Firmenkredit-Grundlagen
Kredit für Kleinunternehmer: Was mit § 19 UStG realistisch ist
Kredit für Kleinunternehmer nach § 19 UStG: wie Sie kleine Umsätze belastbar belegen, welche Beträge realistisch sind und welche Fehler Sie meiden.
Veröffentlicht am 4. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit
Kurz beantwortet
Ein Kredit für Kleinunternehmer ist möglich, denn die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist nur ein Umsatzsteuerstatus und kein Ausschlussgrund. Entscheidend ist, ob Ihr Überschuss nach Steuern, Vorsorge und Lebenshaltung eine Rate trägt. Weil Kleinunternehmer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz hatten, sind meist nur kleinere Beträge realistisch. Belastbar werden Ihre Zahlen durch eine saubere Einnahmenüberschussrechnung, ein getrenntes Geschäftskonto und einen nachvollziehbaren Umsatzverlauf.
Das Wichtigste
- Die Kleinunternehmerregelung ist ein Steuerstatus; Finanzierungspartner prüfen trotzdem Überschuss, Kontoverlauf und Rückzahlungsfähigkeit.
- Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro Gesamtumsatz hat.
- Kleinunternehmer können keine Vorsteuer abziehen und müssen Anschaffungen deshalb brutto finanzieren.
- Die tragbare Rate ergibt sich aus dem Überschuss abzüglich Steuern, Vorsorge und Lebenshaltung, nicht aus dem Umsatz.
- Nebenberuflich Selbstständige haben oft mehr Spielraum für eine Rate, weil das Gehalt die Lebenshaltung trägt.
Können Kleinunternehmer einen Kredit bekommen?
Ja, Kleinunternehmer können einen Kredit bekommen, denn die Kleinunternehmerregelung ist eine reine Umsatzsteuerfrage. Sie sagt nichts darüber aus, ob Ihr Betrieb wirtschaftlich gesund ist. Finanzierungspartner prüfen bei Ihnen dieselben Fragen wie bei größeren Betrieben: Reicht der Überschuss für die Rate, und ist er verlässlich?
Die Größe begrenzt allerdings den Spielraum. Wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz hatte, erwirtschaftet nach Kosten meist einen Überschuss, der zu einem großen Teil für die eigene Lebenshaltung gebraucht wird. Für eine Kreditrate bleibt dann wenig übrig, es sei denn, ein weiteres Einkommen trägt den Haushalt.
Hinzu kommt die persönliche Haftung. Die meisten Kleinunternehmer sind Einzelunternehmer, und als solche haften sie mit ihrem Privatvermögen. Finanzierungspartner betrachten deshalb oft auch die private Situation: weitere Kredite, feste Ausgaben und andere Einkünfte.
Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie kleine Umsätze belastbar belegen und welche Beträge realistisch sind. Die steuerlichen Hinweise sind allgemein; für Ihre Situation ist Ihre Steuerberatung die richtige Ansprechpartnerin.
Was bedeutet Kleinunternehmer nach § 19 UStG für die Finanzierung?
Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist, wessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Gerechnet wird mit den vereinnahmten Entgelten, also ohne Umsatzsteuer; im Gründungsjahr darf der Umsatz nach Auskunft der Finanzverwaltung 25.000 Euro nicht übersteigen. Seine Umsätze sind dann von der Umsatzsteuer befreit. Auf die Befreiung kann er verzichten; der Verzicht bindet ihn mindestens fünf Kalenderjahre.
Für die Finanzierung hat das eine direkte Folge: Steuerfreie Umsätze schließen nach § 15 Abs. 2 UStG den Vorsteuerabzug aus. Die Umsatzsteuer auf eine Anschaffung bleibt für Sie also echte Kosten. Ein Beispiel: Ein Gerät kostet 10.000 Euro netto plus 1.900 Euro Umsatzsteuer. Ein regelbesteuerter Betrieb bekommt die 1.900 Euro vom Finanzamt zurück, ein Kleinunternehmer muss 11.900 Euro finanzieren.
