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Recht und Steuern

Firmenkredit nach Privatinsolvenz: Was Sie wissen müssen

Firmenkredit nach Privatinsolvenz: was während des Verfahrens gilt, wann Einträge gelöscht werden und was Partner nach der Restschuldbefreiung prüfen.

Veröffentlicht am 5. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Während eines laufenden Insolvenzverfahrens ist ein neuer Firmenkredit praktisch nicht zu bekommen, weil Vermögen und Einkünfte dem Verfahren unterliegen. Nach der Restschuldbefreiung sieht das anders aus: Die Veröffentlichung im Insolvenzportal wird nach sechs Monaten gelöscht, und auch die SCHUFA speichert die Restschuldbefreiung nach eigenen Angaben nur noch sechs Monate. Danach prüfen Partner vor allem, ob das Geschäft seit dem Neustart stabil läuft. Eine Garantie auf einen Kredit gibt es nicht.

Das Wichtigste

  • Während des Verfahrens gehören Vermögen und Einkünfte grundsätzlich zur Insolvenzmasse.
  • Selbstständige können ihre Tätigkeit im Verfahren fortführen, wenn der Verwalter sie freigibt.
  • Die Abtretungsfrist bis zur Restschuldbefreiung beträgt in der Regel drei Jahre.
  • Insolvenzportal und SCHUFA löschen die Restschuldbefreiung nach sechs Monaten.
  • Nach dem Neustart zählen Kontoverlauf, Zahlen und eine saubere Zahlungshistorie.

Kann ich während der Privatinsolvenz einen Firmenkredit bekommen?

In der Regel nicht. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört Ihr Vermögen grundsätzlich zur Insolvenzmasse, und über die Verwendung entscheidet der Insolvenzverwalter. Ein Kreditgeber könnte im Ernstfall kaum auf Ihr Vermögen zugreifen, und neue Schulden während des Verfahrens gefährden zudem die Restschuldbefreiung, wenn Sie sie nicht bezahlen können.

Selbstständige können ihre Tätigkeit trotzdem fortführen. Nach § 35 Abs. 2 InsO muss der Verwalter erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Masse gehört. Gibt er die Tätigkeit frei, arbeiten Sie auf eigene Rechnung weiter, müssen aber Beträge an das Verfahren abführen. Ein Firmenkredit ist auch dann die Ausnahme; üblich sind Vorkasse, kurze Zahlungsziele und ein Guthabenkonto.

Wie lange dauert es bis zur Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung setzt einen Antrag voraus, der mit dem Insolvenzantrag gestellt werden soll. Nach § 287 Abs. 2 InsO treten Sie Ihre pfändbaren Bezüge für drei Jahre nach Eröffnung des Verfahrens an einen Treuhänder ab, die sogenannte Abtretungsfrist. Halten Sie Ihre Pflichten ein, erteilt das Gericht danach die Restschuldbefreiung, und die übrigen Schulden aus der Zeit vor dem Verfahren können nicht mehr durchgesetzt werden.

Die Restschuldbefreiung kann versagt werden, etwa nach § 290 InsO bei bestimmten Insolvenzstraftaten oder falschen Angaben. Einige Forderungen sind außerdem ausgenommen, zum Beispiel aus vorsätzlich unerlaubter Handlung. Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie mit einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt.

Phasen von der Insolvenz bis zum Neustart
PhaseWas giltKreditchancen
Laufendes VerfahrenVermögen in der Masse, Verwalter entscheidetPraktisch keine
Abtretungsfrist, in der Regel drei JahrePfändbare Bezüge an TreuhänderSehr gering
Erste sechs Monate nach RestschuldbefreiungEintrag im Insolvenzportal und bei Auskunfteien sichtbarGering
DanachEinträge gelöscht, neue Historie entstehtAbhängig vom Geschäft seit dem Neustart

Wann verschwinden die Einträge?

Insolvenzverfahren werden im Internet bekannt gemacht. Nach § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren werden Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Für die übrigen Verfahrensdaten beginnt dieselbe Frist mit der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens.

Auskunfteien durften die Restschuldbefreiung früher drei Jahre speichern. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Dezember 2023 hat die SCHUFA die Speicherfrist nach eigenen Angaben auf sechs Monate verkürzt. Prüfen Sie nach Ablauf dieser Zeit mit einer kostenlosen Datenkopie, ob der Eintrag tatsächlich gelöscht ist, und verlangen Sie andernfalls die Löschung. Wie Unternehmen bei Auskunfteien geführt werden, erklärt der Ratgeber SCHUFA für Unternehmen.

Was prüfen Partner nach der Restschuldbefreiung?

Nach der Löschung der Einträge zählt vor allem, wie Ihr Unternehmen seit dem Neustart läuft. Ein eigenes Geschäftskonto mit regelmäßigen Eingängen, eine aktuelle BWA und pünktlich bezahlte Rechnungen zeigen, dass das Geschäft trägt. Eine kurze Historie ist dabei der größere Nachteil als die alte Insolvenz.

Verschweigen Sie die Vergangenheit nicht, wenn ein Partner ausdrücklich danach fragt. Falsche Angaben in einem Kreditantrag können strafbar sein und beenden jede Geschäftsbeziehung. Erklären Sie lieber kurz, was damals passiert ist und was Sie heute anders machen. Wie Partner Bonität bewerten, zeigt der Ratgeber Firmenkredit bei schlechter Bonität.

