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Bonität und Unterlagen

Firmenkredit ohne Jahresabschluss: Welche Zahlen stattdessen zählen

Firmenkredit ohne Jahresabschluss: wer keine Bilanz aufstellen muss, welche Unterlagen Partner stattdessen prüfen und wie junge Firmen ihre Zahlen belegen.

Veröffentlicht am 5. Oktober 2026 · aktualisiert am 5. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Einen Firmenkredit ohne Jahresabschluss gibt es vor allem für Unternehmen, die gar keine Bilanz aufstellen müssen, etwa Freiberufler und kleine Einzelunternehmen mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung, und für junge Firmen vor dem ersten Abschluss. Partner prüfen dann andere Zahlen: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, eine aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste, Kontoauszüge und Steuerbescheide. Wer zur Bilanz verpflichtet ist und sie nur noch nicht fertig hat, sollte den Stand des Abschlusses offen nennen.

Das Wichtigste

  • Nicht jedes Unternehmen muss einen Jahresabschluss mit Bilanz aufstellen.
  • Freiberufler und kleine Einzelkaufleute ermitteln den Gewinn oft per Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
  • Ohne Abschluss prüfen Partner BWA, Summen- und Saldenliste, Kontoauszüge und Steuerbescheide.
  • Bei jungen Firmen ersetzt eine laufende Buchhaltung den fehlenden Abschluss teilweise.
  • Wer bilanzpflichtig ist, sollte einen verspäteten Abschluss offen ansprechen.

Wer muss überhaupt einen Jahresabschluss aufstellen?

Nach § 242 HGB müssen Kaufleute zum Ende jedes Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen, zusammen der Jahresabschluss. Das betrifft vor allem Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die UG, Personenhandelsgesellschaften wie die OHG und KG sowie eingetragene Kaufleute. Kapitalgesellschaften müssen ihren Abschluss nach § 325 HGB zudem offenlegen.

Ausnahmen gibt es für kleine Betriebe. Einzelkaufleute sind nach § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Jahresüberschuss ausweisen. Freiberufler wie Ärzte, Architekten oder Steuerberater sind keine Kaufleute und ermitteln ihren Gewinn meist per Einnahmen-Überschuss-Rechnung, solange sie nicht etwa als GmbH auftreten. Für Gewerbetreibende kann das Finanzamt nach § 141 AO ab mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn die Buchführung verlangen; die Pflicht beginnt erst nach seiner Mitteilung.

Wer typischerweise welche Abschlussform nutzt
UnternehmenÜbliche FormWas Partner meist sehen wollen
GmbH, UG, GmbH & Co. KGBilanz und GuVJahresabschluss, aktuelle BWA
OHG, KG, eingetragener KaufmannBilanz und GuV, Ausnahmen für kleine EinzelkaufleuteJahresabschluss oder EÜR, BWA
Kleingewerbe, EinzelunternehmenEinnahmen-Überschuss-RechnungEÜR, BWA, Steuerbescheid
FreiberuflerEinnahmen-Überschuss-RechnungEÜR, BWA, Steuerbescheid

Welche Unterlagen ersetzen den Jahresabschluss?

Wer keine Bilanz erstellt, legt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung vor. Sie zeigt Einnahmen, Ausgaben und Gewinn eines Jahres und erfüllt für die Kreditprüfung eine ähnliche Aufgabe wie die Gewinn- und Verlustrechnung. Was sie nicht zeigt, sind Vermögen und Schulden. Dafür fragen Partner häufig nach einer Aufstellung der bestehenden Kredite und nach dem Anlageverzeichnis.

Dazu kommt die laufende Entwicklung. Eine aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste zeigt, wie das laufende Jahr verläuft. Kontoauszüge der letzten Monate zeigen, ob die Zahlungen tatsächlich so eingehen, wie die Buchhaltung sagt. Der letzte Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerbescheid bestätigt die Zahlen von außen. Mehr dazu in den Ratgebern Kredit mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung und BWA verstehen.

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung der letzten ein bis zwei Jahre
  • Aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste
  • Kontoauszüge des Geschäftskontos der letzten Monate
  • Letzter Steuerbescheid
  • Aufstellung bestehender Kredite und Leasingverträge

Was gilt für junge Firmen vor dem ersten Abschluss?

Eine GmbH, die erst wenige Monate am Markt ist, hat noch keinen Jahresabschluss. Ihr erster Abschluss entsteht frühestens nach dem ersten Geschäftsjahr und oft erst Monate später. In dieser Zeit tragen die laufende Buchhaltung und das Geschäftskonto die Prüfung: Eine BWA, die Monat für Monat Umsätze zeigt, und ein Kontoverlauf mit regelmäßigen Zahlungseingängen machen die Entwicklung sichtbar.

Wichtig ist, dass die Buchhaltung von Anfang an zeitnah geführt wird. Eine BWA, die drei Monate hinterherhängt, hilft wenig. Ergänzend können Verträge mit Kunden, Aufträge und eine einfache Planung zeigen, woraus die Rate bezahlt wird. Für sehr junge Firmen erklärt der Ratgeber Kredit für Selbstständige unter einem Jahr, welche Wege es gibt.

Was tun, wenn der Abschluss nur noch nicht fertig ist?

Viele Unternehmen sind bilanzpflichtig, haben den Abschluss des Vorjahres aber noch nicht fertig, weil die Steuerberatung ihn erst im Laufe des Jahres erstellt. Das ist üblich und kein Ausschlussgrund. Partner arbeiten dann mit dem Abschluss des vorletzten Jahres und einer aktuellen BWA, die das abgelaufene Jahr bis zum 31.12. zeigt.

