Alternativen zum Kredit
Factoring-Kosten verstehen: Gebühren und Abschläge im Detail
Factoring-Kosten im Überblick: Factoringgebühr, Finanzierungsentgelt, Prüfgebühren und Sicherheitseinbehalt verstehen und Angebote in Euro vergleichen.
Veröffentlicht am 4. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit
Kurz beantwortet
Factoring kostet im Kern zwei Dinge: eine Factoringgebühr auf den angekauften Umsatz für Ausfallschutz und Debitorenmanagement und ein Finanzierungsentgelt auf den ausgezahlten Betrag bis zum Zahlungseingang. Hinzu kommen häufig Gebühren für die Bonitätsprüfung der Abnehmer. Der Sicherheitseinbehalt ist dagegen kein Preis, sondern Geld, das später fließt. Vergleichen Sie Angebote deshalb in Euro pro Monat, nicht anhand einzelner Sätze.
Das Wichtigste
- Die Factoringgebühr bezahlt Risikoübernahme und Service, das Finanzierungsentgelt die Vorfinanzierung bis zum Zahlungseingang.
- Das Finanzierungsentgelt wächst mit jedem Tag, den Ihre Kunden später zahlen.
- Der Sicherheitseinbehalt kostet nichts, bindet aber Liquidität, bis der Kunde bezahlt hat.
- Gebühren für Limitprüfungen und Zusatzleistungen werden oft separat berechnet und gehören in jeden Vergleich.
- Ein fairer Vergleich rechnet alle Bestandteile in Euro je Monat und je 1.000 Euro Umsatz um.
Woraus bestehen die Kosten beim Factoring?
Die Kosten beim Factoring bestehen aus einer Factoringgebühr und einem Finanzierungsentgelt, oft ergänzt um Prüf- und Servicegebühren. Beim Factoring verkaufen Sie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen laufend an ein Factoring-Institut, den Factor. Rechtlich beruht das auf der Abtretung nach § 398 BGB. Der Factor zahlt den Kaufpreis sofort aus und zieht die Forderung später beim Kunden ein.
Der Deutsche Factoring-Verband beschreibt die Factoringgebühr als Entgelt für die Services, die Übernahme des Ausfallrisikos und das Debitorenmanagement. Debitoren sind Ihre Kunden, die eine Rechnung noch nicht bezahlt haben. Zusätzlich zahlen Sie eine Finanzierungsgebühr, die sich nach dem Verband meist an den aktuellen Kontokorrentkosten orientiert.
Das Merkblatt der IHK Dresden ergänzt einen dritten Posten: Eine jährliche Gebühr für die Limitprüfung wird oftmals separat berechnet. Sie bezahlt die laufende Überwachung der Bonität Ihrer Abnehmer. Je mehr Kunden Sie haben, desto mehr Limits muss der Factor prüfen.
Konkrete Sätze nennt dieser Ratgeber bewusst nicht, denn sie hängen von Ihrem Betrieb, Ihren Kunden und dem gewählten Verfahren ab. Wichtiger ist, dass Sie die Logik jedes Bestandteils kennen. Nur dann erkennen Sie, welche Kosten Sie selbst beeinflussen können und welche nicht.
Welche Factoring-Gebühren gibt es, und wonach richten sie sich?
Jeder Kostenbestandteil hat eine eigene Bemessungsgrundlage, und genau daran scheitern viele Vergleiche. Die Factoringgebühr bezieht sich in der Regel auf den angekauften Umsatz. Das Finanzierungsentgelt bezieht sich auf den tatsächlich ausgezahlten Betrag und die Tage bis zum Zahlungseingang. Prüfgebühren hängen eher von der Zahl der Kunden als vom Umsatz ab.
Nach dem IHK-Merkblatt richtet sich die Höhe der Factoringgebühr vor allem nach dem Bonitätsrisiko Ihres Unternehmens und Ihrer Abnehmer und nach dem Arbeitsaufwand. Den Aufwand misst der Factor in der Regel an Umsatz, Zahl der Rechnungen und Zahl der Kunden. Viele kleine Rechnungen an viele Kunden verursachen also mehr Arbeit als wenige große.
