Finanzierung nach Branche
Restaurant übernehmen: So planen Sie die Finanzierung
Restaurant übernehmen und finanzieren: Ablöse, Inventar, Pachtvertrag, Haftung und Anlaufreserve richtig planen, mit Beispielrechnung und Checkliste.
Veröffentlicht am 3. Oktober 2026 · 10 Min. Lesezeit
Kurz beantwortet
Wer ein Restaurant übernehmen will, finanziert nicht nur die Ablöse, sondern auch Renovierung, Kaution, Warenerstbestand und eine Reserve für die ersten Monate. Diese Anlaufreserve wird am häufigsten unterschätzt. Vor der Unterschrift sollten Sie Inventarliste, Eigentum am Inventar, Pachtvertrag, übernommene Arbeitsverhältnisse und die Gaststättenerlaubnis prüfen. Gründer finanzieren eine Übernahme typischerweise mit Eigenkapital, Förderkredit über die Hausbank und gegebenenfalls einer Bürgschaft.
Das Wichtigste
- Der Kapitalbedarf einer Restaurantübernahme besteht aus Ablöse, Renovierung, Kaution, Warenerstbestand, Nebenkosten und einer Anlaufreserve.
- Eine Ablöse ist nur so viel wert wie das Inventar, das tatsächlich dem Vorpächter gehört und noch funktioniert.
- Die Laufzeit des Pachtvertrags sollte deutlich länger sein als die Laufzeit der Finanzierung.
- Beim Betriebsübergang gehen bestehende Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den neuen Inhaber über.
- Wo eine Gaststättenerlaubnis nötig ist, ist sie an die Person gebunden, deshalb braucht der neue Betreiber dann eine eigene.
Was kostet es, ein Restaurant zu übernehmen?
Die Kosten einer Restaurantübernahme setzen sich aus sechs Blöcken zusammen: Ablöse, Renovierung, Kaution, Warenerstbestand, Nebenkosten und Anlaufreserve. Viele Interessenten schauen nur auf die Ablöse, weil sie im Exposé steht. Der Rest entsteht erst in der Planung, ist aber oft genauso groß. Die Tabelle zeigt ein ausdrücklich erfundenes Beispiel für ein mittelgroßes Restaurant.
Im Beispiel verlangt der Vorpächter 60.000 Euro Ablöse für Küche und Einrichtung. Für Malerarbeiten, neue Bestuhlung und kleinere Reparaturen plant der Nachfolger 25.000 Euro ein. Die Kaution beträgt drei Monatspachten zu je 4.000 Euro. Hinzu kommen 8.000 Euro für den ersten Wareneinkauf und 6.000 Euro für Beratung, Notar und Genehmigungen.
Der größte Einzelposten ist die Anlaufreserve. Im Beispiel liegen die monatlichen Fixkosten aus Pacht, Personal, Versicherungen und Energie bei 18.000 Euro. Eine Reserve für drei Monate ergibt 54.000 Euro. Zusammen beträgt der Kapitalbedarf damit 165.000 Euro, fast das Dreifache der Ablöse.
Ihre eigenen Zahlen ermitteln Sie am besten mit dem Vorpächter und Ihrer Steuerberatung. Lassen Sie sich die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der letzten Jahre zeigen, sofern der Vorpächter dazu bereit ist. Wie Sie solche Auswertungen lesen, erklärt der Ratgeber BWA verstehen.
| Kostenblock | Beispielbetrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Ablöse für Inventar und Einrichtung | 60.000 Euro | Nur für Gegenstände im Eigentum des Vorpächters zahlen |
| Renovierung und Reparaturen | 25.000 Euro | Kostenvoranschläge vor Vertragsschluss einholen |
| Pachtkaution | 12.000 Euro | Im Beispiel drei Monatspachten zu 4.000 Euro |
| Warenerstbestand | 8.000 Euro | Getränke, Lebensmittel, Verbrauchsmaterial |
| Beratung, Notar, Genehmigungen | 6.000 Euro | Je nach Umfang der Prüfung |
| Anlaufreserve | 54.000 Euro | Drei Monate Fixkosten zu je 18.000 Euro |
| Summe | 165.000 Euro | Davon Eigenkapital, Förderkredit, gegebenenfalls Bürgschaft |
Wie viel ist eine Ablöse in der Gastronomie wert?
