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Bonität und Unterlagen

SCHUFA für Unternehmen: Was dort gespeichert sein kann

Welche Daten zu Firma, Inhabern und Geschäftsführung bei der SCHUFA liegen können, woher sie stammen, wie lange sie bleiben und wie Sie Auskunft erhalten.

Veröffentlicht am 3. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Bei der SCHUFA können Angaben zum Unternehmen und, getrennt davon, personenbezogene Daten zu Inhabern und Geschäftsführern gespeichert sein. Zu Personen gehören Identitätsdaten, Kredite, Konten, Anfragen, unbestrittene gemahnte Forderungen sowie Einträge aus Schuldnerverzeichnis und Insolvenzbekanntmachungen. Einkommen und Vermögen speichert die SCHUFA nach eigener Darstellung nicht. Natürliche Personen erhalten mit der kostenlosen Datenkopie nach Art. 15 DSGVO Auskunft; für eine GmbH selbst gilt dieses Recht nicht.

Das Wichtigste

  • Bei Unternehmen sind zwei Ebenen zu unterscheiden: Daten zur Firma und personenbezogene Daten zu Inhabern und Geschäftsführern.
  • Einkommen, Vermögen und Beruf gehören nach Angaben der SCHUFA nicht zu den Daten, die sie für die Bonitätsbewertung nutzt.
  • Einträge im Schuldnerverzeichnis werden nach drei Jahren gelöscht, bei vollständiger Zahlung auch früher.
  • Natürliche Personen haben nach Art. 15 DSGVO Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie, juristische Personen nicht.
  • Prüfen Sie Ihre eigenen Daten vor einer größeren Finanzierung, damit falsche Einträge rechtzeitig berichtigt werden.

Was speichert die SCHUFA zu Unternehmen?

Die SCHUFA stellt nach eigener Darstellung Informationen zur Zahlungs- und Leistungsfähigkeit von Privatpersonen und Unternehmen bereit. Für Unternehmen gibt es also zwei Ebenen: Angaben zur Firma selbst und Angaben zu den Personen, die hinter ihr stehen. Welche Ebene bei einer Kreditprüfung zählt, hängt von der Rechtsform ab.

Bei einem Einzelunternehmen, einem Freiberufler oder einem Selbstständigen ist die Firma keine eigene Person. Kreditnehmer ist der Mensch, der das Geschäft betreibt. Seine Daten bei einer Auskunftei, also einem Unternehmen, das Informationen zur Kreditwürdigkeit sammelt und weitergibt, sind deshalb auch für das Geschäft entscheidend. Private und geschäftliche Zahlungsgeschichte lassen sich hier kaum trennen.

Bei einer GmbH oder UG ist die Gesellschaft selbst Kreditnehmerin. Geprüft werden zuerst ihre eigenen Zahlen und Daten. Weil Finanzierungspartner bei kleinen Gesellschaften oft eine persönliche Bürgschaft der Gesellschafter verlangen, prüfen sie häufig zusätzlich deren private Daten. Was das für Ihre Anfrage bedeutet, erklärt die Seite Kredit für GmbH und UG.

Eine wichtige Grundlage für Firmendaten sind öffentliche Register. Im Handelsregister stehen Firma, Sitz, Vertreter und Registernummer. Über das Unternehmensregister sind Jahresabschlüsse offenlegungspflichtiger Gesellschaften abrufbar. Auch das Schuldnerverzeichnis nennt bei Unternehmen die Firma und die Nummer des Registerblatts, so regelt es § 882b ZPO.

Welche Daten zu Inhabern und Geschäftsführern können vorliegen?

Zu Inhabern und Geschäftsführern können vor allem Identitätsdaten, Angaben zu Verträgen und Informationen über Zahlungsstörungen vorliegen. Die SCHUFA nennt als Kategorien unter anderem Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschriften sowie Angaben zur Aufnahme und Abwicklung von Geschäften wie Krediten, Konten und Kreditkarten. Hinzu kommen unbestrittene, fällige und mehrfach gemahnte oder titulierte Forderungen.

