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Firmenkredit-Grundlagen

Kredit für GbR, OHG und KG: Wie Haftung die Prüfung prägt

Kredit für GbR, OHG oder KG: wer haftet, wer unterschreiben muss, wie Gesellschafter in die Prüfung eingehen und welche Unterlagen Sie bereithalten.

Veröffentlicht am 4. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Eine GbR, OHG oder KG kann als Gesellschaft selbst einen Kredit aufnehmen, für den alle persönlich haftenden Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen einstehen. Deshalb prüfen Finanzierungspartner nicht nur die Zahlen der Gesellschaft, sondern auch Einkommen, Entnahmen und Verpflichtungen der Gesellschafter. Bei der KG haften Kommanditisten grundsätzlich nur bis zu ihrer Haftsumme. Wichtig sind außerdem eine klare Vertretungsregelung und vollständige Gesellschafterangaben.

Das Wichtigste

  • Eine rechtsfähige GbR, eine OHG und eine KG können selbst Kreditnehmer sein; die Gesellschafter haften trotzdem persönlich.
  • Bei GbR und OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt als Gesamtschuldner, bei der KG die Komplementäre, die Kommanditisten bis zur Haftsumme.
  • Finanzierungspartner rechnen Entnahmen und private Steuern der Gesellschafter in die Tragfähigkeit der Rate ein.
  • Ohne abweichende Regel vertreten bei der GbR alle Gesellschafter gemeinsam, bei der OHG jeder einzeln.
  • Ausgeschiedene Gesellschafter haften bis zu fünf Jahre nach, neue Gesellschafter auch für Altverbindlichkeiten.

Kann eine GbR einen Kredit aufnehmen?

Ja, eine rechtsfähige GbR kann selbst einen Kredit aufnehmen und ist dann selbst Darlehensnehmerin. Nach § 705 BGB kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eigene Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, wenn sie nach dem Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll. Betreibt sie ein Unternehmen unter gemeinsamem Namen, wird das vermutet. Das betrifft etwa Praxisgemeinschaften, Agenturen oder Handwerksbetriebe mehrerer Partner.

Für OHG und KG ist die Frage noch eindeutiger. Nach § 105 HGB kann die offene Handelsgesellschaft Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, und für die Kommanditgesellschaft gilt über § 161 HGB dasselbe. Der Kredit steht also in den Büchern der Gesellschaft, die Raten zahlt die Gesellschaft, und Sicherheiten stellt zunächst die Gesellschaft.

Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts kann sich eine GbR in das Gesellschaftsregister eintragen lassen. Sie trägt dann den Zusatz eGbR, und Dritte können sich auf die eingetragenen Angaben zu Gesellschaftern und Vertretung verlassen. Für Finanzierungspartner erleichtert das die Prüfung, weil Vertretung und Gesellschafterkreis nicht mehr nur aus dem Vertrag hervorgehen.

Für Grundstücke ist die Eintragung praktisch Voraussetzung. Nach § 47 Abs. 2 GBO soll ein Recht für eine GbR, etwa das Eigentum an einem Grundstück, im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Soll ein Grundstück der GbR mit einer Grundschuld für einen Kredit belastet werden, führt deshalb in der Regel kein Weg an der Registereintragung vorbei.

Wer haftet für den Kredit einer GbR, OHG oder KG?

Für den Kredit einer GbR oder OHG haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt als Gesamtschuldner. § 721 BGB für die GbR und § 126 HGB für die OHG sagen das wortgleich, und eine abweichende Vereinbarung ist gegenüber Gläubigern unwirksam. Gesamtschuldner heißt: Der Kreditgeber kann den vollen offenen Betrag von jedem einzelnen Gesellschafter verlangen, nicht nur dessen Anteil.

Bei der KG ist die Haftung geteilt. Die Komplementäre haften wie OHG-Gesellschafter unbeschränkt. Die Kommanditisten haften nach § 171 HGB nur bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme, und die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die vereinbarte Einlage geleistet ist. Sie lebt nach § 172 HGB aber wieder auf, wenn Einlagen zurückgezahlt werden oder Entnahmen den Kapitalanteil unter die Haftsumme drücken.

