übersteigt.
Zu den Posten zählen Entgelte für Schulden, also vor allem Kreditzinsen, ferner Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile des stillen Gesellschafters, ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter und ein Viertel der Aufwendungen für die befristete Überlassung von Rechten. Als Entgelt gelten auch Diskontbeträge bei der Veräußerung von Geldforderungen.
Für kleine und mittlere Betriebe bleibt die Hinzurechnung deshalb oft ohne Folgen: Die Summe der Posten erreicht den Freibetrag von 200.000 Euro nicht. Bei größeren Finanzierungen, hohem Leasingvolumen oder hohen Mieten lohnt sich die Rechnung.
| Posten | Beispiel A | Beispiel B |
|---|---|---|
| Entgelte für Schulden | 150.000 Euro | 260.000 Euro |
| Leasingraten bewegliche Güter, davon ein Fünftel | 20.000 Euro | 20.000 Euro |
| Summe der Posten | 170.000 Euro | 280.000 Euro |
| Abzüglich Freibetrag | 200.000 Euro | 200.000 Euro |
| Davon ein Viertel hinzugerechnet | 0 Euro | 20.000 Euro |
Wie wirkt sich das im Alltag aus?
Für die meisten Firmenkredite bis 500.000 Euro bleibt die Gewerbesteuer-Hinzurechnung ohne praktische Wirkung. Die Kreditzinsen allein bleiben dann meist deutlich unter dem Freibetrag von 200.000 Euro. Wer zusätzlich hohe Miet- und Leasingaufwendungen hat, sollte die Summe aber prüfen.
Die Wirkung auf Einkommensteuer ist unabhängig davon. Zinsen mindern dort den Gewinn, soweit sie Betriebsausgaben sind. Das senkt die Steuerlast, es erstattet aber nie die gesamten Kreditkosten. Rechnen Sie bei der Kreditentscheidung deshalb immer mit den Zahlungen vor Steuern und sehen Sie den Steuereffekt als zusätzlichen Vorteil.
Wie Sie die Kosten eines Kredits vergleichen, zeigt der Beitrag Kreditangebot prüfen. Eine Überschlagsrechnung der monatlichen Belastung bietet der Kreditrechner.
Wie fragen Sie einen Firmenkredit an?
Über Vionor fragen Sie Firmenkredite von 10.000 bis 500.000 Euro mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten an. Vionor ist Vermittler und kein Kreditgeber. Die Anfrage löst keine SCHUFA-Abfrage aus, die Bonität prüft später der Finanzierungspartner. Voraussetzung für eine Anfrage sind mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit; als Orientierung gelten 50.000 Euro Jahresumsatz.
Nach der Anfrage sind BWA und Summen- und Saldenliste Pflichtunterlagen, dazu Kontoauszüge der letzten sechs Monate. Welche Unterlagen das im Einzelnen sind, steht im Ratgeber Unterlagen für den Firmenkredit. Ihre Steuerberatung kann Ihnen helfen, die steuerliche Seite vorab einzuordnen.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.
FAQ
Häufige Fragen
Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns. Es antwortet die Person, die auch Ihre Anfrage bearbeitet.
E-Mail schreibenKann ich die Zinsen meines Firmenkredits absetzen?
Ja, wenn der Kredit betrieblich veranlasst ist. Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die Zinsen mindern den Gewinn. Für Überentnahmen und die Gewerbesteuer gelten Sonderregeln, die Ihre Steuerberatung für Sie einordnet.
Ist die Tilgung auch eine Betriebsausgabe?
Nein. Die Tilgung führt den geliehenen Betrag zurück und ist kein Aufwand. Abziehbar sind die Zinsen und typischerweise zugehörige Gebühren. Die Anschaffung selbst, die Sie mit dem Kredit bezahlen, wirkt über Abschreibung oder als Betriebsausgabe auf den Gewinn.
Was sind Überentnahmen?
Eine Überentnahme liegt vor, wenn Ihre Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. Dann können Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG teilweise nicht abziehbar sein. Der nicht abziehbare Betrag wird typisiert mit sechs Prozent der Überentnahme ermittelt.
Ab wann wirkt die Gewerbesteuer-Hinzurechnung?
Nach § 8 Nr. 1 GewStG wird ein Viertel der Summe aus Entgelten für Schulden und weiteren Posten hinzugerechnet, soweit die Summe 200.000 Euro übersteigt. Liegt Ihre Summe darunter, bleibt die Hinzurechnung ohne Wirkung.
Prüft Vionor die Bonität per SCHUFA?
Nein. Die Anfrage über Vionor löst keine SCHUFA-Abfrage aus. Die Bonität prüft später der jeweilige Finanzierungspartner. Vionor vermittelt Firmenkredite von 10.000 bis 500.000 Euro, entscheidet aber nicht über Zusage oder Konditionen.
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