Weitere Kategorien sind Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, Hinweise auf betrügerisches Verhalten sowie Scorewerte. Ein Score ist ein Wahrscheinlichkeitswert, der aus den gespeicherten Daten berechnet wird und das Risiko eines Zahlungsausfalls abschätzt. Er ist kein Urteil über das Unternehmen, sondern eine statistische Einschätzung.

Ebenso wichtig ist, was fehlt. Einkommen und Vermögen, Beruf, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Weltanschauung und Kaufverhalten nutzt die SCHUFA nach eigener Darstellung nicht für die Bonitätsbewertung. Deshalb verlangen Finanzierungspartner bei einem Firmenkredit zusätzlich Unterlagen wie BWA, Jahresabschluss und Kontoauszüge. Die SCHUFA beantwortet die Frage nach dem bisherigen Zahlungsverhalten, nicht nach der Ertragskraft.

  • Identitätsdaten: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle und frühere Anschriften
  • Verträge: laufende und erledigte Kredite, Girokonten, Kreditkarten
  • Anfragen von Unternehmen, etwa zu Krediten
  • Zahlungsstörungen: unbestrittene, fällige, mehrfach gemahnte oder titulierte Forderungen
  • Einträge aus Schuldnerverzeichnissen und Insolvenzbekanntmachungen
  • Scorewerte zur Einschätzung des Ausfallrisikos

Woher kommen die Daten der SCHUFA?

Die Daten stammen aus zwei Quellen: von Vertragspartnern, die Geschäfte melden, und aus öffentlichen Verzeichnissen. Vertragspartner sind etwa Kreditgeber oder Händler, die Kredite, Konten oder Zahlungsstörungen übermitteln. Öffentliche Quellen sind vor allem das Schuldnerverzeichnis und die Insolvenzbekanntmachungen.

Das Schuldnerverzeichnis wird von den zentralen Vollstreckungsgerichten geführt. Eingetragen wird, wessen Eintragung ein Gerichtsvollzieher, eine Vollstreckungsbehörde oder ein Insolvenzgericht angeordnet hat. Nach § 882g ZPO dürfen unter anderem Kammern und Stellen, die nichtöffentliche Schuldnerverzeichnisse führen, Abdrucke daraus beziehen. Auf diesem Weg gelangen solche Einträge zu Auskunfteien.

Die Tabelle zeigt, welche Quelle welche Information liefert und warum sie bei einer Kreditprüfung zählt.

Quellen der Daten und ihre Bedeutung für die Kreditprüfung
QuelleTypische InformationBedeutung für die Prüfung
VertragspartnerKredite, Konten, Kreditkarten, AnfragenZeigt bestehende Verpflichtungen und Erfahrung mit Krediten
Vertragspartner bei ZahlungsstörungUnbestrittene, gemahnte oder titulierte ForderungenWichtigster Warnhinweis für Finanzierungspartner
SchuldnerverzeichnisEintragungsanordnungen aus Vollstreckung oder InsolvenzStarker Negativhinweis, meist Ausschlussgrund
InsolvenzbekanntmachungenEröffnung, Verlauf und Ende von InsolvenzverfahrenZeigt frühere oder laufende Insolvenz
HandelsregisterFirma, Sitz, Vertreter, RegisternummerOrdnet Personen und Unternehmen einander zu

Wie lange bleiben SCHUFA-Einträge gespeichert?

Die Speicherdauer hängt von der Art des Eintrags ab. Nach Angaben der SCHUFA werden störungsfrei erledigte Kredite drei Jahre nach Erledigung gelöscht und Anfragen nach zwölf Monaten. Ausgeglichene Zahlungsstörungen bleiben grundsätzlich drei Jahre nach dem Ausgleich gespeichert. Nach der 100-Tage-Regelung der SCHUFA verkürzt sich die Frist für eine einzelne Zahlungsstörung auf 18 Monate, wenn sie innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung ausgeglichen wird und keine weiteren Negativdaten vorliegen. Daten zu Insolvenzverfahren werden sechs Monate nach Ende des Verfahrens oder nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht.

