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Bereitstellungszinsen: Was der Kredit vor der Auszahlung kostet

Bereitstellungszinsen erklärt: wann sie für nicht abgerufene Kreditbeträge anfallen, wie Sie sie berechnen und mit einem Abrufplan gering halten.

Veröffentlicht am 4. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Bereitstellungszinsen sind ein Entgelt dafür, dass ein Kreditgeber einen zugesagten, aber noch nicht abgerufenen Kreditbetrag für Sie bereithält. Sie fallen typischerweise nach einer vereinbarten bereitstellungsfreien Zeit auf den noch nicht ausgezahlten Teil an. Begrenzen können Sie sie, indem Sie Zusage und Abruf an den echten Zahlungsplan der Investition koppeln und die freie Zeit und die Abruffrist vor Vertragsschluss verhandeln.

Das Wichtigste

  • Bereitstellungszinsen vergüten das Bereithalten eines zugesagten Betrags, nicht die Nutzung des Geldes.
  • Sie fallen nur auf den noch nicht abgerufenen Teil des Kredits an und meist erst nach einer freien Zeit.
  • Je länger zwischen Zusage und letzter Auszahlung liegt, desto größer wird die Bemessungsgrundlage.
  • Ein Abrufplan, der dem Zahlungsplan von Lieferant oder Handwerker folgt, ist der wichtigste Hebel.
  • Freie Zeit, Abruffrist und Verzichtsmöglichkeit sollten Sie vor der Unterschrift im Vertrag prüfen.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen sind ein vertraglich vereinbartes Entgelt für die Zeit zwischen Kreditzusage und Auszahlung. Der Kreditgeber verpflichtet sich mit dem Vertrag, Ihnen einen Betrag zur Verfügung zu stellen, und muss das Geld dafür einplanen. Rufen Sie es nicht sofort ab, verlangt er für das Bereithalten eine Vergütung.

Davon zu unterscheiden sind die eigentlichen Darlehenszinsen. Nach § 488 BGB schuldet der Darlehensnehmer den vereinbarten Zins für das zur Verfügung gestellte Darlehen. Darlehenszinsen zahlen Sie also auf den ausgezahlten Betrag. Bereitstellungszinsen zahlen Sie auf den Teil, der zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt ist. Für denselben Euro fällt in der Regel nur eines von beidem an.

Manche Verträge sprechen nicht von Bereitstellungszinsen, sondern von einer Bereitstellungsprovision. Gemeint ist in der Regel dasselbe: ein Entgelt auf den nicht abgerufenen Betrag, oft als Satz pro Monat. Die KfW verwendet in ihren Merkblättern zum Beispiel den Begriff Bereitstellungsprovision.

Relevant werden Bereitstellungszinsen vor allem bei Krediten, die nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Typisch sind ein Investitionskredit für eine Maschine mit Anzahlung und Restzahlung, ein Umbau mit Abschlagsrechnungen oder ein Abrufkredit, bei dem Sie Teilbeträge nach Bedarf anfordern.

Wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Bereitstellungszinsen fallen an, wenn nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit noch ein Teil des zugesagten Kredits nicht abgerufen ist. Die bereitstellungsfreie Zeit ist der Zeitraum nach der Zusage, in dem der Kreditgeber kein Entgelt verlangt. Wie lang sie ist, steht im Vertrag und unterscheidet sich von Angebot zu Angebot.

Ein öffentliches Beispiel zeigt die Mechanik. Im Merkblatt zum ERP-Förderkredit KMU (Programm 365) heißt es, dass der Betrag in einer Summe oder in Teilen abrufbar ist und die Abruffrist 36 Monate nach Zusage beträgt. Für den noch nicht abgerufenen Betrag berechnet die KfW eine Bereitstellungsprovision, beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach dem Zusagedatum.

