Zum Inhalt springen
Vionor

Liquidität und Cashflow

Kredit für die Steuernachzahlung: Sinnvoll oder riskant?

Stundung, Ratenzahlung beim Finanzamt oder Kredit? So vergleichen Sie die Wege bei einer Steuernachzahlung und erkennen, wann ein Kredit riskant wird.

Veröffentlicht am 4. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Ein Kredit für eine Steuernachzahlung ist sinnvoll, wenn die Nachzahlung einmalig ist, die Rate aus dem laufenden Gewinn tragbar bleibt und eine Stundung beim Finanzamt nicht in Frage kommt oder abgelehnt wurde. Riskant wird er, wenn gleichzeitig höhere Vorauszahlungen folgen, schon andere Rechnungen liegen bleiben oder die Firma ihre fälligen Zahlungen insgesamt nicht mehr leisten kann. Prüfen Sie deshalb zuerst Stundung und Ratenzahlung beim Finanzamt.

Das Wichtigste

  • Vor einem Kredit sollten Sie beim Finanzamt Stundung oder Ratenzahlung beantragen; das ist oft der direktere Weg.
  • Wer nicht pünktlich zahlt und nichts beantragt, zahlt Säumniszuschläge von 1 Prozent des auf volle 50 Euro abgerundeten Rückstands für jeden angefangenen Monat.
  • Nach einer Nachzahlung steigen häufig auch die Vorauszahlungen; diese Doppelbelastung gehört in jede Planung.
  • Ein Kredit passt, wenn die Nachzahlung einmalig ist und die Rate aus dem laufenden Gewinn bezahlt werden kann.
  • Lohnsteuer und andere einbehaltene Steuern lassen sich nicht stunden und haben Vorrang.

Warum trifft eine Steuernachzahlung viele Firmen unvorbereitet?

Eine Steuernachzahlung trifft viele Firmen unvorbereitet, weil sie oft mit großem Abstand zum Jahr kommt, in dem der Gewinn entstanden ist. Der Bescheid für ein gutes Geschäftsjahr kann erst ein oder zwei Jahre später eintreffen. Das Geld aus diesem Jahr ist dann längst in Ware, Personal oder Investitionen geflossen.

Hinzu kommt, dass die Vorauszahlungen sich nach der letzten Veranlagung richten. Wächst der Gewinn stark, waren die Vorauszahlungen zu niedrig, und die Differenz wird nachgefordert. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind nach § 37 EStG am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig, und das Finanzamt kann sie an die voraussichtliche Steuer anpassen.

Für Unternehmen bedeutet das oft eine doppelte Belastung. Mit dem Bescheid kommt die Nachzahlung für das vergangene Jahr und zugleich eine höhere Vorauszahlung für das laufende Jahr. Wer nur die Nachzahlung finanziert, steht wenige Monate später vor der nächsten Lücke.

Die beste Vorsorge ist ein eigenes Steuerkonto, auf das Sie laufend einen Teil des Gewinns legen. Fehlt diese Rücklage, brauchen Sie eine Entscheidung zwischen Stundung, Ratenzahlung und Kredit. Diese Wege vergleicht der folgende Abschnitt.

Stundung, Ratenzahlung oder Kredit: Welche Wege gibt es?

Bei einer Steuernachzahlung gibt es vier Wege: zahlen, beim Finanzamt Stundung oder Ratenzahlung beantragen, bei drohender Vollstreckung einen Vollstreckungsaufschub erbitten oder die Zahlung über einen Kredit finanzieren. Welcher passt, hängt von der Höhe, Ihrer Liquidität und der Frage ab, ob der Engpass vorübergehend ist.

Die Stundung regelt § 222 AO. Das Finanzamt kann Steuern ganz oder teilweise stunden, wenn die Zahlung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Eine Ratenzahlung ist der Sache nach eine Stundung in Teilbeträgen. Für die Dauer einer Stundung erhebt das Finanzamt Zinsen nach § 234 AO.

