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Vionor

Bonität und Unterlagen

Wirtschaftsauskunft verstehen: Was über Ihre Firma gespeichert ist

Was in einer Wirtschaftsauskunft steht, woher die Daten kommen und wie Sie Selbstauskunft, Berichtigung und Löschung falscher Einträge erreichen.

Veröffentlicht am 4. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Eine Wirtschaftsauskunft ist ein Bericht einer Wirtschaftsauskunftei über ein Unternehmen mit Stammdaten, Finanzzahlen, Zahlungsverhalten, Negativmerkmalen und meist einem Bonitätsindex. Lieferanten, Vermieter und Finanzierungspartner nutzen sie, um das Ausfallrisiko einzuschätzen. Als Inhaberin, Inhaber oder Geschäftsführer können Sie für Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich kostenlos Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen und falsche Einträge berichtigen lassen. Für reine Firmendaten fragen Sie die Auskunftei direkt nach Einsicht.

Das Wichtigste

  • Eine Wirtschaftsauskunft bündelt Stammdaten, Finanzzahlen, Zahlungserfahrungen und Negativmerkmale eines Unternehmens zu einer Bonitätseinschätzung.
  • Die Daten stammen aus öffentlichen Registern, von Vertragspartnern, aus Inkassoverfahren und aus offengelegten Jahresabschlüssen.
  • Für personenbezogene Daten haben Sie nach Art. 15 DSGVO ein grundsätzlich kostenloses Auskunftsrecht mit einer Antwortfrist von einem Monat.
  • Falsche Einträge lassen Sie mit Belegen berichtigen; hilft die Auskunftei nicht, ist die Datenschutzaufsicht des Landes zuständig, in dem sie ihren Sitz hat.

Was ist eine Wirtschaftsauskunft?

Eine Wirtschaftsauskunft ist ein Bericht über die Bonität eines Unternehmens, den eine Wirtschaftsauskunftei an Dritte mit berechtigtem Interesse erteilt. Bonität bedeutet die Fähigkeit und Bereitschaft, Rechnungen und Kredite pünktlich zu bezahlen. Die Auskunft fasst zusammen, was über ein Unternehmen bekannt ist, und verdichtet es oft zu einer Kennzahl. Man spricht auch von Firmenauskunft oder Bonitätsauskunft.

Abgefragt wird eine Wirtschaftsauskunft immer dann, wenn jemand ein Risiko eingeht. Ein Lieferant will wissen, ob er auf Rechnung liefern kann. Ein Vermieter prüft einen neuen gewerblichen Mieter. Ein Finanzierungspartner nutzt Auskünfte als einen Baustein seiner Kreditprüfung, neben Ihren eigenen Unterlagen.

Wirtschaftsauskunfteien sind private Unternehmen. Neben Auskunfteien, die vor allem Daten über Privatpersonen speichern, gibt es solche, die sich auf Unternehmen spezialisiert haben. Was über Selbstständige und Firmen bei der bekanntesten Verbraucherauskunftei gespeichert sein kann, beschreibt der Ratgeber SCHUFA für Unternehmen. Dieser Artikel behandelt die Firmenauskunft im Allgemeinen.

Für Ihr Unternehmen ist die Wirtschaftsauskunft eine Art Visitenkarte, die Sie nicht selbst gestalten. Sie wird aber aus Informationen gebildet, die Sie zum Teil beeinflussen können. Wer weiß, was darin steht, kann veraltete oder falsche Angaben korrigieren, bevor ein Geschäftspartner auf ihrer Grundlage entscheidet.

Was steht in einer Wirtschaftsauskunft?

Eine Wirtschaftsauskunft enthält in der Regel fünf Bausteine: Stammdaten, Finanzdaten, Zahlungsverhalten, Negativmerkmale und eine zusammenfassende Bewertung. Die Gewichtung und Darstellung unterscheiden sich je nach Auskunftei. Die Tabelle zeigt typische Inhalte und ihre Herkunft.