Bei Firmenkrediten von Finanzierungspartnern gibt es keine einheitliche Regel. Manche Verträge sehen eine Auszahlung in einer Summe vor, dann entsteht das Thema kaum. Andere sehen Teilauszahlungen mit Abruffrist und Bereitstellungsentgelt vor. Lesen Sie deshalb die Klauseln zur Auszahlung genauso sorgfältig wie die Klauseln zum Zins.

Ebenso wichtig wie die freie Zeit ist die Abruffrist. Sie legt fest, bis wann Sie den Kredit spätestens abrufen müssen. Was nach Ablauf mit nicht abgerufenen Beträgen geschieht, regelt der Vertrag. Lesen Sie diese Klausel vor der Unterschrift und planen Sie die Frist mit Puffer für Lieferverzug.

  • Zusage liegt vor, Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen
  • Die bereitstellungsfreie Zeit ist abgelaufen
  • Ein Teil des Kredits ist noch nicht abgerufen
  • Der Vertrag sieht ein Entgelt auf den nicht abgerufenen Betrag vor
  • Die Abruffrist läuft noch und der Kredit wurde nicht gekündigt oder verzichtet

Wie berechnet man Bereitstellungszinsen an einem Beispiel?

Bereitstellungszinsen berechnen Sie, indem Sie für jeden kostenpflichtigen Monat den noch nicht abgerufenen Betrag ermitteln und mit dem vereinbarten Satz multiplizieren. Den Satz liefert Ihr Angebot. Entscheidend für Ihre Planung ist die Bemessungsgrundlage: die Summe der offenen Beträge über alle Monate nach der freien Zeit.

Ein frei gewähltes Beispiel ohne Konditionen: Ein Produktionsbetrieb finanziert eine Fertigungsanlage über 300.000 Euro. Die Zusage kommt in Monat 1, dort zahlt er 90.000 Euro an. Bei Lieferung in Monat 5 werden 150.000 Euro fällig, nach der Abnahme in Monat 8 die letzten 60.000 Euro. Der Vertrag sieht drei Monate ohne Bereitstellungsentgelt vor.

In Monat 4 sind noch 210.000 Euro offen, in den Monaten 5 bis 7 jeweils 60.000 Euro. Die Bemessungsgrundlage beträgt damit 210.000 plus dreimal 60.000 Euro, zusammen 390.000 Euro über vier Monate. Hätte der Betrieb sechs freie Monate verhandelt, bliebe nur Monat 7 mit 60.000 Euro übrig. Die Grundlage sinkt also um mehr als zwei Drittel, ohne dass sich am Zins etwas ändert.

Beispiel: offener Betrag je Monat bei drei freien Monaten (frei gewählte Beträge)
MonatAbrufNoch nicht abgerufenBereitstellungsentgelt
190.000 € Anzahlung210.000 €nein, freie Zeit
2 bis 3–210.000 €nein, freie Zeit
4–210.000 €ja, auf 210.000 €
5150.000 € bei Lieferung60.000 €ja, auf 60.000 €
6 bis 7–60.000 €ja, auf je 60.000 €
860.000 € nach Abnahme0 €nein

Was ist der Unterschied zwischen Bereitstellungsprovision, Abrufkredit und Tranchen?

Bereitstellungsprovision und Bereitstellungszins bezeichnen im Kern dasselbe Entgelt, der Abrufkredit und die Auszahlung in Tranchen beschreiben dagegen die Form der Auszahlung. Ein Abrufkredit ist ein zugesagter Rahmen, aus dem Sie Beträge nach Bedarf anfordern. Bei einer Auszahlung in Tranchen sind die Teilbeträge und oft auch ihre Anlässe schon im Vertrag festgelegt.

Beide Formen haben Vorteile. Sie zahlen Darlehenszinsen nur auf das Geld, das Sie tatsächlich brauchen. Dafür kostet die Zeit, in der der Rest bereitsteht, nach der freien Zeit ein Bereitstellungsentgelt. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie groß der Abstand zwischen Zusage und Auszahlung ist.