Der Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO greift später: Ist die Vollstreckung im Einzelfall unbillig, kann die Behörde sie einstweilen einstellen oder beschränken. Ein Kredit schließlich löst die Steuerschuld sofort ab und verlagert die Rückzahlung zu einem Finanzierungspartner. Er kostet ebenfalls Zinsen, verschafft aber Planbarkeit, wenn das Finanzamt keine passende Lösung anbietet.

Wege bei einer Steuernachzahlung im Vergleich
WegVoraussetzungWas Sie beachten sollten
Stundung (§ 222 AO)erhebliche Härte, Anspruch nicht gefährdet, Antragin der Regel gegen Sicherheit; Stundungszinsen nach § 234 AO
Ratenzahlung beim Finanzamtwie Stundung, in TeilbeträgenRaten realistisch planen, Zusage schriftlich festhalten
Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO)Vollstreckung im Einzelfall unbilligkein Ersatz für eine Lösung, nur Aufschub
KreditKreditprüfung durch den FinanzierungspartnerRate muss neben höheren Vorauszahlungen tragbar sein
Vorauszahlungen anpassen lassenGewinn sinkt im laufenden Jahrnur mit nachvollziehbarer Prognose beantragen

Was kostet es, die Steuer einfach später zu zahlen?

Wer eine fällige Steuer ohne Stundung später zahlt, zahlt Säumniszuschläge. Nach § 240 AO beträgt der Säumniszuschlag 1 Prozent des auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen wird er nicht erhoben; diese Schonfrist gilt aber nicht, wenn Sie bar oder per Scheck zahlen.

Ein Rechenbeispiel: Eine Nachzahlung von 10.000 Euro wird drei Monate und einen Tag zu spät bezahlt. Das sind vier angefangene Monate. Der Säumniszuschlag beträgt 4 mal 100 Euro, also 400 Euro. Hinzu kommt das Risiko, dass das Finanzamt mahnt und vollstreckt, etwa durch eine Kontopfändung.

Nicht zu verwechseln sind Säumniszuschläge mit Zinsen auf Nachzahlungen nach § 233a AO. Diese betreffen den Zeitraum, bevor der Bescheid überhaupt ergeht; der Zinslauf beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Sie stehen bereits im Bescheid und sind mit der Steuer fällig.

Die Folgerung ist einfach: Nichtstun ist der teuerste und riskanteste Weg. Stellen Sie vor der Fälligkeit einen Antrag oder klären Sie die Finanzierung, damit es gar nicht erst zu Säumnis und Vollstreckung kommt. Wie Sie die nächsten Wochen planen, zeigt der Ratgeber 13-Wochen-Liquiditätsplan.

Wann ist ein Kredit für die Steuernachzahlung sinnvoll?

Ein Kredit für die Steuernachzahlung ist sinnvoll, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Erstens ist die Nachzahlung ein einmaliges Ereignis, etwa nach einem besonders guten Jahr. Zweitens bleibt die Rate auch dann tragbar, wenn die Vorauszahlungen steigen. Drittens hat das Finanzamt eine Stundung abgelehnt oder bietet keine Raten, die zu Ihrem Zahlungsrhythmus passen.

Ein Beispiel mit runden Beträgen: Ein Handwerksbetrieb erhält eine Nachzahlung von 36.000 Euro und muss künftig 2.000 Euro mehr Vorauszahlung pro Quartal leisten. Sein Überschuss nach allen laufenden Kosten liegt beispielhaft bei 6.000 Euro im Monat. Ein Kredit über 36.000 Euro mit 24 Monaten Laufzeit bedeutet 1.500 Euro Tilgung pro Monat zuzüglich Zinsen.

Zusammen mit den umgerechnet rund 667 Euro höherer Vorauszahlung pro Monat bleibt ein Puffer von gut 3.800 Euro vor Zinsen. Die Finanzierung ist in diesem Beispiel tragbar. Läge der Überschuss nur bei 2.500 Euro, wäre sie es nicht, und der Kredit würde das Problem nur verschieben. Rechnen Sie Ihre Zahlen mit dem Kapitaldienstrechner durch.