Das Finanzierungsentgelt wird nach dem Merkblatt in Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme berechnet, und zwar vom Forderungsverkauf bis zum Zahlungseingang. Zahlt ein Kunde nach 60 statt nach 30 Tagen, verdoppelt sich dieser Teil der Kosten für die betreffende Rechnung. Ihr Zahlungsziel und die Zahlungsmoral Ihrer Kunden sind damit ein direkter Kostentreiber.
| Bestandteil | Bemessung | Kostentreiber | Echte Kosten? |
|---|---|---|---|
| Factoringgebühr | angekaufter Umsatz | Bonität der Kunden, Zahl der Rechnungen, Leistungsumfang | ja |
| Finanzierungsentgelt | ausgezahlter Betrag je Tag | Zahlungsdauer der Kunden, eigene Bonität | ja |
| Limitprüfung | je Kunde oder pauschal pro Jahr | Zahl der Abnehmer, Wechsel im Kundenstamm | ja |
| Sicherheitseinbehalt | Teil des Rechnungsbetrags | Retouren, Gutschriften, Streitfälle | nein, nur Liquidität |
| Einmal- oder Zusatzentgelte | laut Vertrag | Einrichtung, Sonderauswertungen, Mahnwesen | ja, falls vereinbart |
Was ist der Sicherheitseinbehalt, und kostet er Geld?
Der Sicherheitseinbehalt ist der Teil des Rechnungsbetrags, den der Factor beim Ankauf zunächst zurückhält; er kostet kein Entgelt, verzögert aber den Geldeingang. Nach dem IHK-Merkblatt zahlt der Factor den Kaufpreis abzüglich dieses Einbehalts sofort aus. Den Rest erhalten Sie, wenn Ihr Kunde bezahlt hat und keine Abzüge mehr zu erwarten sind.
Der Einbehalt deckt Abzüge, die nach dem Verkauf noch entstehen können, etwa Gutschriften, Retouren, Skontoabzüge Ihrer Kunden oder Reklamationen. Auch beim echten Factoring, bei dem der Factor das Ausfallrisiko trägt, haften Sie weiter dafür, dass die Forderung besteht. Das IHK-Merkblatt nennt das Rechtsbestandshaftung: Die Forderung muss in der angegebenen Höhe einredefrei bestehen.
Für Ihre Planung bedeutet das: Rechnen Sie nicht mit dem vollen Rechnungsbetrag am Tag der Rechnung. Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen: Bei Rechnungen über 100.000 Euro im Monat und einem angenommenen Einbehalt von 15.000 Euro fließen sofort 85.000 Euro. Die 15.000 Euro kommen erst mit den Zahlungen Ihrer Kunden, abzüglich etwaiger Gutschriften.
Vom Einbehalt zu unterscheiden ist das Ausfallrisiko. Das IHK-Merkblatt nennt Factoring mit Übernahme des Ausfallrisikos echtes Factoring, ohne diese Übernahme unechtes Factoring. Beim unechten Factoring kann die Gebühr niedriger ausfallen, das Risiko eines zahlungsunfähigen Kunden bleibt aber bei Ihnen und gehört in die Liquiditätsplanung.
Wie berechnet man die Factoring-Kosten an einem Beispiel?
Sie berechnen die Factoring-Kosten, indem Sie alle Bestandteile für einen typischen Monat in Euro addieren und durch den angekauften Umsatz teilen. Das folgende Beispiel ist frei gewählt und zeigt nur die Rechenlogik, keine Marktkonditionen. Ein Großhändler verkauft monatlich Forderungen über 100.000 Euro an gewerbliche Kunden mit 45 Tagen Zahlungsziel.
Angenommen, das Angebot führt zu folgenden Beträgen: 1.000 Euro Factoringgebühr im Monat, 600 Euro Finanzierungsentgelt bei durchschnittlich 45 Tagen bis zum Zahlungseingang und 1.200 Euro Limitprüfung im Jahr, also 100 Euro im Monat. Zusammen sind das 1.700 Euro im Monat oder 17 Euro je 1.000 Euro Umsatz.
Zahlen die Kunden im Schnitt erst nach 60 Tagen, steigt das Finanzierungsentgelt im gleichen Verhältnis von 600 auf 800 Euro. Die Monatskosten erhöhen sich dann auf 1.900 Euro. Dagegen rechnen Sie, was die sofortige Liquidität bringt: Nutzt der Betrieb dadurch Lieferantenskonto von 1.000 Euro im Monat, sinkt die Nettobelastung im ersten Fall auf 700 Euro.