Sagen Sie in der Anfrage offen, wann der Abschluss voraussichtlich fertig ist. Fehlen über längere Zeit mehrere Abschlüsse, fragen Partner nach den Gründen. Bei Kapitalgesellschaften kommt hinzu, dass ein nicht offengelegter Abschluss im Unternehmensregister sichtbar fehlt. Was ein Abschluss für die Prüfung leistet, zeigt der Ratgeber Jahresabschluss und Kredit.

Beispiel: Welche Zahlen ein Partner ohne Bilanz liest

Die Zahlen sind frei gewählt und kein Angebot. Ein Ingenieurbüro ermittelt seinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung und fragt 40.000 Euro für neue Software und Rechner an. Die EÜR des Vorjahres zeigt 310.000 Euro Einnahmen und 72.000 Euro Gewinn. Die BWA bis August zeigt 220.000 Euro Erlöse, das Konto läuft ohne Rücklastschriften.

Der Partner rechnet aus diesen Zahlen, wie viel nach Privatentnahmen, Steuern und bestehenden Raten übrig bleibt, und vergleicht das mit der neuen Rate. Eine Bilanz braucht er dafür nicht. Wie die Rate aussieht, sehen Sie im Kreditrechner, wie viel übrig bleiben sollte, im Ratgeber Kapitaldienstfähigkeit.

Ingenieurbüro ohne Bilanz (Beispielzahlen)
UnterlageWertWas sie zeigt
EÜR Vorjahr: Einnahmen310.000 €Größe des Geschäfts
EÜR Vorjahr: Gewinn72.000 €Ertragskraft
BWA Januar bis August: Erlöse220.000 €Entwicklung im laufenden Jahr
Kontoauszügeohne RücklastschriftenZahlungsverhalten

Welche Fehler bremsen die Anfrage?

Häufig fehlt eine aktuelle BWA, weil die Buchhaltung nur einmal im Jahr für die Steuererklärung gemacht wird. Für die Kreditprüfung reicht das selten. Ein zweiter Fehler sind Unterlagen, die nicht zusammenpassen: Wenn die EÜR einen Gewinn zeigt, das Konto aber dauerhaft im Minus läuft, fragt der Partner nach. Erklären Sie solche Abweichungen gleich in der Anfrage.

Vermeiden Sie außerdem, private und geschäftliche Zahlungen auf einem Konto zu mischen. Ein eigenes Geschäftskonto macht die Zahlen für jeden Partner leichter lesbar.

Ein dritter Fehler ist eine EÜR ohne Erläuterung großer Einmaleffekte. Hat ein hoher Auftrag das Vorjahr verzerrt oder eine größere Anschaffung den Gewinn gedrückt, sollte die Anfrage das kurz erklären. Partner lesen sonst nur die Zahl und nicht den Grund dahinter.

Wie läuft eine Anfrage über Vionor?

Vionor vermittelt Firmenkredite von 10.000 bis 500.000 Euro mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten und vergibt selbst keine Kredite. Für die Anfrage reichen erste Angaben; Unterlagen fordert der Partner erst bei seiner Prüfung an. Je nach Unternehmen sind das Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagenspiegel oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, dazu eine aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste.

Voraussetzung sind ein Sitz in Deutschland und mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit; als Orientierung gelten 50.000 Euro Jahresumsatz, darunter wird der Einzelfall geprüft. Die Anfrage ist kostenlos, unverbindlich und löst keine SCHUFA-Abfrage aus; der Partner kann bei seiner Prüfung Auskünfte einholen. Mehr auf der Seite Firmenkredit.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns. Es antwortet die Person, die auch Ihre Anfrage bearbeitet.

E-Mail schreiben
Bekomme ich einen Firmenkredit ohne Bilanz?

Ja, wenn Ihr Unternehmen nicht bilanzieren muss und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, eine aktuelle BWA und die Kontoauszüge zeigen, dass die Rate getragen werden kann. Bilanzpflichtige Unternehmen legen statt des fehlenden aktuellen Abschlusses meist den vorherigen und eine BWA vor.

Reicht eine BWA statt Jahresabschluss?

Für junge Unternehmen und für das laufende Jahr ist die BWA oft die wichtigste Unterlage. Bei bilanzpflichtigen Unternehmen ersetzt sie den Jahresabschluss aber nicht dauerhaft, sondern ergänzt ihn.

Muss ein Freiberufler eine Bilanz vorlegen?

In der Regel nicht. Freiberufler als Einzelperson oder in einer Partnerschaftsgesellschaft sind keine Kaufleute im Sinne des HGB und ermitteln ihren Gewinn meist per Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die sie auch für eine Kreditanfrage vorlegen. Wird die Praxis oder das Büro als GmbH geführt, gilt dagegen die Bilanzpflicht.

Ab wann muss ein Einzelunternehmen bilanzieren?

Eingetragene Einzelkaufleute sind befreit, solange sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen höchstens 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Jahresüberschuss haben. Für Gewerbetreibende kann das Finanzamt oberhalb dieser Grenzen die Buchführung verlangen.

Was mache ich, wenn mein Abschluss noch beim Steuerberater liegt?

Nennen Sie in der Anfrage, wann er voraussichtlich fertig ist, und legen Sie den letzten fertigen Abschluss sowie eine aktuelle BWA bis zum 31.12. vor. Das ist ein üblicher Fall.

Ihre Finanzierung beginnt mit einer Anfrage.

Fünf Minuten, ohne Unterlagen. Sie erhalten eine persönliche Einschätzung zu Ihrem Vorhaben.

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  • Anfrage ohne SCHUFA-Abfrage
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