Bei Kapitalgesellschaften sind die Finanzdaten oft öffentlich. Nach § 325 HGB müssen GmbH und UG ihren Jahresabschluss spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag zur Einstellung in das Unternehmensregister übermitteln. Auskunfteien werten diese Abschlüsse aus. Ein verspätet oder gar nicht offengelegter Abschluss führt dazu, dass die Auskunft mit alten Zahlen arbeitet.

Bei Einzelunternehmen und vielen Personengesellschaften gibt es keine Offenlegungspflicht. Hier stützt sich die Auskunft stärker auf Zahlungserfahrungen und eigene Angaben des Unternehmens. Das ist ein Grund, warum die Auskünfte über kleine Betriebe manchmal dünn sind.

Typische Inhalte einer Wirtschaftsauskunft und ihre Herkunft
BausteinBeispieleTypische Herkunft
StammdatenFirma, Rechtsform, Anschrift, Geschäftsführung, Gesellschafter, GründungsdatumHandelsregister, eigene Angaben
FinanzdatenBilanzsumme, Eigenkapital, Umsatz, Ergebnisoffengelegte Jahresabschlüsse, eigene Angaben
ZahlungsverhaltenZahlungsweise gegenüber LieferantenErfahrungen von Vertragspartnern
NegativmerkmaleInsolvenzverfahren, Einträge im Schuldnerverzeichnis, titulierte ForderungenInsolvenzbekanntmachungen, Inkasso, Gerichte
BewertungBonitätsindex oder Score, empfohlener KreditrahmenBerechnung der Auskunftei

Woher haben Auskunfteien ihre Daten?

Auskunfteien beziehen ihre Daten aus öffentlichen Registern, von Vertragspartnern und aus Inkassoverfahren. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz nennt als Quellen etwa Handelsregister und Insolvenzbekanntmachungen sowie Banken, Energieversorger und Inkassounternehmen. Hinzu kommen Angaben, die Unternehmen selbst machen.

Für Negativdaten über Personen gelten Bedingungen. Nach den Hinweisen der Bundesbeauftragten dürfen Zahlungsausfälle unter anderem gemeldet werden, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt oder die Forderung anerkannt ist. Ohne Urteil oder Anerkenntnis braucht es mindestens zwei schriftliche Mahnungen, die erste mindestens vier Wochen zurück, einen vorherigen Hinweis auf die mögliche Meldung und eine unbestrittene Forderung. Eine bestrittene Rechnung reicht also nicht ohne Weiteres für einen Negativeintrag.

Auch die Speicherdauer ist geregelt. Nach den genehmigten Verhaltensregeln der Auskunfteien werden Zahlungsdaten drei Jahre nach Erledigung des Ereignisses gelöscht, wie die Bundesbeauftragte erläutert. Einträge im amtlichen Schuldnerverzeichnis löscht das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882e ZPO grundsätzlich drei Jahre nach der Eintragungsanordnung, früher etwa bei nachgewiesener vollständiger Zahlung.

Praktisch heißt das: Ein bezahlter Altfall verschwindet nicht sofort, aber er bleibt auch nicht ewig. Bewahren Sie Zahlungsnachweise auf, damit Sie eine Erledigung jederzeit belegen können.

Was sagt der Bonitätsindex aus?

Der Bonitätsindex ist eine Kennzahl, mit der eine Auskunftei die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Unternehmens zusammenfasst. Jede Auskunftei verwendet eine eigene Skala. Bei manchen bedeutet ein niedriger Wert gute Bonität, bei anderen ein hoher. Vergleichen Sie Werte deshalb nie über verschiedene Auskunfteien hinweg.

Für Scores über natürliche Personen setzt § 31 BDSG Grenzen. Danach müssen die genutzten Daten nach einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren nachweisbar erheblich sein, und es dürfen nicht ausschließlich Anschriftendaten verwendet werden. Bei Einzelunternehmern ist die Grenze zwischen Firma und Person fließend, deshalb betrifft das auch viele kleine Betriebe.