Eine Alternative ist, den Kredit erst kurz vor dem großen Zahlungstermin zu beantragen. Das spart Bereitstellungsentgelt, birgt aber ein Risiko: Ohne Zusage können Sie keine verbindliche Bestellung auslösen. Bei Maschinen mit langer Lieferzeit ist eine frühe Zusage mit gut geplantem Abruf deshalb oft der sicherere Weg. Wie Sie die Investition zeitlich planen, zeigt der Ratgeber Investition planen.

Wie lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden oder begrenzen?

Bereitstellungszinsen begrenzen Sie am wirksamsten, indem Sie den Abrufplan aus dem Zahlungsplan der Investition ableiten und die freie Zeit daran ausrichten. Fragen Sie Lieferanten oder Handwerker vor dem Kreditantrag nach festen Terminen für Anzahlung, Lieferung und Schlusszahlung. Bei Bauleistungen können Abschlagszahlungen nach § 632a BGB nach Wert der erbrachten Leistung verlangt werden; diese Termine bestimmen Ihren Abruf.

Verhandeln Sie anschließend die Vertragsdetails, bevor Sie unterschreiben. Die Länge der bereitstellungsfreien Zeit, die Abruffrist und die Frage, ob Sie auf nicht benötigte Teile verzichten können, sind keine Nebensachen. Bei der KfW ist ein Verzicht auf den noch nicht abgerufenen Kredit vor Auszahlung nach dem Merkblatt möglich; bei anderen Kreditgebern regelt das der jeweilige Vertrag.

Rufen Sie zudem nur ab, was fällig ist, aber auch nicht zu spät. Wer aus Sorge vor Bereitstellungsentgelt alles sofort abruft, zahlt auf das ganze Geld Darlehenszinsen und muss es zwischenparken. Wer dagegen den Abruf vergisst, zahlt Bereitstellungsentgelt für Geld, das längst beim Lieferanten sein sollte.

Achten Sie auch auf den Zeitpunkt der Zusage. Wer den Kredit Monate vor der Bestellung zusagen lässt, verbraucht einen Teil der freien Zeit, bevor überhaupt die erste Zahlung fällig ist. Stimmen Sie Antrag, Bestellung und Zahlungstermine so ab, dass die freie Zeit möglichst die größte Zahlung abdeckt.

  • Zahlungsplan von Lieferant oder Handwerker vor dem Antrag einholen
  • Freie Zeit so verhandeln, dass sie die Hauptzahlung abdeckt
  • Abruffrist mit Puffer für Lieferverzug wählen
  • Verzicht auf nicht benötigte Teilbeträge vertraglich klären
  • Abruftermine im Kalender und im Liquiditätsplan eintragen

Häufige Fehler bei Bereitstellungszinsen

Der häufigste Fehler ist, Bereitstellungszinsen beim Angebotsvergleich zu übersehen. Bei Krediten an Unternehmen gilt die Pflicht zur Angabe eines effektiven Jahreszinses nach der Preisangabenverordnung in der Regel nicht, denn sie richtet sich an Verbraucher. Ein niedriger Sollzins sagt dann wenig, wenn hohe Bereitstellungsentgelte und eine kurze freie Zeit dazukommen. Mehr dazu erklärt der Ratgeber Effektivzins beim Firmenkredit.

Ein zweiter Fehler ist ein zu großzügiger Kreditbetrag. Wer vorsichtshalber mehr zusagen lässt, als die Investition braucht, zahlt auf den Überschuss Bereitstellungsentgelt, bis er verzichtet oder die Abruffrist endet. Planen Sie lieber einen realistischen Betrag mit einem kleinen, begründeten Puffer.

Ein dritter Fehler sind Lieferverzögerungen ohne Gegenmaßnahme. Verschiebt sich die Lieferung um drei Monate, verlängert sich die Zeit mit offenem Betrag entsprechend. Sprechen Sie in diesem Fall früh mit dem Kreditgeber und prüfen Sie, ob der Kaufvertrag eine Regelung für Verzug enthält. Weitere Prüfpunkte im Vertrag nennt der Ratgeber Darlehensvertrag für Unternehmen.