Für das Schuldnerverzeichnis gilt eine gesetzliche Frist. Nach § 882e ZPO wird eine Eintragung drei Jahre nach dem Tag der Eintragungsanordnung gelöscht. Früher gelöscht wird sie, wenn der Gläubiger vollständig befriedigt ist oder der Grund der Eintragung wegfällt. Die SCHUFA löscht entsprechende Daten nach eigenen Angaben ebenfalls nach drei Jahren oder früher bei Nachweis der Löschung durch das Vollstreckungsgericht.

Für die Praxis heißt das: Eine schnell bezahlte offene Forderung belastet die Bonität kürzer als eine, die erst nach einer Vollstreckung beglichen wird. Wer eine Finanzierung plant, sollte alte Forderungen klären und Löschungsnachweise aufbewahren. Ein Eintrag, der nach Ablauf der Frist noch erscheint, sollte berichtigt werden.

Wie erhalten Unternehmen und Inhaber Auskunft bei der SCHUFA?

Inhaber, Gesellschafter und Geschäftsführer erhalten Auskunft über ihre eigenen Daten mit der kostenlosen Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Sie zeigt die gespeicherten Informationen, deren Quellen, die Empfänger der letzten zwölf Monate und die berechneten Scorewerte. Die Datenkopie lässt sich online bei der SCHUFA beantragen. Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss die Auskunft innerhalb eines Monats erteilt werden; bei komplexen Anträgen ist eine Verlängerung um zwei Monate möglich.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz weist darauf hin, dass die Auskunft grundsätzlich kostenlos ist und als Kopie der Daten erfolgen muss. Ein Entgelt ist nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen möglich. Kostenpflichtige Bonitätsprodukte sind deshalb für die reine Auskunft über die eigenen Daten nicht nötig.

Für eine GmbH oder UG gilt dieses Recht nicht. Die DSGVO schützt nach Erwägungsgrund 14 nur natürliche Personen und gilt nicht für Daten juristischer Personen. Eine Gesellschaft kann bei einer Auskunftei nachfragen, welche Daten zu ihr vorliegen, hat darauf aber keinen Anspruch nach der DSGVO. Für Einzelunternehmer ist die Lage anders, denn ihre Daten beziehen sich auf eine natürliche Person.

  • Datenkopie für jede vertretungsberechtigte Person und jeden möglichen Bürgen beantragen
  • Einträge auf Richtigkeit, Vollständigkeit und abgelaufene Fristen prüfen
  • Unrichtige Daten unter Hinweis auf Art. 16 DSGVO berichtigen lassen
  • Nachweise über bezahlte Forderungen und Löschungen bereithalten
  • Für die Gesellschaft bei Bedarf eine Auskunft bei der Auskunftei erfragen

Häufige Fehler: Worauf Sie vor einer Finanzierung achten sollten

Der häufigste Fehler ist, die eigenen Daten erst nach einer Absage zu prüfen. Dann ist der Termin für die Finanzierung oft schon verstrichen. Beantragen Sie die Datenkopie einige Wochen vor einer größeren Kreditanfrage. So bleibt Zeit, falsche oder veraltete Einträge berichtigen zu lassen.

Ein zweiter Fehler ist die Annahme, eine GmbH schütze die Gesellschafter vollständig. Bei kleinen Gesellschaften prüft der Finanzierungspartner oft auch die Personen, besonders wenn eine Bürgschaft im Raum steht. Ein ungeklärter privater Eintrag kann deshalb auch den Firmenkredit erschweren. Klären Sie private Altlasten vor der Anfrage.

Drittens sollten Sie Angeboten misstrauen, die gegen Gebühr eine Löschung korrekter Einträge versprechen. Richtige und fristgerecht gespeicherte Daten lassen sich nicht wegverhandeln. Berichtigt werden können nur unrichtige Daten. Wie Sie unseriöse Kreditangebote erkennen, erklärt der Ratgeber Firmenkredit ohne Schufa.