  • Eigenes Geschäftskonto ohne Rücklastschriften seit dem Neustart
  • Aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste
  • Nachweis der Restschuldbefreiung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Kurze Erklärung zum Neustart und zum Geschäftsmodell

Hilft es, nach der Insolvenz eine GmbH zu gründen?

Eine GmbH trennt das Vermögen der Gesellschaft von Ihrem privaten Vermögen. Für einen Kredit ändert das wenig: Bei jungen Gesellschaften verlangen Partner häufig eine persönliche Bürgschaft der Gesellschafter, und dann zählt Ihre persönliche Lage wieder. Eine GmbH ist deshalb kein Weg, die Prüfung zu umgehen.

Wichtig ist außerdem, dass eine Restschuldbefreiung kein Hindernis für die Geschäftsführung einer GmbH ist. Ausgeschlossen ist nach dem GmbH-Gesetz unter anderem, wer wegen bestimmter Insolvenzstraftaten verurteilt wurde. Lassen Sie im Zweifel rechtlich prüfen, ob ein Ausschlussgrund vorliegt. Mehr zur Haftung lesen Sie im Ratgeber Geschäftsführerhaftung.

Welche ersten Schritte helfen beim finanziellen Neustart?

Bauen Sie zuerst eine saubere Historie auf. Führen Sie Geschäft und Privates auf getrennten Konten, zahlen Sie Lieferanten pünktlich und lassen Sie die Buchhaltung monatlich machen. Kleine Finanzierungen wie ein Zahlungsziel beim Lieferanten oder ein Leasingvertrag, die Sie zuverlässig bedienen, schaffen Vertrauen für spätere Kredite.

Planen Sie außerdem Rücklagen für Steuern ein. Viele Neustarts geraten ins Stocken, weil Vorauszahlungen oder Nachzahlungen beim Finanzamt nicht eingeplant waren und dann wieder Rückstände entstehen. Eine monatliche Rücklage auf einem eigenen Konto verhindert das. Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung über eine realistische Höhe und halten Sie die Buchhaltung so aktuell, dass Sie jederzeit eine BWA vorlegen können. Genau diese Unterlagen fragt ein Partner später zuerst an.

Meiden Sie Angebote, die einen Kredit trotz Insolvenz unabhängig von Ihren Zahlen in Aussicht stellen und Gebühren im Voraus verlangen. Seriöse Kreditgeber prüfen immer, und seriöse Vermittler verlangen kein Geld, bevor ein Vertrag zustande kommt. Woran Sie sie erkennen, zeigt der Ratgeber Seriöser Kreditvermittler.

Wie läuft eine Anfrage über Vionor?

Vionor vermittelt Firmenkredite von 10.000 bis 500.000 Euro mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten und vergibt selbst keine Kredite. Während eines laufenden Insolvenzverfahrens ist eine Anfrage nicht sinnvoll. Nach der Restschuldbefreiung kann ein Unternehmen anfragen, wenn es mindestens sechs Monate geschäftstätig ist und seinen Sitz in Deutschland hat; als Orientierung gelten 50.000 Euro Jahresumsatz, darunter wird der Einzelfall geprüft.

Die Anfrage ist kostenlos, unverbindlich und löst keine SCHUFA-Abfrage aus; der Finanzierungspartner kann bei seiner Prüfung Auskünfte einholen. Ob und zu welchen Bedingungen ein Angebot kommt, entscheidet allein der Partner. Rechtliche Fragen zu Ihrem Verfahren beantwortet eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt, nicht Vionor. Mehr zum Ablauf auf der Seite Firmenkredit.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.

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Kann ich während der Wohlverhaltensphase selbstständig sein?

Ja. Nach § 35 Abs. 2 InsO entscheidet der Insolvenzverwalter, ob er die selbstständige Tätigkeit aus der Masse freigibt. Dann arbeiten Sie auf eigene Rechnung, müssen aber Beträge an das Verfahren abführen. Die Einzelheiten klären Sie mit dem Verwalter.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz heute?

Für Anträge seit Oktober 2020 beträgt die Abtretungsfrist in der Regel drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens. Danach entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung.

Wann wird die Restschuldbefreiung bei der SCHUFA gelöscht?

Nach Angaben der SCHUFA sechs Monate nach der Erteilung, so lange wie im öffentlichen Insolvenzportal. Prüfen Sie danach mit einer kostenlosen Datenkopie, ob der Eintrag gelöscht wurde.

Muss ich eine frühere Insolvenz im Kreditantrag angeben?

Fragt der Partner ausdrücklich danach, müssen Ihre Angaben stimmen. Falsche Angaben können strafbar sein. Eine kurze, sachliche Erklärung zum Neustart wirkt meist besser als Schweigen.

Darf ich nach einer Privatinsolvenz Geschäftsführer einer GmbH werden?

Die Restschuldbefreiung allein steht dem nicht entgegen. Ausgeschlossen ist nach dem GmbH-Gesetz unter anderem, wer wegen bestimmter Insolvenzstraftaten verurteilt wurde. Lassen Sie das im Zweifel rechtlich prüfen.

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