Ein Kredit hat gegenüber der Stundung einen Vorteil: Das Steuerkonto ist ausgeglichen, und Sie verhandeln nicht unter dem Druck einer drohenden Vollstreckung. Ein Nachteil ist, dass Sie eine öffentliche Schuld in eine private Darlehensschuld tauschen, die Sicherheiten verlangen kann.

Wann wird ein Kredit für Steuerschulden der Firma riskant?

Riskant wird ein Kredit, wenn die Steuerschuld nicht die einzige offene Verbindlichkeit ist. Bleiben auch Lieferanten, Miete oder Sozialversicherungsbeiträge liegen, ist das ein Zeichen für ein strukturelles Problem. Ein Kredit verlagert dann nur die Schuld, statt die Ursache zu beheben.

Besonders ernst ist die Lage, wenn das Unternehmen seine fälligen Zahlungen insgesamt nicht mehr leisten kann. Nach § 17 InsO ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen; wie Sie das prüfen, zeigt der Ratgeber Zahlungsunfähigkeit. Für Geschäftsführer einer GmbH beginnt dann eine strenge Frist zur Antragstellung; Einzelheiten erklärt der Ratgeber Geschäftsführerhaftung.

Vorrang haben außerdem Steuern, die das Unternehmen für andere einbehält. Lohnsteuer kann nach § 222 AO nicht gestundet werden, soweit der Arbeitgeber sie einzubehalten und abzuführen hat. Wer einbehaltene Lohnsteuer nicht abführt, um andere Rechnungen zu bezahlen, riskiert eine persönliche Haftung der Geschäftsführung. Holen Sie in einer solchen Lage umgehend Steuer- und Rechtsberatung ein.

  • Neben der Steuer bleiben weitere Rechnungen unbezahlt
  • Die Nachzahlung wiederholt sich jedes Jahr
  • Die Rate wäre nur ohne die höheren Vorauszahlungen tragbar
  • Einbehaltene Lohnsteuer wurde nicht abgeführt
  • Das Finanzamt hat bereits Konten gepfändet
  • Der Kredit würde nur einen Teil der fälligen Schulden decken

Häufige Fehler: Was Sie bei einer Steuernachzahlung vermeiden sollten

Der häufigste Fehler ist das Warten. Wer den Bescheid liegen lässt, verliert die Möglichkeit, vor Fälligkeit eine Stundung zu beantragen, und sammelt Säumniszuschläge. Stellen Sie einen Antrag deshalb vor dem Fälligkeitstag und begründen Sie ihn mit einer kurzen Liquiditätsübersicht. Ihre Steuerberatung kennt die Anforderungen Ihres Finanzamts. Für die laufenden Umsatzsteuer-Termine gilt eine eigene Planung, die der Ratgeber Umsatzsteuer und Liquidität erklärt.

Ein zweiter Fehler ist es, den Bescheid ungeprüft hinzunehmen. Prüfen Sie mit Ihrer Steuerberatung, ob er stimmt und ob ein Einspruch sinnvoll ist. Ein Einspruch allein stoppt die Zahlungspflicht nach § 361 AO allerdings nicht; dafür ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nötig. Ein dritter Fehler ist es, die Nachzahlung über das Kontokorrent zu bezahlen und dort monatelang stehen zu lassen.

Ziehen Sie für das laufende Jahr die Lehre daraus. Legen Sie monatlich einen festen Anteil des Gewinns auf ein separates Konto und prüfen Sie die Vorauszahlungen, wenn sich der Gewinn deutlich ändert. Sinkt der Gewinn, können Sie eine Herabsetzung beantragen; steigt er, verhindern freiwillig höhere Rücklagen die nächste Überraschung.

Wie läuft eine Anfrage über Vionor bei einer Steuernachzahlung?

Vionor ist ein Kreditvermittler und vergibt selbst keine Kredite. Über Vionor fragen Unternehmen Firmenkredite von 10.000 bis 500.000 Euro mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten an, etwa als Betriebsmittelkredit für eine einmalige Steuernachzahlung. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich und löst keine SCHUFA-Abfrage aus; der Finanzierungspartner kann bei seiner Prüfung Auskünfte einholen.