Übersteigt der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 Euro, unterliegt bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, der Regelbesteuerung. Liegt der Jahresumsatz über 25.000 Euro, endet die Befreiung ab dem folgenden Jahr, und Sie müssen Umsatzsteuer berechnen und abführen. Planen Sie bei einem Kredit für Wachstum deshalb mit, ab wann sich Ihre Preise, Rechnungen und Voranmeldungen ändern. Den Zeitpunkt des Wechsels klären Sie am besten frühzeitig mit Ihrer Steuerberatung.
Welche Unterlagen machen die Zahlen eines Kleinunternehmers belastbar?
Belastbar werden Ihre Zahlen durch Unterlagen, die zueinander passen: Einnahmenüberschussrechnung, Steuerbescheid und Kontoauszüge müssen dieselbe Geschichte erzählen. Die meisten Kleinunternehmer ermitteln ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Ohne handelsrechtliche Buchführungspflicht, etwa als GmbH oder eingetragener Kaufmann, verlangt das Steuerrecht Bücher und Bilanz nach § 141 AO von gewerblichen Unternehmern erst ab mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn. Wie Sie diese Rechnung überzeugend vorlegen, erklärt der Ratgeber EÜR und Kredit.
Besonders wichtig ist ein getrenntes Geschäftskonto. Laufen private und betriebliche Zahlungen über ein Konto, kann niemand Ihren Umsatz sicher erkennen. Warum das so viel ausmacht, zeigt der Ratgeber Geschäftskonto für Einzelunternehmer.
Ergänzen Sie die Rückschau um einen kurzen Blick nach vorn. Eine einfache Planung für die nächsten zwölf Monate zeigt, welche Einnahmen Sie erwarten, welche Kosten feststehen und wann die Rate gezahlt wird. Gerade bei kleinen Umsätzen überzeugt eine solche Planung mehr als eine optimistische Umsatzprognose, weil sie zeigt, dass Sie Ihre Zahlen im Griff haben.
Die Tabelle fasst zusammen, welche Unterlage was belegt und worauf Sie achten sollten.
| Unterlage | Was sie belegt | Darauf achten |
|---|---|---|
| Einnahmenüberschussrechnung der letzten zwei Jahre | Überschuss und Kostenstruktur | Die an das Finanzamt übermittelte Fassung verwenden |
| Einkommensteuerbescheid | Dass die Zahlen gegenüber dem Finanzamt erklärt sind | Zum selben Jahr wie die EÜR |
| Kontoauszüge des Geschäftskontos | Regelmäßigkeit der Einnahmen | Mindestens die letzten drei bis sechs Monate vollständig |
| Aktuelle Umsatzaufstellung des laufenden Jahres | Entwicklung seit dem letzten Abschluss | Monatlich gegliedert, mit Summen |
| Laufende Verträge oder Daueraufträge | Künftige Einnahmen | Laufzeit und Kündigungsfristen nennen |
Welche Kreditbeträge sind für Kleinunternehmer realistisch?
Realistisch ist ein Betrag, dessen Rate Sie aus dem Überschuss nach Steuern, Vorsorge und Lebenshaltung zahlen können, auch in einem schwachen Monat. Der Umsatz ist dafür die falsche Größe, weil Kosten und private Ausgaben noch abgehen. Rechnen Sie deshalb immer vom frei verfügbaren Betrag aus.
Ein Rechenbeispiel mit runden, ausgedachten Zahlen: Ein Kleinunternehmer erzielt einen Überschuss von 18.000 Euro im Jahr. Nach einer angenommenen Rücklage von 6.000 Euro für Steuern und Vorsorge bleiben 12.000 Euro, also 1.000 Euro im Monat. Arbeitet er hauptberuflich und braucht diese 1.000 Euro für seine Lebenshaltung, bleibt für eine Rate nichts übrig.
