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Sicherheiten und Förderung

Sicherheiten beim Firmenkredit: Bürgschaft, Abtretung, Grundschuld

Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Abtretung, Grundschuld: Was jede Sicherheit beim Firmenkredit bedeutet und worauf Sie vor der Unterschrift achten.

Veröffentlicht am 3. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Typische Sicherheiten bei einem Firmenkredit sind die Bürgschaft eines Gesellschafters (§ 765 BGB), die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fahrzeugen (§ 930 BGB), die Abtretung von Forderungen (§ 398 BGB) und die Grundschuld auf eine Immobilie (§ 1191 BGB). Ob und welche Sicherheit nötig ist, entscheidet der Kreditgeber im Einzelfall.

Das Wichtigste

  • Sicherheiten geben dem Kreditgeber einen Zugriff, falls Sie nicht mehr zahlen können. Sie ersetzen nicht die Prüfung der Bonität.
  • Eine Bürgschaft (§ 765 BGB) bindet die Person des Bürgen, bei Gesellschaftern kann das Privatvermögen betreffen.
  • Sicherungsübereignung (§ 930 BGB) und Abtretung (§ 398 BGB) belasten einzelne Betriebsgegenstände wie Maschinen, Fahrzeuge oder Kundenforderungen und erweitern die Haftung nicht auf weiteres Privatvermögen.
  • Die Grundschuld (§ 1191 BGB) sichert mit einer Immobilie und wird im Grundbuch eingetragen.
  • Welche Sicherheit verlangt wird, entscheidet der Finanzierungspartner. Vionor vermittelt und legt keine Sicherheiten fest.

Welche Arten von Sicherheiten gibt es bei Firmenkrediten?

Eine Sicherheit gibt dem Kreditgeber ein zusätzliches Recht, auf das er zugreifen kann, wenn die Rückzahlung ausfällt. Man unterscheidet persönliche Sicherheiten, bei denen eine Person haftet, von dinglichen Sicherheiten, bei denen ein Gegenstand oder Recht haftet. Die Tabelle zeigt die vier häufigsten.

Nicht jeder Kredit braucht eine Sicherheit, und nicht jede Sicherheit passt zu jedem Betrieb. Welche verlangt wird, hängt von Kreditbetrag, Laufzeit, Branche und der Bonität des Unternehmens ab. Die Entscheidung trifft der Finanzierungspartner, nicht Vionor.

Vier typische Sicherheiten im Überblick
SicherheitRechtsgrundlageWer oder was haftet
Bürgschaft§ 765 BGBEine Person, etwa ein Gesellschafter
Sicherungsübereignung§§ 929, 930 BGBEine bewegliche Sache, etwa Maschine oder Fahrzeug
Abtretung (Zession)§ 398 BGBForderungen gegen Ihre Kunden
Grundschuld§§ 1191, 1192 BGBEin Grundstück oder eine Immobilie

Bürgschaft: Wofür haftet der Bürge?

Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen (§ 765 BGB). Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder bedingte Verbindlichkeit übernommen werden. Zahlt das Unternehmen nicht, kann sich der Kreditgeber an den Bürgen halten.

Zur Gültigkeit ist nach § 766 BGB die schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Ein Formmangel wird geheilt, soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt. Ob im Einzelfall Besonderheiten gelten, lassen Sie rechtlich prüfen.

Wichtig ist die Frage, ob der Bürge zuerst auf den Hauptschuldner verweisen kann. Nach § 773 BGB entfällt die Einrede der Vorausklage, wenn der Bürge darauf verzichtet, insbesondere wenn er sich als Selbstschuldner verbürgt hat. Lesen Sie deshalb genau, welche Art von Bürgschaft verlangt wird.

Wann wird eine Gesellschafterbürgschaft verlangt?

Verlangt der Kreditgeber zusätzlich die Bürgschaft eines Gesellschafters, steht dieser persönlich für die Verbindlichkeit der Gesellschaft ein, auch mit seinem Privatvermögen. Das kann bei jungen oder kleinen Gesellschaften vorkommen, in denen wenig Vermögen im Unternehmen liegt.