Eine Ablöse ist so viel wert wie das Inventar, das Sie wirklich bekommen, plus gegebenenfalls ein Aufschlag für den laufenden Betrieb. Der Vorpächter verkauft Ihnen Küchengeräte, Kühlung, Möbel und Ausstattung. Manchmal verlangt er zusätzlich Geld für Stammkundschaft oder Lage. Dieser Aufschlag ist schwer zu belegen und sollte deshalb besonders kritisch geprüft werden.
Prüfen Sie zuerst, wem das Inventar gehört. Gegenstände können unter Eigentumsvorbehalt eines Lieferanten stehen, geleast sein oder einer Bank zur Sicherheit übereignet. Nach § 449 BGB geht das Eigentum beim Eigentumsvorbehalt erst mit vollständiger Zahlung über. Was dem Vorpächter nicht gehört, kann er Ihnen nicht wirksam verkaufen, und Sie zahlen womöglich doppelt.
Verlangen Sie eine Inventarliste mit Hersteller, Baujahr und Zustand jedes größeren Geräts. Lassen Sie Kühlung, Lüftung und Spülmaschine vor Vertragsschluss von einer Fachfirma ansehen. Ein Defekt an der Abluftanlage kann den Betrieb stilllegen und eine teure Reparatur nach sich ziehen.
Halten Sie im Übernahmevertrag fest, dass das Inventar frei von Rechten Dritter übergeben wird. Vereinbaren Sie, wie mit Geräten umgegangen wird, die bei Übergabe nicht funktionieren. Bei größeren Summen gehört der Vertrag in die Hände einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.
- Inventarliste mit Baujahr, Zustand und Eigentümer anfordern
- Leasing-, Miet- und Lieferverträge für Geräte offenlegen lassen
- Eigentumsvorbehalte und Sicherungsübereignungen abfragen
- Technische Prüfung von Kühlung, Lüftung und Küche beauftragen
- Übergabezustand mit Fotos und Protokoll festhalten
Worauf kommt es beim Pachtvertrag eines Restaurants an?
Beim Pachtvertrag kommt es vor allem auf Laufzeit, Pachthöhe und die Rechte des Verpächters an. Nach § 581 BGB verpflichtet der Pachtvertrag den Verpächter, den Gebrauch des Objekts und den Ertrag daraus zu gewähren. Der Pächter zahlt dafür die vereinbarte Pacht. Für Gaststätten ist die Pacht üblich, weil oft Räume und Einrichtung zusammen überlassen werden.
Die Laufzeit des Pachtvertrags ist für die Finanzierung entscheidend. Muss eine Ablöse über fünf Jahre zurückgezahlt werden, sollte der Vertrag mindestens so lange und besser mit Verlängerungsoption laufen. Ein Finanzierungspartner wird kaum eine Ablöse finanzieren, wenn der Standort nach zwei Jahren wegfallen kann.
Achten Sie außerdem auf Bezugsbindungen, Umbaurechte und Rückbaupflichten. Manche Verträge schreiben vor, Getränke nur von einem bestimmten Lieferanten zu beziehen. Andere verlangen, dass Sie bei Auszug alle Einbauten auf eigene Kosten entfernen. Beides beeinflusst Ihre Kalkulation über die gesamte Laufzeit.
Klären Sie früh, ob der Verpächter dem Wechsel zustimmen muss und ob er einen neuen Vertrag oder nur einen Eintritt in den alten Vertrag anbietet. Ein neuer Vertrag ist oft die bessere Grundlage, weil Sie Laufzeit und Pacht neu verhandeln können.
Welche Verpflichtungen übernehmen Sie mit dem Restaurant?
Mit dem Betrieb übernehmen Sie in der Regel auch die Mitarbeitenden. Geht ein Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, tritt dieser nach § 613a BGB in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Lassen Sie sich deshalb alle Arbeitsverträge, offenen Urlaubsansprüche und Lohnrückstände zeigen.
Führen Sie den Namen des Restaurants als Firma eines Handelsgeschäfts weiter, kann nach § 25 HGB eine Haftung für alte Geschäftsverbindlichkeiten entstehen. Eine abweichende Vereinbarung wirkt gegenüber Dritten nur, wenn sie ins Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder den Gläubigern mitgeteilt wird. Das sollte im Übernahmevertrag und in der Umsetzung bedacht werden.
Auch das Steuerrecht kennt eine Haftung des Erwerbers. Wird ein Unternehmen im Ganzen übereignet, haftet der Erwerber nach § 75 AO für betriebliche Steuern des Vorgängers, die seit Beginn des Vorjahres der Übereignung entstanden sind. Die Haftung ist auf den Bestand des übernommenen Vermögens beschränkt. Ob eine Übernahme mit gepachteten Räumen darunter fällt, klärt Ihre Steuerberatung. Fragen Sie den Vorpächter nach Bescheinigungen über erfüllte Steuerpflichten.