Arbeitet er nebenberuflich und deckt sein Gehalt die Lebenshaltung, stehen die 1.000 Euro grundsätzlich zur Verfügung. Vorsichtig plant er davon höchstens die Hälfte als Rate ein. Die Tabelle zeigt, welche Gesamtbelastung daraus entsteht; der mögliche Kreditbetrag liegt darunter, weil die Raten auch Zinsen enthalten.
Ob ein Finanzierungspartner diese Rechnung genauso sieht, hängt von seiner Prüfung ab. Spielen Sie Rate und Laufzeit vorher mit einem Kreditrechner durch und wählen Sie eher die längere Laufzeit, wenn die Rate sonst eng wird.
| Situation | Monatlich frei | Vorsichtige Rate | Gesamtbelastung |
|---|---|---|---|
| Hauptberuflich, Lebenshaltung 1.000 Euro im Monat | 0 Euro | keine | keine tragbare Rate |
| Nebenberuflich, Laufzeit 24 Monate | 1.000 Euro | 500 Euro | 12.000 Euro |
| Nebenberuflich, Laufzeit 36 Monate | 1.000 Euro | 500 Euro | 18.000 Euro |
Was ist bei nebenberuflicher Selbstständigkeit anders?
Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit zählt für die Rückzahlung oft das Gesamtbild aus Gehalt und Geschäft. Das Gehalt deckt die Lebenshaltung, der Überschuss aus der Selbstständigkeit kann die Rate tragen. Das macht kleine Beträge eher tragbar als bei hauptberuflichen Kleinunternehmern mit gleichem Umsatz.
Gleichzeitig fragen Finanzierungspartner, wie stabil diese Konstruktion ist. Wie viel Zeit fließt in das Geschäft, gibt es feste Kunden, und wie wahrscheinlich ist ein Wechsel in die Hauptberuflichkeit? Legen Sie dazu neben den Geschäftsunterlagen auch Ihre Gehaltsnachweise vor.
Achten Sie auch auf die Laufzeit Ihres Arbeitsverhältnisses. Ein befristeter Vertrag oder eine laufende Probezeit macht die Rechnung unsicherer, weil die Lebenshaltung dann womöglich doch aus dem Geschäft bezahlt werden muss. Nennen Sie solche Punkte offen, statt sie in der Prüfung entdecken zu lassen.
Für den Kredit selbst sollte klar sein, dass er dem Geschäft dient: eine Anschaffung, Ware oder ein Auftrag. Ein Kredit, der eigentlich private Ausgaben deckt, gehört nicht in eine Firmenfinanzierung. Welche Nachweise für Selbstständige allgemein üblich sind, erklärt der Ratgeber Einkommensnachweis für Selbstständige.
Worauf Sie achten sollten: Häufige Fehler von Kleinunternehmern
Viele Anfragen von Kleinunternehmern scheitern nicht an der Größe, sondern an Zahlen, die nicht zusammenpassen. Die folgenden Punkte können Sie vor einer Anfrage selbst prüfen und beheben.
- Umsatz statt Überschuss nennen und so die Rückzahlungsfähigkeit überschätzen.
- Anschaffungen netto kalkulieren, obwohl die Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug zu den Kosten gehört.
- Geschäftliche und private Zahlungen über dasselbe Konto laufen lassen.
- Eine Einnahmenüberschussrechnung vorlegen, die vom Steuerbescheid abweicht.
- Einen höheren Betrag anfragen als für das konkrete Vorhaben nötig.
- Das Überschreiten der Umsatzgrenzen nicht einplanen, obwohl der Kredit gerade das Wachstum finanzieren soll.
Können Kleinunternehmer über Vionor anfragen?
Ja, unter Bedingungen. Vionor vermittelt Firmenkredite von 10.000 bis 500.000 Euro mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten und vergibt selbst keine Kredite. Voraussetzung sind ein Sitz in Deutschland und mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit; jüngere Unternehmen können nicht anfragen.