Setzen Sie die Kosten anschließend ins Verhältnis zum Geld, das früher verfügbar wird. Im Beispiel stehen ohne Factoring dauerhaft rund 150.000 Euro Forderungen offen, weil 45 Tage etwa anderthalb Monatsumsätzen entsprechen. Diesen Betrag stellt der Factor abzüglich Einbehalt vorzeitig bereit. Vergleichen Sie die Monatskosten mit dem, was eine andere Finanzierung über denselben Betrag kosten würde.
| Posten | Zahlung nach 45 Tagen | Zahlung nach 60 Tagen |
|---|---|---|
| Factoringgebühr | 1.000 € | 1.000 € |
| Finanzierungsentgelt | 600 € | 800 € |
| Limitprüfung (anteilig) | 100 € | 100 € |
| Summe Kosten | 1.700 € | 1.900 € |
| abzüglich genutztes Skonto | −1.000 € | −1.000 € |
| Nettobelastung | 700 € | 900 € |
Wie vergleichen Sie Factoring-Angebote richtig?
Sie vergleichen Factoring-Angebote richtig, indem Sie jedes Angebot mit denselben Annahmen zu Umsatz, Rechnungszahl, Kundenzahl und Zahlungsdauer in Euro umrechnen. Ein niedrigerer Gebührensatz nützt wenig, wenn dafür Prüfgebühren, Mindestentgelte oder ein höherer Einbehalt anfallen. Fordern Sie deshalb eine Beispielabrechnung auf Basis Ihrer echten Zahlen an.
Achten Sie auch auf den Leistungsumfang. Beim Full-Service-Factoring übernimmt der Factor Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und gegebenenfalls Inkasso. Beim Inhouse-Factoring führen Sie die Debitorenbuchhaltung treuhänderisch selbst und nutzen nur Finanzierung und Ausfallschutz. Weniger Service kann günstiger sein, kostet aber eigene Arbeitszeit.
Prüfen Sie außerdem, ob der Anbieter die nötige Erlaubnis hat. Der laufende Ankauf von Forderungen auf Grundlage von Rahmenverträgen ist nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG eine Finanzdienstleistung. Wer sie gewerbsmäßig erbringt, braucht nach § 32 KWG eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.
- Gleiche Annahmen für alle Angebote: Umsatz, Rechnungen, Kunden, Zahlungsdauer
- Alle Gebühren in Euro pro Monat und je 1.000 Euro Umsatz umrechnen
- Höhe und Freigabe des Sicherheitseinbehalts vergleichen
- Mindestumsätze, Laufzeit und Kündigungsfristen des Vertrags prüfen
- Echtes oder unechtes Factoring: Wer trägt das Ausfallrisiko?
- Offenes oder stilles Verfahren: Erfahren Ihre Kunden vom Verkauf?
- Erlaubnis des Anbieters bei der BaFin prüfen
Häufige Fehler bei der Kalkulation von Factoring
Der häufigste Fehler ist, nur die Factoringgebühr anzuschauen. Das Finanzierungsentgelt fällt zusätzlich an und schwankt mit der Zahlungsdauer Ihrer Kunden. Wer mit dem vereinbarten Zahlungsziel rechnet, obwohl Kunden regelmäßig später zahlen, unterschätzt die Kosten. Rechnen Sie mit der tatsächlichen Zahlungsdauer der letzten Monate.
Ein zweiter Fehler betrifft bestehende Verträge. Nach dem IHK-Merkblatt setzt Factoring voraus, dass keine Forderungsabtretung oder andere Rechte Dritter bestehen. Haben Sie Forderungen bereits an eine Bank zur Sicherheit abgetreten, muss das vor dem Start geklärt sein. Prüfen Sie auch Abtretungsverbote in den Verträgen mit Ihren Kunden.
Ein dritter Fehler ist die Umsatzsteuer. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass echtes Factoring keine steuerfreie Kreditgewährung ist, auch wenn ein Entgelt für die Vorfinanzierung gesondert ausgewiesen wird. Ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer auf Ihre Abrechnung entfällt und ob Sie sie als Vorsteuer abziehen können, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Schließlich passt Factoring nicht zu jedem Kundenstamm. Das IHK-Merkblatt nennt als typische Ausschlüsse Rechnungen an Privatkunden, Forderungen mit Rückgaberechten und Branchen mit häufigem Streit über erbrachte Leistungen. Wer überwiegend solche Forderungen hat, sollte andere Wege prüfen, etwa ein besseres Forderungsmanagement oder kürzere Zahlungsziele.
