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Recht und Steuern

Insolvenzantragspflicht: Was Geschäftsführer wissen müssen

Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO: wen sie trifft, Fristen von drei und sechs Wochen, Insolvenzgründe und wie der Antrag beim Gericht abläuft.

Veröffentlicht am 4. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Die Insolvenzantragspflicht verpflichtet die Geschäftsführung einer GmbH, UG oder vergleichbaren Gesellschaft, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag zu stellen. Spätestens gilt das drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Wer zu spät handelt, riskiert Strafe und persönliche Haftung. Holen Sie deshalb bei ersten Krisenzeichen fachliche Beratung ein, bevor Sie neue Kredite aufnehmen.

Das Wichtigste

  • Die Antragspflicht nach § 15a InsO trifft vor allem GmbH, UG, AG und die typische GmbH & Co. KG.
  • Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens nach drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung.
  • Die Fristen sind keine Wartefristen und dürfen nur für ernsthafte Sanierungsversuche genutzt werden.
  • Nach Eintritt der Insolvenzreife dürfen grundsätzlich keine Zahlungen mehr geleistet werden, sonst droht persönliche Erstattung.
  • Ein neuer Kredit beseitigt eine Überschuldung nicht und ersetzt keine Sanierungsberatung.

Was ist die Insolvenzantragspflicht und wen trifft sie?

Die Insolvenzantragspflicht ist die gesetzliche Pflicht, beim Insolvenzgericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen, sobald ein Insolvenzgrund vorliegt. Geregelt ist sie in § 15a der Insolvenzordnung. Sie trifft die Mitglieder des Vertretungsorgans einer juristischen Person, bei der GmbH und der UG also die Geschäftsführung. Ziel ist der Schutz der Gläubiger vor weiteren Verlusten.

Die Pflicht gilt außerdem für Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet. Das ist vor allem die typische GmbH & Co. KG. Ist eine GmbH führungslos, hat sie also keinen Geschäftsführer, muss nach § 15a Abs. 3 InsO jeder Gesellschafter den Antrag stellen. Für Einzelunternehmer gilt diese Antragspflicht nicht, sie können aber selbst einen Antrag stellen.

Die Pflicht ist eng verbunden mit einer laufenden Beobachtungspflicht. Nach § 1 StaRUG müssen Geschäftsleiter juristischer Personen fortlaufend Entwicklungen überwachen, die den Fortbestand gefährden können. Erkennen sie solche Entwicklungen, müssen sie Gegenmaßnahmen ergreifen und die Überwachungsorgane informieren. Wer seine Zahlen nicht kennt, kann die Antragspflicht kaum rechtzeitig erkennen.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Anzeichen einer Krise sollten Sie sofort eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht und Ihre Steuerberatung einschalten.

Welche Insolvenzgründe lösen die Antragspflicht aus?

Die Antragspflicht wird durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ausgelöst. Zahlungsunfähig ist nach § 17 InsO, wer nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Sie ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Überschuldung liegt nach § 19 InsO vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung in den nächsten zwölf Monaten ist überwiegend wahrscheinlich.

Ein dritter Grund ist die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO. Sie liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehende Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen. In aller Regel ist dafür ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen. Drohende Zahlungsunfähigkeit begründet ein Antragsrecht, aber keine Antragspflicht.

Gerade dieses Antragsrecht eröffnet Möglichkeiten. Wer früh handelt, kann Sanierungsinstrumente nutzen, die bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit nicht mehr offenstehen. Die IHK nennt dabei etwa das Schutzschirmverfahren. Je später die Krise erkannt wird, desto weniger Wege bleiben.

Insolvenzgründe im Überblick
InsolvenzgrundVorschriftFolge für die Geschäftsführung
Zahlungsunfähigkeit§ 17 InsOAntragspflicht, spätestens nach drei Wochen
Überschuldung§ 19 InsOAntragspflicht, spätestens nach sechs Wochen
Drohende Zahlungsunfähigkeit§ 18 InsOAntragsrecht, keine Antragspflicht

Wie unterscheidet sich Zahlungsstockung von Zahlungsunfähigkeit?

Eine Zahlungsstockung ist eine vorübergehende Lücke, die sich kurzfristig schließen lässt; Zahlungsunfähigkeit ist dauerhaft. Nach der Zusammenfassung der IHK Nordschwarzwald muss der Schuldner die Lücke innerhalb von drei Wochen vollständig schließen können. Beträgt die Lücke am Ende dieser drei Wochen weniger als 10 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten, ist regelmäßig zunächst von einer Zahlungsstockung auszugehen. Auch dann ist ein Finanzplan nötig, der die weitere Entwicklung zeigt.