Auch ein Wechsel im Gesellschafterkreis ändert die Haftung nicht einfach. Wer neu eintritt, haftet nach § 721a BGB oder § 127 HGB auch für Verbindlichkeiten, die vor seinem Eintritt entstanden sind. Wer ausscheidet, haftet nach § 728b BGB oder § 137 HGB für bis dahin begründete Verbindlichkeiten weiter, wenn sie innerhalb von fünf Jahren fällig werden und gegen ihn gerichtlich festgestellt oder vollstreckt werden. Die Einzelheiten sind rechtlich komplex, lassen Sie sich bei einem Gesellschafterwechsel beraten.

Haftung für Gesellschaftskredite nach Rechtsform
RechtsformWer haftetUmfang
GbR und eGbRAlle GesellschafterPersönlich, unbeschränkt, als Gesamtschuldner (§ 721 BGB)
OHGAlle GesellschafterPersönlich, unbeschränkt, als Gesamtschuldner (§ 126 HGB)
KG, KomplementärPersönlich haftende GesellschafterUnbeschränkt wie in der OHG
KG, KommanditistKommanditistenBis zur Haftsumme, ausgeschlossen soweit Einlage geleistet (§ 171 HGB)
EintrittNeue GesellschafterAuch für Altverbindlichkeiten (§ 721a BGB, § 127 HGB)
AustrittAusgeschiedene GesellschafterNachhaftung bis zu fünf Jahre (§ 728b BGB, § 137 HGB)

Wie fließen die Gesellschafter in die Kreditprüfung ein?

Bei Personengesellschaften prüft ein Finanzierungspartner die Gesellschaft und die persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam. Der Grund ist die persönliche Haftung: Fällt die Gesellschaft aus, stehen die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen ein. Deshalb fragen Partner häufig Selbstauskünfte, private Verbindlichkeiten und manchmal Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter ab.

Dazu kommt ein steuerlicher Grund. Bei OHG, KG und vergleichbaren Gesellschaften versteuern nach § 15 EStG die Gesellschafter ihren Gewinnanteil persönlich, nicht die Gesellschaft. Der ausgewiesene Gewinn steht also nicht vollständig für die Kreditrate zur Verfügung. Davon gehen Entnahmen für Lebenshaltung und die privaten Steuern der Gesellschafter ab, und erst der Rest kann den Kapitaldienst tragen.

Formal müssen bei der Kreditaufnahme die richtigen Personen unterschreiben. Bei der GbR vertreten nach § 720 BGB alle Gesellschafter gemeinsam, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Bei der OHG ist nach § 124 HGB jeder Gesellschafter einzeln vertretungsbefugt, sofern er nicht ausgeschlossen ist. Kommanditisten sind nach § 170 HGB nicht zur Vertretung befugt.

Schließlich müssen Finanzierungspartner nach dem Geldwäschegesetz ihren Vertragspartner identifizieren und die wirtschaftlich Berechtigten feststellen. Bei Personengesellschaften heißt das: Angaben und Ausweise der maßgeblichen Gesellschafter. Halten Sie diese Unterlagen für alle Beteiligten bereit, sonst stockt die Prüfung an einer Formalie.

Wie viel Rate trägt eine Personengesellschaft?

Wie viel Rate eine Personengesellschaft trägt, ergibt sich aus dem Gewinn abzüglich der Entnahmen und privaten Steuern der Gesellschafter, zuzüglich nicht zahlungswirksamer Abschreibungen. Ein Beispiel mit runden Zahlen: Eine GbR zweier Partner erzielt 120.000 Euro Gewinn. Jeder Partner entnimmt 36.000 Euro für die Lebenshaltung, zusammen 72.000 Euro, und benötigt angenommen 12.000 Euro für private Steuern und Vorsorge, zusammen 24.000 Euro.

Vom Gewinn bleiben damit 24.000 Euro. Rechnet man die Abschreibungen von 10.000 Euro hinzu, weil sie kein Geld kosten, stehen rund 34.000 Euro im Jahr für Zins und Tilgung neuer und bestehender Kredite zur Verfügung. Das sind gut 2.800 Euro im Monat. Ein Finanzierungspartner wird davon noch einen Sicherheitsabstand abziehen.