Behandeln Sie eine solche Bürgschaft nicht als Formalität. Sie bindet Ihre persönliche Haftung für die Dauer des Kredits, auch wenn die Gesellschaft später in Schwierigkeiten gerät. Klären Sie den Höchstbetrag, die Laufzeit und ob Ehepartner oder Mitgesellschafter einbezogen werden sollen. Lassen Sie den Text vor Unterschrift rechtlich prüfen.

Eine Alternative kann die Bürgschaftsbank sein, die einen Teil des Ausfallrisikos übernimmt. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Bürgschaftsbank.

Wie funktioniert die Sicherungsübereignung?

Bei der Sicherungsübereignung übertragen Sie das Eigentum an einer beweglichen Sache, etwa einer Maschine oder einem Fahrzeug, auf den Kreditgeber, behalten die Sache aber im Besitz und nutzen sie weiter. Rechtlich möglich ist das, weil nach § 930 BGB die Übergabe ersetzt werden kann, wenn der Eigentümer im Besitz der Sache ist und ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, durch das der Erwerber mittelbaren Besitz erhält.

Praktisch bedeutet das: Die Maschine läuft weiter in Ihrem Betrieb, gehört aber zur Sicherheit dem Kreditgeber. Verkaufen oder verpfänden Sie sie nicht ohne Zustimmung. Im Vertrag wird meist geregelt, dass Sie die Sache pflegen, versichern und nicht aus dem Betrieb entfernen. Nach der Rückzahlung ist die Sicherheit nach den Vertragsbedingungen wieder freizugeben, lassen Sie sich das ausdrücklich zusichern.

Was bedeutet die Abtretung von Forderungen?

Eine Forderung kann der Gläubiger durch Vertrag auf einen anderen übertragen. Mit Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen (§ 398 BGB). Bei einem Kredit tritt das Unternehmen Forderungen gegen seine Kunden als Sicherheit an den Kreditgeber ab. Nach der Sicherungsabrede darf dieser sie meist nur einziehen, wenn die Rückzahlung ausfällt.

Das passt zu Betrieben mit regelmäßigen Außenständen. Prüfen Sie, ob Ihre Verträge mit Kunden die Abtretung einschränken, und wie offen oder still sie erfolgt. Eine offene Abtretung wird dem Kunden mitgeteilt, bei einer stillen weiß er nichts davon. Unterscheiden Sie die Abtretung als Sicherheit vom Factoring, bei dem Forderungen verkauft werden. Den Unterschied zeigt der Ratgeber Factoring oder Kredit.

Grundschuld: Wann spielt eine Immobilie eine Rolle?

Mit einer Grundschuld wird ein Grundstück so belastet, dass aus ihm eine bestimmte Geldsumme an den Berechtigten zu zahlen ist (§ 1191 BGB). Sie wird im Grundbuch eingetragen. Dient sie der Sicherung eines Anspruchs, spricht man von einer Sicherungsgrundschuld. Nach § 1192 BGB gelten für die Grundschuld die Vorschriften über die Hypothek entsprechend.

Bei Firmenkrediten kommt die Grundschuld vor allem vor, wenn Sie oder ein Gesellschafter eine Immobilie besitzen und der Kreditbetrag groß ist. Weil sie ins Grundbuch eingetragen wird, kostet sie meist mehr Zeit und Aufwand als andere Sicherheiten. Fragen Sie nach allen Kosten der Bestellung und prüfen Sie, ob der Aufwand zum Kreditbetrag passt.

Rechenbeispiel: Wie viel Sicherheit deckt ein Kredit ab?

Das Beispiel nutzt frei gewählte Zahlen und zeigt nur die Logik. Es sind weder Bankvorgaben noch Zusagen. Angenommen, ein Unternehmen möchte 100.000 Euro finanzieren und kann eine Maschine mit einem Zeitwert von 60.000 Euro sowie offene Kundenforderungen von 40.000 Euro anbieten.

Kreditgeber rechnen mit Abschlägen, weil Verwertung Zeit und Geld kostet und Forderungen ausfallen können. Angenommen, die Maschine zählt mit 50 Prozent, also 30.000 Euro, die Forderungen mit 75 Prozent, also 30.000 Euro. Zusammen sind das 60.000 Euro.