Ein Rechenbeispiel mit runden Beträgen macht die Abgrenzung greifbar. Eine GmbH hat fällige Verbindlichkeiten von 200.000 Euro. Kann sie in drei Wochen nur 185.000 Euro aufbringen, beträgt die Lücke 15.000 Euro oder 7,5 Prozent. Kann sie nur 170.000 Euro aufbringen, liegt die Lücke bei 30.000 Euro oder 15 Prozent, und es spricht viel für Zahlungsunfähigkeit.

Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig. Die IHK rät ausdrücklich, einen Fachmann einzuschalten und einen Liquiditätsstatus sowie eine Zeitraumbetrachtung aufzustellen. Ein wöchentlicher 13-Wochen-Liquiditätsplan zeigt früh, ob eine Lücke vorübergehend ist oder wächst. Wie Sie Zahlungsunfähigkeit und drohende Zahlungsunfähigkeit im Detail prüfen, erklärt der Ratgeber Zahlungsunfähigkeit.

Wie lange hat die Geschäftsführung Zeit für den Insolvenzantrag?

Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. So steht es in § 15a Abs. 1 InsO. Das Gesetz knüpft die Frist an den Eintritt des Insolvenzgrundes. Wer seine Zahlen nicht laufend überwacht, verliert deshalb wertvolle Zeit, bevor er die Lage überhaupt bemerkt.

Die IHK Köln betont: Diese Fristen sind keine Warte- oder Verhandlungsfristen. Sie dürfen nur ausgeschöpft werden, wenn in diesem Zeitraum ernsthafte und aussichtsreiche Sanierungsmaßnahmen geprüft oder vorbereitet werden. Fehlt eine realistische Sanierungsperspektive, ist der Antrag unverzüglich zu stellen. Das Abwarten auf eine unsichere Zahlung reicht nicht.

Ist die Gesellschaft führungslos, gilt die Frist für die nach § 15a Abs. 3 InsO verpflichteten Gesellschafter, sofern sie von Insolvenzgrund und Führungslosigkeit wissen. Mehrere Geschäftsführer sind jeder für sich verpflichtet. Auch ein Gesellschafterbeschluss schützt nach § 15b Abs. 4 InsO nicht vor der Erstattung verbotener Zahlungen. Halten Sie deshalb schriftlich fest, wann Sie den Insolvenzgrund erkannt und welche Sanierungsschritte Sie geprüft haben.

Wie läuft ein Insolvenzantrag beim Gericht ab?

Den Antrag stellen Sie schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht. Das ist nach § 2 InsO ein Amtsgericht, örtlich zuständig ist nach § 3 InsO das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmens. Antragsformulare finden sich nach Angaben der IHK Nordschwarzwald grundsätzlich auf den Seiten des zuständigen Amtsgerichts. Antragsberechtigt sind nach § 13 InsO der Schuldner und seine Gläubiger.

Dem eigenen Antrag ist ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen beizufügen. Läuft der Geschäftsbetrieb noch, sollen darin die höchsten und die gesicherten Forderungen sowie die Forderungen von Finanzverwaltung, Sozialversicherung und betrieblicher Altersversorgung hervorgehoben werden. Hinzu kommt die Erklärung, dass die Angaben richtig und vollständig sind. Auch ein nicht richtig gestellter Antrag ist nach § 15a Abs. 4 InsO strafbar, wenn das Gericht ihn rechtskräftig als unzulässig zurückweist.

Nach dem Antrag sichert das Gericht das Vermögen. Es kann laut IHK einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen, ein Verfügungsverbot anordnen und Zwangsvollstreckungen untersagen. Am Ende eröffnet es das Verfahren oder weist den Antrag ab, etwa mangels einer Masse, die die Verfahrenskosten deckt. Bei juristischen Personen führt diese Abweisung zur Auflösung der Gesellschaft.

  • Insolvenzgrund mit Liquiditätsstatus und Überschuldungsprüfung dokumentieren.
  • Fachanwältin oder Fachanwalt für Insolvenzrecht einschalten.
  • Zuständiges Amtsgericht und dessen Antragsformular ermitteln.
  • Verzeichnis aller Gläubiger mit ihren Forderungen erstellen.
  • Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer des Vorjahres bereithalten.
  • Jede Zahlung ab Eintritt der Insolvenzreife mit Datum, Empfänger und Zweck festhalten.

Was droht bei einem verspäteten Insolvenzantrag?

Wer den Antrag vorsätzlich nicht oder nicht rechtzeitig stellt, wird nach § 15a Abs. 4 InsO mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bei Fahrlässigkeit droht nach Abs. 5 Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Nach Angaben der IHK Köln kann auch ein faktischer Geschäftsführer strafbar sein. Das gilt ebenso für Gesellschafter einer führungslosen GmbH.

Hinzu kommt die persönliche Haftung. Nach § 15b InsO dürfen Antragspflichtige ab Eintritt der Insolvenzreife nur noch Zahlungen leisten, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind; nach Ablauf der Antragsfrist ist das in der Regel keine Zahlung mehr. Verbotene Zahlungen müssen sie der Gesellschaft aus eigenem Vermögen erstatten. Welche Risiken zusätzlich bei Steuern, Sozialabgaben und Bürgschaften bestehen, erklärt der Ratgeber Geschäftsführerhaftung bei Krediten.

