Alternativen zum Kredit
Leasing in der Bilanz: Was KMU nach HGB wissen müssen
Wann Leasing in Ihrer Bilanz auftaucht und wann nicht: wirtschaftliches Eigentum, 40-bis-90-Regel, Sonderzahlung, Anhangangaben und Gewerbesteuer erklärt.
Veröffentlicht am 4. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit
Kurz beantwortet
Leasing erscheint in der HGB-Bilanz des Leasingnehmers in der Regel nicht, weil das Leasinggut meist dem Leasinggeber wirtschaftlich zugerechnet wird; die Raten sind dann laufender Aufwand. Liegt das wirtschaftliche Eigentum dagegen beim Leasingnehmer, etwa bei sehr langer Grundmietzeit, günstiger Kaufoption oder Spezial-Leasing, muss er das Gut aktivieren und eine Verbindlichkeit ausweisen. Maßgeblich sind § 246 HGB und die steuerlichen Leasing-Erlasse.
Das Wichtigste
- Entscheidend ist das wirtschaftliche Eigentum: Wer es hat, bilanziert das Leasinggut nach § 246 HGB.
- Nach dem Mobilien-Leasing-Erlass liegt das Gut beim Leasinggeber, wenn die Grundmietzeit 40 bis 90 Prozent der Nutzungsdauer beträgt und keine schädliche Option besteht.
- Bilanziert der Leasinggeber, sind die Raten beim Leasingnehmer Aufwand und eine Sonderzahlung wird über die Laufzeit verteilt.
- Kapitalgesellschaften müssen wesentliche Leasingverpflichtungen im Anhang als sonstige finanzielle Verpflichtungen angeben, auch kleine; für Kleinstgesellschaften gelten Erleichterungen.
- Ein Teil der Leasingraten wird bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet, sobald der Freibetrag überschritten ist.
Wie wird Leasing in der Bilanz nach HGB behandelt?
Leasing wird in der Bilanz desjenigen ausgewiesen, dem das Leasinggut wirtschaftlich gehört, und das ist in den meisten Fällen der Leasinggeber. § 246 HGB bestimmt, dass ein Vermögensgegenstand nicht beim rechtlichen Eigentümer, sondern bei dem bilanziert wird, dem er wirtschaftlich zuzurechnen ist. Für das Steuerrecht gilt mit § 39 AO derselbe Gedanke. Rechtlicher Eigentümer bleibt beim Leasing immer der Leasinggeber.
Wirtschaftlicher Eigentümer ist, wer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut so ausübt, dass er den rechtlichen Eigentümer auf Dauer von der Einwirkung ausschließen kann. Beim Leasing kommt es deshalb auf Laufzeit, Optionen und Zuschnitt des Gegenstands an. Je mehr Chancen und Risiken über die gesamte Nutzungsdauer beim Leasingnehmer liegen, desto eher bilanziert er selbst.
Für die Praxis hat das Bundesfinanzministerium Zurechnungsregeln in den sogenannten Leasing-Erlassen festgelegt. Der Mobilien-Leasing-Erlass von 1971 regelt Vollamortisationsverträge über bewegliche Wirtschaftsgüter, also Verträge, bei denen die Raten der Grundmietzeit mindestens Anschaffungskosten, Nebenkosten und Finanzierungskosten des Leasinggebers decken. Er gilt für die Steuerbilanz; wie Sie die Handelsbilanz konkret aufstellen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Für Einzelunternehmer und Freiberufler mit Einnahmenüberschussrechnung gilt der Grundgedanke ebenso. Auch ohne Bilanz entscheidet die Zurechnung, ob Sie Raten als Betriebsausgaben abziehen oder das Gut selbst abschreiben. Der Erlass stellt ausdrücklich klar, dass seine Grundsätze auch für Leasingnehmer gelten, die ihren Gewinn nicht durch Bestandsvergleich ermitteln.
Wann muss der Leasingnehmer das Leasinggut bilanzieren?
Der Leasingnehmer muss das Gut nach dem Mobilien-Leasing-Erlass bilanzieren, wenn die Grundmietzeit weniger als 40 Prozent oder mehr als 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt. Die Grundmietzeit ist der Zeitraum, in dem keine Seite ordentlich kündigen kann. Als Nutzungsdauer gilt der Zeitraum aus den amtlichen AfA-Tabellen. Liegt die Grundmietzeit dazwischen, bilanziert grundsätzlich der Leasinggeber.