Wie ordnet sich eine Anfrage über Vionor ein?

Vionor ist ein Kreditvermittler und vergibt selbst keine Kredite. Über Vionor fragen Unternehmen Firmenkredite von 10.000 bis 500.000 Euro mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten an. Zins, Zusage, Sicherheiten und Auszahlungsmodalitäten, also auch ein mögliches Bereitstellungsentgelt, entscheidet allein der jeweilige Finanzierungspartner.

Für ein Vorhaben mit mehreren Zahlungsterminen lohnt es sich, den Zahlungsplan schon in der Anfrage zu nennen. Dann kann der Finanzierungspartner einschätzen, ob eine Auszahlung in einer Summe oder in Teilen passt. Prüfen Sie jedes Angebot anschließend auf freie Zeit, Abruffrist und Verzicht, bevor Sie es annehmen.

Die Anfrage ist kostenlos, unverbindlich und löst keine SCHUFA-Abfrage aus; der Finanzierungspartner kann bei seiner Prüfung Auskünfte einholen. Voraussetzung sind ein Sitz in Deutschland und mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit. Als Orientierung gelten mindestens 50.000 Euro Jahresumsatz, darunter wird der Einzelfall geprüft.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.

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Wann muss man Bereitstellungszinsen zahlen?

Wenn nach Ablauf der vereinbarten bereitstellungsfreien Zeit noch ein Teil des zugesagten Kredits nicht abgerufen ist und der Vertrag ein Entgelt dafür vorsieht. Berechnet wird es nur auf den offenen Teil, nicht auf den bereits ausgezahlten Betrag.

Was ist der Unterschied zwischen Bereitstellungszinsen und Bereitstellungsprovision?

In der Praxis meinen beide Begriffe dasselbe Entgelt für das Bereithalten eines zugesagten, noch nicht abgerufenen Kreditbetrags. Die KfW spricht in ihren Merkblättern von Bereitstellungsprovision. Entscheidend ist, was der Vertrag zur Höhe, zur freien Zeit und zur Berechnung regelt.

Kann man Bereitstellungszinsen vermeiden?

Ganz vermeiden lassen sie sich, wenn der Kredit innerhalb der freien Zeit vollständig abgerufen wird oder in einer Summe ausgezahlt wird. Andernfalls helfen ein Abrufplan nach den echten Zahlungsterminen, eine passend verhandelte freie Zeit und die Möglichkeit, auf nicht benötigte Beträge zu verzichten.

Gibt es Bereitstellungszinsen auch bei Förderkrediten?

Ja, auch Förderkredite können ein Bereitstellungsentgelt vorsehen. Beim ERP-Förderkredit KMU der KfW etwa wird für den noch nicht abgerufenen Betrag eine Bereitstellungsprovision berechnet, beginnend sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach dem Zusagedatum. Die Details stehen im jeweiligen Merkblatt.

Sind Bereitstellungszinsen im Effektivzins enthalten?

Beim Firmenkredit gibt es in der Regel keinen gesetzlich vorgeschriebenen effektiven Jahreszins, weil die Preisangabenverordnung auf Verbraucher zielt. Rechnen Sie Bereitstellungsentgelte deshalb selbst in Ihren Kostenvergleich ein, auf Basis Ihres Abrufplans.

Wie hoch sind Bereitstellungszinsen bei einem Firmenkredit?

Die Höhe legt jeder Kreditgeber im Vertrag fest, meist als Satz pro Monat auf den nicht abgerufenen Betrag. Allgemeingültige Werte gibt es nicht. Rechnen Sie das Entgelt mit Ihrem Abrufplan in Euro aus und vergleichen Sie es zwischen den Angeboten.

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