Viertens unterschätzen viele, dass die SCHUFA nur einen Teil des Bildes liefert. Gute Zahlen, ein sauberer Kontoverlauf und vollständige Unterlagen wiegen bei der Prüfung schwer. Eine Übersicht bietet der Leitfaden Unterlagen für den Firmenkredit.

Wie funktioniert eine Anfrage über Vionor?

Vionor ist ein Kreditvermittler für Unternehmen und vergibt selbst keine Kredite. Über Vionor fragen Unternehmen einen Firmenkredit von 10.000 bis 500.000 Euro mit einer Laufzeit von 6 bis 60 Monaten an. Die Anfrage bei Vionor ist kostenlos, unverbindlich und löst keine SCHUFA-Abfrage aus.

Der Finanzierungspartner, der später über den Kredit entscheidet, kann bei seiner Prüfung Auskünfte einholen, auch bei der SCHUFA. Ob ein Kredit zustande kommt und zu welchen Bedingungen, entscheidet allein er. Wer seine Daten vorher kennt, kann Fragen dazu sofort beantworten.

Anfragen können Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mindestens sechs Monaten Geschäftstätigkeit. Als Orientierung gelten 50.000 Euro Jahresumsatz; liegt der Umsatz darunter, wird der Einzelfall geprüft. Für Einzelunternehmen gibt es eine eigene Seite: Kredit für Einzelunternehmer.

Fazit: Daten kennen, bevor andere sie prüfen

Bei Unternehmen zählen zwei Ebenen: die Daten der Firma und die Daten der Personen dahinter. Bei Einzelunternehmen fallen beide zusammen, bei Gesellschaften rücken die Personen spätestens bei einer Bürgschaft in den Blick. Einkommen und Vermögen sind dort nicht gespeichert; sie belegen Sie mit Ihren Unterlagen.

Nutzen Sie die kostenlose Datenkopie für alle beteiligten Personen und prüfen Sie Einträge rechtzeitig. Lassen Sie falsche Daten berichtigen und bewahren Sie Zahlungsnachweise auf. Wie Sie die Bonität darüber hinaus stärken, zeigt der Ratgeber Kreditwürdigkeit verbessern. Bei rechtlichen Fragen zu Einträgen oder Löschungen hilft eine Rechtsberatung oder die Verbraucherzentrale.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns. Es antwortet die Person, die auch Ihre Anfrage bearbeitet.

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Hat eine GmbH einen SCHUFA-Eintrag?

Auskunfteien können auch Daten zu Unternehmen führen, etwa aus Handelsregister, Schuldnerverzeichnis und Meldungen von Vertragspartnern. Davon getrennt sind die personenbezogenen Daten der Gesellschafter und Geschäftsführer. Bei kleinen Gesellschaften prüfen Finanzierungspartner oft beide Ebenen.

Wie bekomme ich eine SCHUFA-Auskunft als Selbstständiger?

Als natürliche Person beantragen Sie die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO online bei der SCHUFA. Sie zeigt gespeicherte Daten, Quellen, Empfänger der letzten zwölf Monate und Scorewerte. Die Auskunft muss grundsätzlich innerhalb eines Monats erteilt werden.

Speichert die SCHUFA mein Einkommen oder meinen Umsatz?

Nach Angaben der SCHUFA werden Einkommen und Vermögen nicht für die Bonitätsbewertung genutzt. Umsatz und Ertrag weisen Sie bei einer Kreditprüfung deshalb mit BWA, Jahresabschluss und Kontoauszügen nach.

Wie lange bleibt ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis?

Nach § 882e ZPO wird eine Eintragung drei Jahre nach dem Tag der Eintragungsanordnung gelöscht. Früher wird sie gelöscht, wenn der Gläubiger vollständig befriedigt ist oder der Grund der Eintragung wegfällt.

Kann ich falsche SCHUFA-Einträge löschen lassen?

Unrichtige Daten müssen berichtigt werden; das Recht dazu gibt Art. 16 DSGVO. Wenden Sie sich mit Belegen an die Auskunftei und an das meldende Unternehmen. Richtige Einträge bleiben bis zum Ablauf der Speicherfrist bestehen.

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