Optionen können das Ergebnis kippen. Bei einer Kaufoption bilanziert der Leasingnehmer, wenn der vereinbarte Kaufpreis niedriger ist als der Buchwert, der sich bei linearer Abschreibung nach AfA-Tabelle ergäbe, oder als der niedrigere gemeine Wert. Bei einer Verlängerungsoption gilt Entsprechendes, wenn die Anschlussrate den Wertverzehr nicht deckt. Wer also billig kaufen oder verlängern kann, ist wirtschaftlich schon Eigentümer.
Ein Sonderfall ist das Spezial-Leasing. Gemeint sind Gegenstände, die so auf den Leasingnehmer zugeschnitten sind, dass sie nach der Grundmietzeit nur bei ihm sinnvoll nutzbar sind, etwa eine individuell gebaute Anlage. Hier bilanziert laut Erlass regelmäßig der Leasingnehmer, unabhängig von Laufzeit und Optionen. Die Tabelle fasst die Regeln für Vollamortisationsverträge zusammen.
| Vertragstyp | Bilanzierung beim Leasinggeber | Bilanzierung beim Leasingnehmer |
|---|---|---|
| Ohne Option | Grundmietzeit 40 bis 90 Prozent der Nutzungsdauer | Grundmietzeit unter 40 oder über 90 Prozent |
| Mit Kaufoption | 40 bis 90 Prozent und Kaufpreis mindestens Buchwert | Außerhalb 40 bis 90 Prozent oder Kaufpreis unter Buchwert |
| Mit Verlängerungsoption | 40 bis 90 Prozent und Anschlussrate deckt Wertverzehr | Außerhalb 40 bis 90 Prozent oder Anschlussrate zu niedrig |
| Spezial-Leasing | Regelmäßig nicht | Regelmäßig ja, unabhängig von Laufzeit und Option |
Wie prüfen Sie die Zurechnung an einem Beispiel?
Sie prüfen die Zurechnung, indem Sie die Grundmietzeit durch die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle teilen und anschließend die Optionen gegen den rechnerischen Buchwert halten. Ein Beispiel mit runden Zahlen: Eine Maschine kostet 100.000 Euro, die angenommene Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre. Bei fünf Jahren Grundmietzeit liegt das Verhältnis bei 50 Prozent und damit im Korridor.
Jetzt kommt die Option ins Spiel. Nach fünf Jahren linearer Abschreibung beträgt der rechnerische Buchwert 50.000 Euro. Liegt der vereinbarte Kaufpreis bei 55.000 Euro, bleibt die Maschine beim Leasinggeber. Liegt er bei 20.000 Euro, ist die Maschine dem Leasingnehmer zuzurechnen, obwohl die Laufzeit im Korridor liegt.
Ein dritter Fall zeigt die Obergrenze. Läuft derselbe Vertrag neuneinhalb Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit, beträgt das Verhältnis 95 Prozent. Der Leasingnehmer nutzt die Maschine dann fast ihr ganzes Leben und muss sie selbst bilanzieren. Lassen Sie die Prüfung bei jedem größeren Vertrag vor der Unterschrift von Ihrer Steuerberatung bestätigen, denn der Erlass verlangt am Ende immer eine Würdigung aller Umstände.
| Fall | Grundmietzeit / Nutzungsdauer | Option | Zurechnung |
|---|---|---|---|
| A | 5 von 10 Jahren = 50 Prozent | Keine | Leasinggeber |
| B | 5 von 10 Jahren = 50 Prozent | Kaufpreis 55.000 €, Buchwert 50.000 € | Leasinggeber |
| C | 5 von 10 Jahren = 50 Prozent | Kaufpreis 20.000 €, Buchwert 50.000 € | Leasingnehmer |
| D | 9,5 von 10 Jahren = 95 Prozent | Keine | Leasingnehmer |
Was ändert sich in Bilanz und GuV?
Bilanziert der Leasinggeber, erscheint beim Leasingnehmer nur Aufwand: Die Leasingraten sind laut Erlass Betriebsausgaben. Eine Leasingsonderzahlung zu Beginn ist dagegen nicht sofort Aufwand, soweit sie die Nutzung späterer Jahre betrifft. Sie wird nach § 250 HGB als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und über die Laufzeit verteilt aufgelöst.