Diese Punkte sind keine Gründe gegen eine Übernahme, aber sie gehören in den Kaufpreis und in den Vertrag. Die konkrete Gestaltung klären Sie mit Rechts- und Steuerberatung, bevor Sie unterschreiben.
Brauchen Sie eine neue Gaststättenerlaubnis?
In den meisten Bundesländern ja, sobald alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, denn die Erlaubnis gilt nur für den bisherigen Betreiber. Nach § 2 des Gaststättengesetzes des Bundes bedarf das Betreiben eines Gaststättengewerbes einer Erlaubnis. Keine Erlaubnis braucht nach diesem Gesetz, wer nur alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder zubereitete Speisen anbietet.
Nach dem Bundesgesetz ist die Erlaubnis an Person, Räume und Betriebsart gebunden. Wechselt der Betreiber, ist deshalb eine neue Erlaubnis nötig. Zu den üblichen Voraussetzungen gehört die Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften bei der Industrie- und Handelskammer. Planen Sie die Zeit für Antrag und Unterlagen vor dem Übergabetermin ein.
Seit der Föderalismusreform dürfen die Länder das Gaststättenrecht selbst regeln. Einige Länder haben eigene Gaststättengesetze erlassen, andere wenden das Bundesgesetz mit eigenen Verordnungen an. Welche Regeln für Ihren Standort gelten, erfahren Sie beim Ordnungs- oder Gewerbeamt der Gemeinde und bei Ihrer IHK.
Für die Finanzierung ist die Erlaubnis ein praktischer Punkt. Ohne sie darf der Betrieb nicht wie geplant öffnen, und jede Woche ohne Umsatz verbraucht Anlaufreserve. Legen Sie den Antrag deshalb früh in den Zeitplan der Übernahme.
Wie finanzieren Sie Übernahme und Anlaufzeit?
Gründer finanzieren eine Restaurantübernahme meist aus drei Bausteinen: Eigenkapital, Förderkredit über die Hausbank und gegebenenfalls einer Bürgschaft. Die KfW bietet mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge einen Kredit, der unter anderem Übernahmen, Betriebsmittel und Warenlager finanziert. Er richtet sich an Gründer, Nachfolger und Unternehmen, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind, und muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.
Fehlen Sicherheiten, kann eine Bürgschaftsbank einen Teil des Risikos übernehmen. Wie das funktioniert, beschreibt der Ratgeber Bürgschaftsbank. Einen Überblick über die Förderprogramme gibt Förderkredite von KfW und ERP.
Die Anlaufzeit verdient eine eigene Planung. Nach einem Inhaberwechsel können Umsätze zunächst schwanken, weil Gäste den neuen Betreiber erst kennenlernen. Gleichzeitig laufen Pacht und Löhne ab dem ersten Tag. Planen Sie die ersten zwölf Monate deshalb mit einem vorsichtigen Umsatz und prüfen Sie, ob die Rate auch dann noch tragbar ist.
Banken und Förderinstitute verlangen für eine Übernahme in der Regel einen Businessplan mit Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung. Was hineingehört, erklärt der Ratgeber Businessplan für den Kredit.
Wann passt eine Anfrage über Vionor zur Gastronomie?
Eine Anfrage über Vionor passt, wenn Ihr Gastronomiebetrieb bereits mindestens sechs Monate geschäftstätig ist und Sitz in Deutschland hat. Das ist etwa der Fall, wenn Sie als bestehender Gastronom einen zweiten Standort übernehmen oder nach der Anlaufphase Betriebsmittel brauchen. Für eine Neugründung, die noch keine sechs Monate läuft, ist eine Anfrage über Vionor nicht möglich.
Über Vionor fragen Unternehmen Firmenkredite von 10.000 bis 500.000 Euro mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten an. Vionor vermittelt die Anfrage nur und vergibt selbst keine Kredite. Zins, Zusage und Sicherheiten entscheidet allein der jeweilige Finanzierungspartner nach seiner Prüfung. Als Orientierung gelten 50.000 Euro Jahresumsatz, darunter wird der Einzelfall geprüft.