Ein Bonitätsindex ist eine Momentaufnahme. Er reagiert auf neue Jahresabschlüsse, neue Zahlungserfahrungen und Negativmerkmale. Ein schlechter Wert kann deshalb an veralteten Daten liegen, nicht an Ihrer aktuellen Lage. Wie Bonität insgesamt entsteht und welche Faktoren Finanzierungspartner betrachten, erklärt der Ratgeber Bonität eines Unternehmens.

Für Finanzierungspartner ist der Index eine von mehreren Informationen. Kontoauszüge, BWA und Jahresabschluss zeigen die tatsächliche Lage genauer. Ein mittelmäßiger Index schließt einen Kredit deshalb nicht automatisch aus, er macht aber gute eigene Unterlagen umso wichtiger.

Wie beantragen Sie eine Selbstauskunft bei einer Auskunftei?

Eine Selbstauskunft beantragen Sie formlos bei der Auskunftei, für personenbezogene Daten gestützt auf Art. 15 DSGVO. Nach den Hinweisen der Bundesbeauftragten ist die Auskunft grundsätzlich kostenlos und ohne Begründung möglich. Sie umfasst die gespeicherten Daten, die Zwecke, die Herkunft und die Empfänger. Die Auskunftei muss innerhalb eines Monats antworten; bei komplexen Anfragen ist eine Verlängerung um zwei Monate möglich.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Person und Firma. Die Datenschutz-Grundverordnung schützt natürliche Personen, nicht juristische Personen wie eine GmbH. Als Einzelunternehmer, Geschäftsführerin oder Gesellschafter haben Sie das Auskunftsrecht für alle Daten, die sich auf Sie beziehen. Für das Firmenprofil einer GmbH fragen Sie die Auskunftei, ob sie eine Einsicht für das Unternehmen anbietet.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor, wenn Sie Ihre Daten bei einer Auskunftei einsehen wollen.

  • Herausfinden, welche Auskunfteien für Ihre Branche und Ihre Geschäftspartner relevant sind, etwa durch Nachfrage bei Lieferanten oder Ihrem Finanzierungspartner.
  • Auskunft schriftlich oder über ein sicheres Online-Formular der Auskunftei beantragen.
  • Zur Identifikation nur die Angaben machen, die die Auskunftei für die Zuordnung braucht.
  • Eine Kopie der Daten verlangen, nicht nur eine Beschreibung.
  • Antwortfrist von einem Monat notieren und bei Ausbleiben nachhaken.
  • Die Auskunft mit Handelsregister, Jahresabschluss und eigenen Zahlungsnachweisen abgleichen.

Wie lassen Sie falsche Einträge korrigieren?

Falsche Einträge lassen Sie berichtigen, indem Sie der Auskunftei den Fehler schriftlich mit Belegen melden. Für personenbezogene Daten haben Sie nach der DSGVO einen Anspruch auf Berichtigung unrichtiger und auf Löschung unzulässig gespeicherter Daten. Legen Sie Nachweise bei, etwa einen Kontoauszug zur bezahlten Forderung, einen aktuellen Registerauszug oder den neuen Jahresabschluss.

Reagiert die Auskunftei nicht oder lehnt sie ab, können Sie sich beschweren. Zuständig ist nach den Hinweisen der Bundesbeauftragten die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem die Auskunftei ihren Sitz hat. Die Bundesbeauftragte selbst beaufsichtigt private Auskunfteien nicht. Bei strittigen Forderungen hilft zusätzlich eine Klärung mit dem ursprünglichen Gläubiger.

Neben der Korrektur lohnt sich die aktive Pflege. Übermitteln Sie Ihren Jahresabschluss pünktlich an das Unternehmensregister und reichen Sie aktuelle Zahlen bei Bedarf auch direkt bei der Auskunftei ein. Bezahlen Sie Rechnungen im Rahmen der vereinbarten Ziele. Weitere Hebel beschreibt der Ratgeber Kreditwürdigkeit verbessern.

Bei rechtlichen Streitfragen, etwa ob eine Meldung überhaupt zulässig war, ziehen Sie eine Rechtsberatung hinzu. Dieser Ratgeber kann die Prüfung Ihres Einzelfalls nicht ersetzen.