Bilanziert der Leasingnehmer, sieht es aus wie ein Kauf auf Kredit. Er aktiviert das Gut mit den Anschaffungskosten, die der Leasinggeber seiner Kalkulation zugrunde gelegt hat, und schreibt es über die Nutzungsdauer ab. In gleicher Höhe passiviert er eine Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber. Jede Rate wird in einen Zins- und Kostenanteil, der Aufwand ist, und einen Tilgungsanteil, der die Verbindlichkeit mindert, aufgeteilt.
Der Unterschied wirkt auf Kennzahlen. Ein Beispiel mit runden Zahlen: Ein Unternehmen hat 300.000 Euro Eigenkapital bei 1.000.000 Euro Bilanzsumme, also 30 Prozent Eigenkapitalquote. Kauft es eine Maschine für 100.000 Euro auf Kredit, steigt die Bilanzsumme auf 1.100.000 Euro, und die Quote sinkt auf rund 27,3 Prozent. Beim Leasing mit Zurechnung beim Leasinggeber bleibt die Bilanz unverändert.
Diese bilanzneutrale Wirkung wird oft als Vorteil des Leasings genannt. Banken sehen die Verpflichtung trotzdem, über Anhang, Kontoauszüge und Selbstauskunft. Wie Eigen- und Fremdkapital zusammenspielen, beschreibt der Ratgeber Eigenkapital und Fremdkapital.
Welche Leasingangaben gehören in den Anhang?
Kapitalgesellschaften und vergleichbare Personenhandelsgesellschaften müssen nicht bilanzierte Leasingverpflichtungen im Anhang zeigen, soweit sie für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. § 285 Nr. 3a HGB verlangt den Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz stehen. Laufende Leasingverträge sind ein typischer Bestandteil dieses Betrags.
Zusätzlich verlangt § 285 Nr. 3 HGB Angaben zu Art, Zweck, Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen nicht bilanzierter Geschäfte, wenn diese wesentlich sind. Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 288 HGB von Nummer 3 befreit, nicht aber von Nummer 3a. Auch eine kleine GmbH sollte ihre wesentlichen Leasingverpflichtungen daher im Anhang beziffern. Für Kleinstgesellschaften gelten weitere Erleichterungen, die Ihre Steuerberatung im Einzelfall prüft.
Für die Finanzierung ist der Anhang wichtiger, als viele denken. Ein Finanzierungspartner liest dort, welche festen Zahlungen unabhängig von der Bilanz laufen. Halten Sie deshalb eine Leasingliste mit Raten, Restlaufzeiten und Restwerten bereit. Was Banken im Abschluss sonst prüfen, zeigt der Ratgeber Jahresabschluss und Kredit.
Wie werden Leasingraten steuerlich behandelt?
Bei Zurechnung beim Leasinggeber sind die Leasingraten beim Leasingnehmer Betriebsausgaben, eine Sonderzahlung wird über die Laufzeit verteilt. Bei Zurechnung beim Leasingnehmer zieht dieser stattdessen die Abschreibung und den Zins- und Kostenanteil der Raten ab. Über die gesamte Laufzeit gleichen sich die Beträge teilweise aus, die zeitliche Verteilung unterscheidet sich aber.
Bei der Gewerbesteuer gibt es eine Besonderheit. Nach § 8 Nr. 1 GewStG wird ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für bewegliche Anlagegüter in die Summe der Finanzierungsanteile einbezogen. Von dieser Summe wird ein Viertel dem Gewinn wieder hinzugerechnet, soweit sie 200.000 Euro übersteigt. Viele kleine Betriebe bleiben unter dieser Schwelle, größere Leasingbestände können aber Gewerbesteuer auslösen.
Die Umsatzsteuer auf Leasingraten ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen in der Regel keine Belastung. Steuerliche Fragen hängen stark vom Einzelfall ab, etwa bei Fahrzeugen mit Privatnutzung oder bei Sale-and-lease-back. Lassen Sie Verträge deshalb vor der Unterschrift von Ihrer Steuerberatung einordnen. Die Abwägung Kauf gegen Leasing vertieft der Ratgeber Leasing oder Kredit.
Häufige Fehler bei der Leasingbilanzierung
Die meisten Fehler entstehen nicht beim Buchen, sondern beim Vertrag. Eine günstige Kaufoption oder eine sehr lange Grundmietzeit verschiebt das wirtschaftliche Eigentum, ohne dass es jemand bemerkt. Prüfen Sie diese Punkte vor der Unterschrift:
- Grundmietzeit nicht mit der Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle abgeglichen
- Kaufoption unter dem rechnerischen Buchwert vereinbart
- Leasingsonderzahlung sofort als Aufwand gebucht statt abgegrenzt
- Spezialanfertigung wie normales Leasing behandelt
- Leasingverpflichtungen im Anhang nicht oder unvollständig angegeben
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei großem Leasingbestand übersehen
- Mietkauf mit Leasing verwechselt, obwohl der Mietkäufer selbst bilanziert
Was bedeutet das für eine Anfrage über Vionor?