Das Beispiel zeigt, warum Personengesellschaften mit hohem Gewinn manchmal überrascht sind, wie klein ihr Kreditspielraum wirkt. Wer die Entnahmen realistisch angibt und begründet, wird glaubwürdiger als jemand, der sie zu niedrig ansetzt. Die Methode im Detail erklärt der Ratgeber Kapitaldienstfähigkeit.

Beispielrechnung Kapitaldienstspielraum einer GbR (Beträge nur als Beispiel)
PositionBetrag pro Jahr
Gewinn der Gesellschaft120.000 €
Entnahmen Lebenshaltung, zwei Gesellschafterminus 72.000 €
Private Steuern und Vorsorge, angenommenminus 24.000 €
Abschreibungen (nicht zahlungswirksam)plus 10.000 €
Spielraum für Kapitaldienst34.000 €, rund 2.830 € im Monat

Welche Unterlagen braucht eine Personengesellschaft für den Kredit?

Eine Personengesellschaft braucht die üblichen Geschäftsunterlagen und zusätzlich Nachweise zu Gesellschaftern und Vertretung. Je nach Größe ermittelt sie den Gewinn per Bilanz oder per Einnahmenüberschussrechnung; beides ist für eine Kreditanfrage grundsätzlich geeignet. Wie eine EÜR überzeugend vorgelegt wird, beschreibt der Ratgeber EÜR und Kredit.

Wichtig ist der Gesellschaftsvertrag, weil er Vertretung, Beteiligungsquoten, Entnahmerechte und Regeln für das Ausscheiden enthält. Bei eingetragenen Gesellschaften kommt ein aktueller Registerauszug hinzu. Diese Unterlagen sollten Sie vor einer Anfrage zusammenstellen:

  • Gesellschaftsvertrag mit Vertretungsregelung und Beteiligungsquoten
  • Auszug aus Gesellschafts- oder Handelsregister, falls eingetragen
  • Jahresabschlüsse oder EÜR der letzten zwei Jahre und aktuelle BWA
  • Kontoauszüge des Geschäftskontos der letzten Monate
  • Ausweise und Selbstauskünfte der persönlich haftenden Gesellschafter
  • Übersicht über Entnahmen und private Verbindlichkeiten der Gesellschafter
  • Bei der KG: Haftsummen und Stand der Kommanditeinlagen

Worauf Sie achten sollten: typische Fehler bei Personengesellschaften

Der häufigste Fehler ist eine unklare Vertretung. Unterschreibt bei einer GbR nur ein Gesellschafter, obwohl der Vertrag Gesamtvertretung vorsieht, ist der Kreditvertrag womöglich nicht wirksam für die Gesellschaft geschlossen. Klären Sie vorab, wer unterschreiben muss, und legen Sie den Vertrag offen.

Ein zweiter Fehler betrifft Kommanditisten. Werden während der Laufzeit Einlagen zurückgezahlt oder hohe Entnahmen getätigt, kann die Haftung nach § 172 HGB wieder aufleben. Kommanditisten sollten Entnahmen deshalb mit der Steuerberatung abstimmen, gerade wenn die Gesellschaft Kredite hat.

Drittens werden Gesellschafterwechsel unterschätzt. Ein Ausscheiden befreit nicht sofort von der Haftung, und Kreditverträge enthalten oft Meldepflichten oder Kündigungsrechte für den Fall eines Wechsels. Informieren Sie den Kreditgeber frühzeitig und lassen Sie Austrittsvereinbarungen rechtlich prüfen. Wer die Haftung grundsätzlich begrenzen will, findet im Ratgeber GmbH & Co. KG die Doppelstruktur erklärt.

Können Personengesellschaften über Vionor anfragen?