Es bleibt eine Lücke von 40.000 Euro. Sie lässt sich durch eine weitere Sicherheit, etwa eine Bürgschaft über diesen Betrag, durch einen geringeren Kreditbetrag oder eine Kombination schließen. Für Ihre Planung heißt das: Listen Sie vorab auf, was Sie anbieten können, und rechnen Sie mit Abschlägen.

Beispielrechnung, frei gewählte Zahlen und Abschläge
SicherheitWertAngesetztAnrechenbar
Maschine (Sicherungsübereignung)60.000 €50 Prozent30.000 €
Kundenforderungen (Abtretung)40.000 €75 Prozent30.000 €
Summe der Sicherheiten100.000 €–60.000 €
Kreditbetrag100.000 €–100.000 €
Lücke zum Kreditbetrag––40.000 €

Welche Fragen sollten Sie vor der Unterschrift stellen?

Sicherheiten laufen oft länger als geplant und lassen sich nicht ohne Weiteres zurücknehmen. Stellen Sie deshalb vor Vertragsabschluss konkrete Fragen und lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben.

Über Vionor fragen Sie Firmenkredite von 10.000 bis 500.000 Euro mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten an. Vionor ist Vermittler und kein Kreditgeber. Die Anfrage löst keine SCHUFA-Abfrage aus, die Bonitätsprüfung erfolgt später beim Finanzierungspartner. Voraussetzung für eine Anfrage sind mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit; als Orientierung gelten 50.000 Euro Jahresumsatz. Nach der Anfrage werden BWA und SuSa angefordert. Mehr zum Thema bietet die Übersicht Sicherheiten im Ratgeber.

  • Welche Sicherheit wird verlangt und in welcher Höhe?
  • Wann wird die Sicherheit freigegeben, etwa nach Rückzahlung?
  • Welche Kosten entstehen für Bestellung, Eintragung und Versicherung?
  • Was darf ich mit Maschine oder Forderungen weiter tun?
  • Haftet mein Privatvermögen und mit welchem Höchstbetrag?

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns. Es antwortet die Person, die auch Ihre Anfrage bearbeitet.

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Braucht jeder Firmenkredit eine Sicherheit?

Nein. Ob eine Sicherheit verlangt wird, entscheidet der Kreditgeber nach Betrag, Laufzeit, Branche und Bonität. Bei kleinen oder kurzen Krediten kann die Prüfung ohne zusätzliche Sicherheit auskommen, bei größeren Beträgen ist sie häufiger. Vionor legt das nicht fest.

Haftet ein Gesellschafter mit dem Privatvermögen?

Das hängt von der Rechtsform. Bei GmbH und UG haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), der Gesellschafter persönlich nur, wenn er sich zusätzlich verbürgt (§ 765 BGB) oder anders verpflichtet. Gesellschafter einer GbR oder OHG haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach § 721 BGB und § 126 HGB persönlich, auch ohne Bürgschaft.

Muss eine Bürgschaft schriftlich sein?

Grundsätzlich ja. § 766 BGB verlangt die schriftliche Erteilung, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für Kaufleute, deren Bürgschaft ein Handelsgeschäft ist (§ 350 HGB). Besonderheiten im Einzelfall lassen Sie rechtlich prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Abtretung und Factoring?

Bei der Abtretung als Sicherheit geht die Forderung schon mit dem Vertrag auf den Kreditgeber über (§ 398 BGB). Nach der Sicherungsabrede darf er sie meist nur einziehen, wenn die Rückzahlung ausfällt. Beim Factoring werden Forderungen an einen Factor verkauft, der Ihnen den Gegenwert früher auszahlt.

Kann ich über Vionor einen Kredit ohne Sicherheiten bekommen?

Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Vionor vermittelt Anfragen und legt Bedingungen nicht fest. Ob eine Sicherheit verlangt wird, entscheidet der Finanzierungspartner nach der Bonitätsprüfung, die erst nach der unverbindlichen Anfrage erfolgt.

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