Vionor vermittelt keine Leasingverträge, sondern Firmenkredite. Wer ein Gut kaufen und selbst bilanzieren möchte, kann über Vionor einen Investitionskredit von 10.000 bis 500.000 Euro mit 6 bis 60 Monaten Laufzeit anfragen. Vionor ist Vermittler, keine Bank: Zins, Zusage, Sicherheiten und Auszahlung entscheidet allein der Finanzierungspartner.
Die Anfrage ist kostenlos, unverbindlich und löst keine SCHUFA-Abfrage aus; der Partner kann bei seiner Prüfung Auskünfte einholen. Voraussetzung sind ein Sitz in Deutschland und mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit, als Orientierung gelten 50.000 Euro Jahresumsatz. Geben Sie bestehende Leasingraten in der Anfrage vollständig an, denn sie gehören zur Belastung, die jeder Partner prüft. Wie Mietkauf als dritter Weg funktioniert, erklärt der Ratgeber Mietkauf.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.
FAQ
Häufige Fragen
Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns. Es antwortet die Person, die auch Ihre Anfrage bearbeitet.
E-Mail schreibenMuss Leasing in der Bilanz ausgewiesen werden?
Nur wenn das Leasinggut dem Leasingnehmer wirtschaftlich zuzurechnen ist, etwa bei einer Grundmietzeit über 90 Prozent der Nutzungsdauer, einer günstigen Kaufoption oder Spezial-Leasing. Sonst bilanziert der Leasinggeber, und beim Leasingnehmer sind die Raten Aufwand. Kapitalgesellschaften zeigen wesentliche Verpflichtungen dann im Anhang.
Was besagt die 40-90-Regel beim Leasing?
Nach dem Mobilien-Leasing-Erlass des Bundesfinanzministeriums wird ein Leasinggut ohne Option regelmäßig dem Leasinggeber zugerechnet, wenn die unkündbare Grundmietzeit mindestens 40 und höchstens 90 Prozent der Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt. Liegt sie darunter oder darüber, bilanziert der Leasingnehmer. Optionen und Spezial-Leasing können das Ergebnis ändern.
Wie wird eine Leasingsonderzahlung bilanziert?
Soweit die Sonderzahlung Aufwand für die Zeit nach dem Bilanzstichtag ist, wird sie als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB ausgewiesen. Sie wird dann über die Laufzeit des Vertrags verteilt aufgelöst. Die steuerliche Behandlung im Einzelfall klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Verbessert Leasing die Eigenkapitalquote?
Bei Zurechnung beim Leasinggeber steigt die Bilanzsumme nicht, deshalb bleibt die Eigenkapitalquote höher als bei einem kreditfinanzierten Kauf. Finanzierungspartner sehen die Leasingraten aber trotzdem, etwa im Anhang und im Kontoverlauf. Die Belastung verschwindet also nicht, sie steht nur an anderer Stelle.
Sind Leasingraten voll als Betriebsausgabe absetzbar?
Wenn das Leasinggut dem Leasinggeber zugerechnet wird, sind die laufenden Raten Betriebsausgaben, eine Sonderzahlung wird verteilt. Bei der Gewerbesteuer wird ein Teil der Raten hinzugerechnet, sobald die Finanzierungsanteile insgesamt 200.000 Euro übersteigen. Lassen Sie den Einzelfall von Ihrer Steuerberatung prüfen.
Quellen
- BMF: Ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter (EStH, Anhang 21)(esth.bundesfinanzministerium.de)
- § 246 HGB: Vollständigkeit, wirtschaftliche Zurechnung(www.gesetze-im-internet.de)
- § 39 AO: Zurechnung von Wirtschaftsgütern(www.gesetze-im-internet.de)
- § 285 HGB: Sonstige Pflichtangaben im Anhang(www.gesetze-im-internet.de)
- § 288 HGB: Größenabhängige Erleichterungen im Anhang(www.gesetze-im-internet.de)
- § 250 HGB: Rechnungsabgrenzungsposten(www.gesetze-im-internet.de)
- § 8 GewStG: Hinzurechnungen(www.gesetze-im-internet.de)
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