Die Anfrage ist kostenlos, unverbindlich und löst keine SCHUFA-Abfrage aus. Der Finanzierungspartner kann bei seiner Prüfung Auskünfte einholen. Halten Sie aktuelle Kontoauszüge, BWA und die Unterlagen zur Übernahme bereit, damit die Prüfung zügig vorankommt.
Mehr zu den Besonderheiten der Branche finden Sie auf der Seite Kredit für Gastronomie. Für laufende Kosten und Wareneinkauf ist der Betriebsmittelkredit die passende Finanzierungsform.
Häufige Fehler bei der Restaurantübernahme
Der häufigste Fehler ist eine zu knappe Anlaufreserve. Wer nur Ablöse und Renovierung finanziert, steht nach wenigen schwachen Wochen ohne Puffer da. Rechnen Sie mindestens mehrere Monate Fixkosten als Reserve ein und finanzieren Sie diese von Anfang an mit.
Ein zweiter Fehler ist eine Ablöse für Inventar, das nicht dem Vorpächter gehört oder kurz vor dem Ausfall steht. Ein dritter ist ein Pachtvertrag, der kürzer läuft als die Finanzierung. Alle drei Fehler lassen sich mit Unterlagen und Fachleuten vor der Unterschrift vermeiden.
Unterschätzt werden auch übernommene Arbeitsverhältnisse und Altlasten aus Steuern oder Lieferverträgen. Prüfen Sie diese Punkte mit derselben Sorgfalt wie den Kaufpreis. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Schritte vor der Unterschrift zusammen.
- Kapitalbedarf mit allen sechs Kostenblöcken berechnen
- Eigentum und Zustand des Inventars belegen lassen
- Pachtlaufzeit länger als Finanzierungslaufzeit vereinbaren
- Arbeitsverträge und offene Ansprüche der Mitarbeitenden prüfen
- Gaststättenerlaubnis und IHK-Unterrichtung rechtzeitig beantragen
- Förderkredit vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank beantragen
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.
FAQ
Häufige Fragen
Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns. Es antwortet die Person, die auch Ihre Anfrage bearbeitet.
E-Mail schreibenWie viel Eigenkapital braucht man, um ein Restaurant zu übernehmen?
Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht, den Anteil legt der jeweilige Finanzierungspartner fest. Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto geringer ist das Risiko für den Partner und desto kleiner die Rate. Klären Sie die Erwartung früh mit Hausbank oder Förderinstitut.
Ist eine Ablöse in der Gastronomie Pflicht?
Nein, eine Ablöse ist eine Vereinbarung zwischen Vorpächter und Nachfolger, keine gesetzliche Pflicht. Sie bezahlt in der Regel Inventar und Einrichtung, manchmal einen Aufschlag für den laufenden Betrieb. Zahlen Sie nur für Gegenstände, die dem Vorpächter gehören und deren Zustand Sie geprüft haben.
Muss ich bei einer Restaurantübernahme die Mitarbeiter übernehmen?
Geht der Betrieb durch Rechtsgeschäft auf Sie über, treten Sie nach § 613a BGB in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Eine Kündigung allein wegen des Übergangs ist unwirksam. Die Mitarbeitenden können dem Übergang innerhalb eines Monats nach Unterrichtung widersprechen.
Kann man eine Restaurantübernahme mit einem KfW-Kredit finanzieren?
Ja, der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge der KfW finanziert unter anderem Übernahmen, Betriebsmittel und Warenlager. Er richtet sich an Gründer, Nachfolger und Unternehmen, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind. Beantragt wird er über einen Finanzierungspartner wie die Hausbank, und zwar vor Beginn des Vorhabens.
Haftet der Nachfolger für Schulden des Vorpächters?
Das kann passieren. Führen Sie die bisherige Firma eines Handelsgeschäfts fort, kann eine Haftung nach § 25 HGB entstehen, und bei Übereignung eines Unternehmens im Ganzen haften Sie nach § 75 AO für bestimmte Steuern. Lassen Sie den Übernahmevertrag deshalb rechtlich und steuerlich prüfen.
Quellen
- § 613a BGB: Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang(www.gesetze-im-internet.de)
- § 25 HGB: Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung(www.gesetze-im-internet.de)
- § 75 AO: Haftung des Betriebsübernehmers(www.gesetze-im-internet.de)
- § 2 GastG: Erlaubnis für das Gaststättengewerbe(www.gesetze-im-internet.de)
- IHK Nord Westfalen: Gaststättenrecht(www.ihk.de)
- DIHK: Gaststättengewerbe und Landesrecht(www.dihk.de)
- KfW: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)(www.kfw.de)
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