Warum ist frühe Beratung wichtiger als ein neuer Kredit?

Ein neuer Kredit löst kein strukturelles Problem, er verschiebt es nur. Bei einer Überschuldung erhöht ein Kredit Vermögen und Verbindlichkeiten um denselben Betrag, die Lücke bleibt also bestehen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann ein Kredit Zeit kaufen, aber nur, wenn ein tragfähiger Plan dahintersteht. Ohne einen solchen Plan wächst die Schuldenlast, und der Spielraum für eine Sanierung sinkt.

Frühe Beratung eröffnet dagegen Wege, die später verschlossen sind. Dazu gehören Gespräche mit Gläubigern, Stundungen, ein Rangrücktritt von Gesellschafterdarlehen oder ein geordnetes Sanierungsverfahren. Ansprechpartner sind Steuerberatung, Fachanwälte für Insolvenzrecht und die Beratungsangebote der Industrie- und Handelskammern. Wie Sie einen vorübergehenden Engpass von einer echten Krise unterscheiden, beschreibt der Ratgeber Liquiditätsengpass überbrücken.

Achten Sie auf diese Warnzeichen und holen Sie bei mehreren davon sofort Rat ein. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen bleiben.

  • Fällige Rechnungen bleiben über Wochen offen, obwohl Sie zahlen wollen.
  • Lohnsteuer, Sozialversicherung oder Umsatzsteuer werden verspätet gezahlt.
  • Die Kontokorrentlinie ist dauerhaft ausgeschöpft.
  • Lieferanten liefern nur noch gegen Vorkasse.
  • Das Eigenkapital in der Bilanz ist aufgezehrt.
  • Ein Kredit soll ausschließlich andere fällige Schulden bezahlen.

Welche Rolle kann eine Anfrage über Vionor spielen?

Liegt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, ist eine Kreditanfrage nicht der richtige Schritt. Dann steht die rechtliche Prüfung der Antragspflicht an erster Stelle. Vionor ist Kreditvermittler und kann eine Sanierungsberatung weder leisten noch ersetzen. Auch Finanzierungspartner prüfen bei jeder Anfrage die wirtschaftliche Lage und werden einer insolvenzreifen Gesellschaft in der Regel keinen neuen Kredit geben.

Sinnvoll kann ein Firmenkredit dagegen bei einem vorübergehenden, klar begründeten Bedarf sein, etwa bei einer Vorfinanzierung oder einem saisonalen Engpass in einem gesunden Unternehmen. Über Vionor fragen Unternehmen Firmenkredite von 10.000 bis 500.000 Euro mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten an. Vionor vermittelt die Anfrage nur und vergibt selbst keine Kredite; Zins, Zusage, Sicherheiten und Auszahlung entscheidet allein der jeweilige Finanzierungspartner nach seiner Prüfung.

Die Anfrage ist kostenlos, unverbindlich und löst keine SCHUFA-Abfrage aus; der Partner kann bei seiner Prüfung Auskünfte einholen. Voraussetzungen sind ein Sitz in Deutschland und mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit, als Orientierung gelten 50.000 Euro Jahresumsatz. Liegt der Umsatz darunter, wird der Einzelfall geprüft.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.

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Wann muss eine GmbH Insolvenz anmelden?

Eine GmbH muss Insolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Grundlage ist § 15a InsO.

Wo muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Zuständig ist das Insolvenzgericht beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, beim eigenen Antrag mit einem Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen. Formulare stellen die Amtsgerichte in der Regel bereit.

Gilt die Insolvenzantragspflicht auch für Einzelunternehmer?

Nein, die Antragspflicht nach § 15a InsO betrifft juristische Personen und Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter. Einzelunternehmer können aber selbst einen Insolvenzantrag stellen. Eine frühe Beratung ist auch für sie sinnvoll.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit?

Eine Zahlungsstockung ist eine vorübergehende Lücke, die sich innerhalb von etwa drei Wochen schließen lässt. Bleibt danach eine Lücke von 10 Prozent oder mehr, spricht regelmäßig viel für Zahlungsunfähigkeit. Die Abgrenzung sollte immer fachlich geprüft werden.

Haftet der Geschäftsführer persönlich bei verspätetem Insolvenzantrag?

Ja, das ist möglich. Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife muss er nach § 15b InsO unter Umständen aus dem Privatvermögen erstatten. Zudem drohen nach § 15a InsO Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Kann ein Kredit eine Insolvenz verhindern?

Ein Kredit kann eine vorübergehende Lücke schließen, beseitigt aber keine Überschuldung, weil er die Verbindlichkeiten im gleichen Umfang erhöht. Ohne tragfähigen Sanierungsplan verschiebt er das Problem nur. Lassen Sie sich deshalb zuerst beraten.

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