Ja, GbR, OHG und KG können über Vionor einen Firmenkredit anfragen, im Formular unter der Rechtsform „GbR / KG / OHG“. Hat eine GbR keinen Registereintrag, ist die Angabe einer Registernummer im weiteren Ablauf optional. Vionor ist ein Kreditvermittler und vergibt selbst keine Kredite; angefragt werden können 10.000 bis 500.000 Euro mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten.

Die Anfrage ist kostenlos, unverbindlich und löst keine SCHUFA-Abfrage aus. Der Finanzierungspartner kann bei seiner Prüfung Auskünfte einholen, bei Personengesellschaften auch zu den persönlich haftenden Gesellschaftern. Voraussetzung sind ein Sitz in Deutschland und mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit, als Orientierung gelten 50.000 Euro Jahresumsatz.

Ob ein Angebot zustande kommt, welche Konditionen gelten und ob zusätzlich Bürgschaften oder Sicherheiten verlangt werden, entscheidet allein der jeweilige Finanzierungspartner. Für freiberufliche Partnerschaften lohnt außerdem ein Blick auf die Seite Kredit für Freiberufler.

Fazit: Gesellschaft und Gesellschafter gehören zusammen

Bei Personengesellschaften lassen sich Gesellschaft und Gesellschafter in der Kreditprüfung nicht trennen. Die Gesellschaft ist Kreditnehmerin, die persönlich haftenden Gesellschafter stehen mit ihrem Privatvermögen dahinter, und ihre Entnahmen bestimmen, wie viel Rate übrig bleibt.

Wer Vertretung, Gesellschafterkreis und Entnahmen sauber dokumentiert, macht es jedem Finanzierungspartner leicht. Prüfen Sie vor einer Anfrage, ob eine Registereintragung sinnvoll ist, rechnen Sie den Spielraum nach Entnahmen und halten Sie die Unterlagen aller Gesellschafter bereit. Haftungsfragen beim Ein- und Austritt klären Sie am besten vorab mit Rechtsberatung.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.

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Haften GbR-Gesellschafter persönlich für einen Kredit?

Ja. Nach § 721 BGB haften die Gesellschafter einer GbR für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich als Gesamtschuldner. Der Kreditgeber kann den gesamten offenen Betrag von jedem einzelnen Gesellschafter verlangen. Eine abweichende Vereinbarung unter den Gesellschaftern wirkt gegenüber dem Kreditgeber nicht.

Bekommt eine GbR ohne Eintragung einen Kredit?

Grundsätzlich ja, denn auch eine nicht eingetragene GbR kann rechtsfähig sein und Verbindlichkeiten eingehen. Der Finanzierungspartner braucht dann den Gesellschaftsvertrag, um Vertretung und Gesellschafter zu prüfen. Soll ein Grundstück der GbR als Sicherheit dienen, ist die Eintragung im Gesellschaftsregister wegen § 47 Abs. 2 GBO praktisch Voraussetzung.

Haftet ein Kommanditist für den Kredit der KG?

Ein Kommanditist haftet nach § 171 HGB nur bis zur Höhe seiner Haftsumme, und die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die vereinbarte Einlage geleistet ist. Werden Einlagen zurückgezahlt oder übersteigen Entnahmen den Kapitalanteil, kann die Haftung nach § 172 HGB wieder aufleben. Eine zusätzliche Bürgschaft erweitert die Haftung vertraglich.

Wer muss den Kreditvertrag einer GbR unterschreiben?

Ohne abweichende Regel im Gesellschaftsvertrag vertreten alle Gesellschafter die GbR gemeinsam, so § 720 BGB. Der Vertrag kann Einzelvertretung oder andere Regeln vorsehen. Bei der OHG ist dagegen jeder Gesellschafter einzeln vertretungsbefugt, sofern er nicht ausgeschlossen ist.

Haftet ein ausgeschiedener Gesellschafter für alte Kredite?

Ja, unter Umständen bis zu fünf Jahre. Nach § 728b BGB und § 137 HGB haftet er für bis zum Ausscheiden begründete Verbindlichkeiten, wenn sie innerhalb von fünf Jahren fällig und gegen ihn gerichtlich festgestellt oder vollstreckt werden. Lassen Sie Austrittsvereinbarungen rechtlich prüfen.

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