Welche Rolle spielt eine Kreditanfrage über Vionor?
Vionor vermittelt Firmenkredite und kein Factoring. Über Vionor fragen Unternehmen Kredite von 10.000 bis 500.000 Euro mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten an. Vionor ist Vermittler, kein Kreditgeber; Zins, Zusage und Sicherheiten entscheidet allein der jeweilige Finanzierungspartner nach seiner Prüfung.
Eine Kreditanfrage kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Sie Factoring erwägen. Ein Betriebsmittelkredit über einen festen Betrag ist eine Vergleichsgröße für Ihre Entscheidung. Rechnen Sie beide Varianten über denselben Zeitraum in Euro durch. Die grundsätzliche Abwägung beschreibt der Ratgeber Factoring oder Kredit.
Die Anfrage über Vionor ist kostenlos, unverbindlich und löst keine SCHUFA-Abfrage aus; der Finanzierungspartner kann bei seiner Prüfung Auskünfte einholen. Voraussetzung sind ein Sitz in Deutschland und mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit. Als Orientierung gelten 50.000 Euro Jahresumsatz, darunter wird der Einzelfall geprüft.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.
FAQ
Häufige Fragen
Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns. Es antwortet die Person, die auch Ihre Anfrage bearbeitet.
E-Mail schreibenWas kostet Factoring für kleine Unternehmen?
Das hängt von Umsatz, Zahl der Rechnungen, Bonität der Kunden und Zahlungsdauer ab. Kleine Betriebe mit vielen kleinen Rechnungen haben oft einen höheren Aufwand je Euro Umsatz. Lassen Sie sich eine Beispielabrechnung mit Ihren echten Zahlen erstellen und rechnen Sie alle Posten in Euro um.
Was ist der Unterschied zwischen Factoringgebühr und Factoring-Zinsen?
Die Factoringgebühr bezahlt Ausfallschutz, Debitorenmanagement und Service und bezieht sich meist auf den angekauften Umsatz. Die Zinsen oder das Finanzierungsentgelt bezahlen die Vorfinanzierung. Sie werden auf den ausgezahlten Betrag bis zum Zahlungseingang berechnet.
Bekomme ich beim Factoring den vollen Rechnungsbetrag?
Nicht sofort. Der Factor zahlt den Kaufpreis abzüglich eines Sicherheitseinbehalts aus. Den Einbehalt erhalten Sie, wenn Ihr Kunde bezahlt hat, abzüglich etwaiger Gutschriften oder Abzüge.
Fällt auf Factoring-Gebühren Umsatzsteuer an?
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass echtes Factoring keine steuerfreie Kreditgewährung ist. Wie Ihre Abrechnung umsatzsteuerlich zu behandeln ist und ob Sie Vorsteuer abziehen können, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Wie kann ich die Kosten beim Factoring senken?
Das Finanzierungsentgelt sinkt, wenn Ihre Kunden schneller zahlen. Die Gebühr kann sinken, wenn der Aufwand geringer ist, etwa bei weniger, größeren Rechnungen oder beim Inhouse-Factoring. Ein Vergleich mehrerer Angebote mit denselben Annahmen zeigt, wo der größte Hebel liegt.
Was ist eine Limitprüfungsgebühr beim Factoring?
Mit der Limitprüfung bewertet der Factor laufend die Bonität Ihrer Abnehmer und legt fest, bis zu welchem Betrag er Forderungen gegen sie ankauft. Nach dem IHK-Merkblatt wird dafür oft eine jährliche Gebühr separat berechnet. Je mehr Abnehmer Sie haben, desto stärker fällt sie ins Gewicht.
Quellen
- Deutscher Factoring-Verband: Häufige Fragen zu Factoring(www.factoring.de)
- IHK Dresden: Merkblatt Factoring(www.ihk.de)
- § 398 BGB: Abtretung(www.gesetze-im-internet.de)
- BFH XI R 28/10: Echtes Factoring und Umsatzsteuer(www.bundesfinanzhof.de)
- § 1 KWG: Begriffsbestimmungen, Factoring als Finanzdienstleistung(www.gesetze-im-internet.de)
- § 32 KWG: Erlaubnispflicht(www.gesetze-im-internet.de)
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