Welche Rolle spielt die Wirtschaftsauskunft bei einer Anfrage über Vionor?

Vionor ist ein Kreditvermittler und vergibt selbst keine Kredite. Über Vionor fragen Unternehmen einen Firmenkredit von 10.000 bis 500.000 Euro mit 6 bis 60 Monaten Laufzeit an. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich und löst bei Vionor keine SCHUFA-Abfrage aus.

Der Finanzierungspartner kann bei seiner Prüfung Auskünfte einholen, auch Wirtschaftsauskünfte. Ob ein Angebot entsteht und zu welchen Bedingungen, entscheidet allein er. Wenn Sie wissen, dass ein veralteter Eintrag Ihr Bild trübt, erwähnen Sie das offen und legen Sie aktuelle Zahlen bei. Das erspart Rückfragen.

Voraussetzungen für eine Anfrage sind ein Sitz in Deutschland und mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit; jüngere Unternehmen können nicht anfragen. Als Orientierung gelten mindestens 50.000 Euro Jahresumsatz, darunter wird der Einzelfall geprüft.

Häufige Fehler im Umgang mit Wirtschaftsauskünften

Der häufigste Fehler ist, die eigene Auskunft nie anzusehen. Viele Unternehmen erfahren erst bei einer Ablehnung durch einen Lieferanten, dass ein alter Eintrag besteht. Ein zweiter Fehler ist, Jahresabschlüsse spät offenzulegen, sodass die Auskunft mit Zahlen aus schwächeren Jahren arbeitet.

Ein dritter Fehler ist, Scores verschiedener Auskunfteien zu vergleichen oder einen Index als Urteil über das ganze Unternehmen zu lesen. Prüfen Sie Ihre Auskunft lieber einmal im Jahr und nach größeren Veränderungen, etwa einem Wechsel der Geschäftsführung oder dem Ende eines Rechtsstreits. Wie Finanzierungspartner Jahresabschlüsse lesen, zeigt der Ratgeber Jahresabschluss und Kredit.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns. Es antwortet die Person, die auch Ihre Anfrage bearbeitet.

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Was kostet eine Selbstauskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei?

Für personenbezogene Daten ist die Auskunft nach Art. 15 DSGVO grundsätzlich kostenlos, die erste Kopie ebenfalls. Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anfragen kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden. Für das Firmenprofil einer GmbH regelt die Auskunftei selbst, ob und wie sie Einsicht gewährt.

Wie lange bleibt ein negativer Eintrag in der Wirtschaftsauskunft?

Nach den genehmigten Verhaltensregeln der Auskunfteien werden Zahlungsdaten über Personen drei Jahre auf den Tag genau nach Erledigung gelöscht. Einträge im amtlichen Schuldnerverzeichnis werden nach § 882e ZPO grundsätzlich drei Jahre nach der Eintragungsanordnung gelöscht, bei nachgewiesener Zahlung früher. Prüfen Sie nach Ablauf, ob der Eintrag tatsächlich entfernt wurde.

Wer darf eine Wirtschaftsauskunft über meine Firma abfragen?

Auskünfte erhalten Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, typischerweise vor einem Geschäft mit Ausfallrisiko. Dazu gehören Lieferanten, Vermieter und Finanzierungspartner. Welche Stellen Daten über Sie erhalten haben, können Sie bei personenbezogenen Daten mit der Selbstauskunft erfragen.

Kann ich einen schlechten Bonitätsindex löschen lassen?

Einen zutreffend berechneten Index können Sie nicht löschen lassen. Sie können aber falsche oder unzulässig gespeicherte Daten berichtigen oder löschen lassen und aktuelle Zahlen einreichen. Danach berechnet die Auskunftei den Wert neu.

Gilt die DSGVO auch für die Daten meiner GmbH?

Die DSGVO schützt natürliche Personen, nicht juristische Personen. Daten über Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter fallen darunter, reine Firmendaten der GmbH grundsätzlich nicht. Für das Firmenprofil fragen Sie die Auskunftei direkt nach Einsicht und Korrektur.

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