Als Orientierung gelten außerdem 50.000 Euro Jahresumsatz. Kleinunternehmer liegen wegen der Grenze von 25.000 Euro im Vorjahr meist darunter; dann wird der Einzelfall geprüft. Ehrlich gesagt sind die Chancen bei kleinen Umsätzen begrenzt, und der Mindestbetrag von 10.000 Euro muss zu Ihrer tragbaren Rate passen.
Die Anfrage ist kostenlos, unverbindlich und löst keine SCHUFA-Abfrage aus; der Finanzierungspartner kann bei seiner Prüfung Auskünfte einholen. Über Zins, Sicherheiten und Zusage entscheidet allein er. Mehr zum Ablauf finden Sie auf den Seiten Firmenkredit und Kredit für Einzelunternehmer; für sehr kleine Beträge zeigt der Ratgeber Mikrokredit passendere Anlaufstellen wie Mikrodarlehen der Länder und Förderkredite über die Hausbank.
Fazit: Klein heißt nicht unfinanzierbar, aber genau gerechnet
Die Kleinunternehmerregelung steht einem Kredit nicht im Weg, die Größe des Überschusses aber oft schon. Rechnen Sie Ihre tragbare Rate ehrlich aus dem frei verfügbaren Betrag und finanzieren Sie Anschaffungen brutto.
Mit sauberer Einnahmenüberschussrechnung, getrenntem Konto und einem klaren Vorhaben zeigen Sie, dass Ihre Zahlen tragen. Passt der Betrag nicht zu Ihrer Rate, ist ein kleineres Vorhaben oder eine spätere Anfrage oft die bessere Entscheidung.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.
FAQ
Häufige Fragen
Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns. Es antwortet die Person, die auch Ihre Anfrage bearbeitet.
E-Mail schreibenBekommt man als Kleinunternehmer einen Kredit?
Grundsätzlich ja, denn die Kleinunternehmerregelung ist nur ein Umsatzsteuerstatus. Finanzierungspartner prüfen, ob Ihr Überschuss die Rate verlässlich trägt. Bei kleinen Umsätzen sind deshalb meist nur kleinere Beträge realistisch.
Welche Umsatzgrenze gilt für Kleinunternehmer?
Nach § 19 UStG darf der Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, gilt schon für den Umsatz, der sie übersteigt, die Regelbesteuerung. Einzelheiten zum Übergang klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Kann ein Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer einer Anschaffung zurückholen?
Nein. Kleinunternehmer haben steuerfreie Umsätze und sind deshalb vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Die Umsatzsteuer auf eine Anschaffung gehört für sie zu den Kosten und muss mitfinanziert werden.
Bekommen nebenberuflich Selbstständige einen Firmenkredit?
Das ist möglich, wenn die Selbstständigkeit seit einiger Zeit läuft und ihr Überschuss die Rate trägt. Hilfreich ist, dass das Gehalt die Lebenshaltung abdeckt. Legen Sie Geschäftsunterlagen und Gehaltsnachweise gemeinsam vor.
Welche Unterlagen brauche ich als Kleinunternehmer für einen Kredit?
Üblich sind die Einnahmenüberschussrechnungen der letzten Jahre, die passenden Steuerbescheide und Kontoauszüge des Geschäftskontos. Eine aktuelle Umsatzaufstellung zeigt die Entwicklung seit dem letzten Abschluss. Für das Vorhaben selbst hilft ein Angebot oder eine kurze Beschreibung.
Quellen
- § 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer(www.gesetze-im-internet.de)
- § 15 UStG: Vorsteuerabzug und Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen(www.gesetze-im-internet.de)
- § 4 EStG: Gewinnbegriff und Einnahmenüberschussrechnung(www.gesetze-im-internet.de)
- § 141 AO: Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger(www.gesetze-im-internet.de)
- Finanzverwaltung NRW: Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer (Grenzen, Gründungsjahr, Überschreiten)(www.finanzamt.nrw.de)
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