Geben Sie den Zweck offen an und legen Sie den Steuerbescheid bei. Nennen Sie auch, ob eine Stundung beantragt oder abgelehnt wurde und ob bereits Vollstreckungsmaßnahmen laufen; das fließt in die Prüfung ein. Hilfreich ist eine Planung, die Rate und künftige Vorauszahlungen gemeinsam zeigt.

Voraussetzungen sind ein Sitz in Deutschland und mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit, als Orientierung außerdem 50.000 Euro Jahresumsatz; darunter wird der Einzelfall geprüft. Zins, Sicherheiten und Zusage entscheidet allein der Finanzierungspartner. Ist das Unternehmen bereits zahlungsunfähig, ist ein Kredit nicht der richtige Weg; dann steht die rechtliche Beratung an erster Stelle.

Fazit: Erst das Finanzamt, dann der Kredit

Ein Kredit für die Steuernachzahlung ist weder grundsätzlich gut noch grundsätzlich schlecht. Er ist sinnvoll, wenn die Nachzahlung einmalig ist, das Finanzamt keine passende Stundung anbietet und die Rate neben den höheren Vorauszahlungen tragbar bleibt. Er ist riskant, wenn er ein strukturelles Problem oder eine beginnende Zahlungsunfähigkeit überdeckt.

Handeln Sie deshalb vor dem Fälligkeitstag: Bescheid prüfen lassen, Stundung oder Raten beantragen, Nachzahlung und Vorauszahlungen gemeinsam planen. Erst wenn diese Wege nicht passen, ist ein Kredit die zweite Wahl, die Sie mit klaren Zahlen anfragen.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns. Es antwortet die Person, die auch Ihre Anfrage bearbeitet.

E-Mail schreiben
Kann ich eine Steuernachzahlung in Raten zahlen?

Ja, das Finanzamt kann Steuern nach § 222 AO ganz oder teilweise stunden, auch in Raten. Voraussetzung sind eine erhebliche Härte bei sofortiger Zahlung und dass der Anspruch nicht gefährdet erscheint. Stellen Sie den Antrag vor Fälligkeit und begründen Sie ihn mit Ihren Zahlen.

Wie hoch ist der Säumniszuschlag beim Finanzamt?

Er beträgt nach § 240 AO 1 Prozent des auf volle 50 Euro abgerundeten Rückstands für jeden angefangenen Monat. Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird er nicht erhoben, außer bei Zahlung in bar oder per Scheck.

Ist ein Kredit günstiger als eine Stundung?

Das lässt sich nicht allgemein sagen, weil beide Wege Zinsen kosten und der Kredit je nach Angebot weitere Kosten haben kann. Vergleichen Sie die Gesamtkosten über die Laufzeit. Ein Kredit kann sich trotzdem lohnen, wenn das Finanzamt keine passende Stundung gewährt.

Kann ich Lohnsteuer stunden lassen?

Nein, einbehaltene Lohnsteuer lässt sich nach § 222 AO nicht stunden, soweit der Arbeitgeber sie für Rechnung der Beschäftigten einzubehalten und abzuführen hat. Wer sie nicht abführt, riskiert eine persönliche Haftung. Lassen Sie sich in dieser Lage steuerlich beraten.

Warum steigen nach einer Nachzahlung meine Vorauszahlungen?

Die Vorauszahlungen richten sich nach der letzten Veranlagung. Ergibt diese eine höhere Steuer, passt das Finanzamt die Vorauszahlungen in der Regel an. Planen Sie deshalb Nachzahlung und höhere Vorauszahlungen immer gemeinsam.

Ihre Finanzierung beginnt mit einer Anfrage.

Fünf Minuten, ohne Unterlagen. Sie erhalten eine persönliche Einschätzung zu Ihrem Vorhaben.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Anfrage ohne SCHUFA-Abfrage
  • Rückmeldung in der Regel am nächsten Werktag