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Finanzierung nach Branche

Franchise-Finanzierung: Eintrittsgebühr, Ausstattung und Bankprüfung

Franchise-Finanzierung: welche Kosten anfallen, wie viel Eigenkapital üblich ist und welche Rolle der Franchisegeber bei der Kreditprüfung spielt.

Veröffentlicht am 4. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Eine Franchise-Finanzierung setzt sich meist aus Eigenmitteln, einem Bank- oder Förderkredit und Finanzierungshilfen des Franchisegebers zusammen. Finanziert werden Eintrittsgebühr, Ausstattung, Standort und eine Reserve für die Anlaufphase. Der Deutsche Franchiseverband nennt als Orientierung Eigenmittel von um die 20 Prozent der Gesamtinvestition. Kreditgeber prüfen dabei nicht nur Sie, sondern auch das Franchisesystem und die Planungsunterlagen des Franchisegebers.

Das Wichtigste

  • Zur Franchise-Investition gehören Eintrittsgebühr, Ausstattung, Standortkosten, Erstausstattung und eine Liquiditätsreserve für den Anlauf.
  • Der Deutsche Franchiseverband nennt als Orientierung Eigenmittel von um die 20 Prozent der Gesamtinvestition; die tatsächliche Anforderung legt der Kreditgeber fest.
  • Kreditgeber bewerten das Franchisesystem mit, deshalb sind die Planungsunterlagen des Franchisegebers zentral für die Prüfung.
  • Die Laufzeit der Finanzierung sollte zur Restlaufzeit des Franchisevertrags passen.
  • Für Gründungen sind Förderkredite über die Hausbank der übliche Weg, für bestehende Franchisebetriebe kommen auch Firmenkredite in Frage.

Welche Kosten muss eine Franchise-Finanzierung abdecken?

Eine Franchise-Finanzierung muss mehr abdecken als die Eintrittsgebühr. Hinzu kommen Ausstattung und Einrichtung nach den Vorgaben des Systems, der Umbau des Standorts, eine Erstausstattung an Ware und eine Reserve für die ersten Monate. Die laufenden Gebühren werden dagegen aus dem Umsatz bezahlt und gehören in die Liquiditätsplanung, nicht in die Investitionssumme.

Der Deutsche Franchiseverband unterscheidet die einmalige Eintrittsgebühr von laufenden Gebühren. Die laufenden Gebühren werden üblicherweise als vertraglich vereinbarter Anteil am Nettoumsatz berechnet und decken Know-how, Training und Markenschutz ab. Viele Systeme verlangen zusätzlich eine Werbegebühr. Diese Beträge mindern jeden Monat Ihren Spielraum für Kreditraten.

Die Tabelle zeigt ein frei gewähltes Beispiel für einen Gastronomie- oder Handelsbetrieb mit einer Gesamtinvestition von 200.000 Euro. Die Beträge sind fiktiv und hängen stark vom System ab. Wichtig ist die Struktur: Nur ein Teil der Summe schafft Sachwerte, die später als Sicherheit dienen könnten.

Besonders oft wird die Reserve für die Anlaufphase zu knapp bemessen. In den ersten Monaten laufen Miete, Löhne und Gebühren in voller Höhe, während sich der Umsatz erst aufbaut. Planen Sie die Reserve deshalb aus einer eigenen Liquiditätsrechnung für die ersten Monate, nicht als pauschalen Restbetrag. Hilfreich ist dafür ein Liquiditätsrechner.

Beispiel: Investitionsplan eines Franchisebetriebs über 200.000 Euro (fiktive Beträge)
KostenblockBetragSachwert?
Eintrittsgebühr25.000 €nein, Nutzungsrecht
Ausstattung und Einrichtung nach Systemvorgabe110.000 €ja, beweglich
Umbau des Standorts35.000 €kaum, oft Mietereinbau
Erstausstattung an Ware10.000 €ja, wird verbraucht
Liquiditätsreserve für die Anlaufphase20.000 €nein
Gesamtinvestition200.000 €–

Welche Rolle spielt der Franchisegeber bei der Kreditprüfung?

Der Franchisegeber liefert die Zahlen, auf denen die Kreditprüfung aufbaut. Nach dem Deutschen Franchiseverband legt er dem Franchisenehmer in der Regel seine Finanzierungs-, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung als Kalkulationsgrundlage vor. Diese Unterlagen dienen auch als Nachweis gegenüber Kreditgebern. Je besser sie durch echte Zahlen bestehender Betriebe gestützt sind, desto überzeugender wirken sie.

Kreditgeber prüfen deshalb zwei Ebenen. Auf der ersten Ebene steht das System: Wie lange gibt es es, wie entwickeln sich vergleichbare Standorte, wie stabil ist der Franchisegeber selbst? Auf der zweiten Ebene stehen Sie als Person: Branchenerfahrung, kaufmännische Kenntnisse, Eigenmittel und Ihre private Situation. Ein starkes System ersetzt keine schwache persönliche Ausgangslage.

Manche Franchisegeber unterstützen die Finanzierung direkt. Der Verband nennt als mögliche Hilfen Darlehen, Mietzuschüsse, Lieferanten- und Warenkredite sowie eine Staffelung der Eintrittsgebühr oder der laufenden Gebühren. Solche Hilfen verringern den Kreditbedarf, schaffen aber auch eine zusätzliche Verbindlichkeit gegenüber dem Franchisegeber.

Prüfen Sie die Planung des Franchisegebers kritisch, statt sie unverändert zu übernehmen. Passen Sie Umsatz, Miete und Personalkosten an Ihren Standort an. Ersetzen Sie Annahmen, wo möglich, durch Zahlen bestehender Franchisebetriebe.

  • Wie viele Standorte gibt es, und wie viele wurden in den letzten Jahren geschlossen?
  • Auf welchen echten Betriebszahlen beruht die vorgelegte Rentabilitätsplanung?
  • Welche Ausstattung ist zwingend vorgeschrieben und bei wem muss sie gekauft werden?
  • Welche Finanzierungshilfen bietet das System, und zu welchen Bedingungen?
  • Wie lange läuft der Franchisevertrag, und was passiert mit der Ausstattung bei Vertragsende?
  • Dürfen Sie mit bestehenden Franchisenehmern über deren Erfahrungen sprechen?

Wie viel Eigenkapital braucht man für ein Franchise?

Der Deutsche Franchiseverband nennt als Orientierung, dass Kreditgeber Eigenmittel von um die 20 Prozent der Gesamtinvestition voraussetzen. Das ist eine Faustregel des Verbands, keine feste Grenze. Im Beispiel über 200.000 Euro wären das 40.000 Euro. Eigenmittel zeigen dem Kreditgeber, dass Sie selbst ein Risiko tragen. Sie verringern außerdem die monatliche Belastung durch Raten.

Die übrige Summe wird meist aus mehreren Bausteinen zusammengesetzt. Ein frei gewähltes Beispiel: 40.000 Euro Eigenmittel, 120.000 Euro Bank- und Förderkredite über die Hausbank und 40.000 Euro aus einem weiteren Kredit oder einer Gebührenstaffelung des Franchisegebers. Zusammen ergibt das die 200.000 Euro der Investitionsplanung. Welche Mischung möglich ist, entscheiden die beteiligten Kreditgeber.

Ein frei gewähltes Monatsbeispiel zeigt die Größenordnung. Bei 40.000 Euro Monatsumsatz gehen etwa 12.000 Euro Wareneinsatz, 13.000 Euro Personal, 4.000 Euro Miete, 2.400 Euro laufende Franchisegebühr, 800 Euro Werbegebühr und 3.000 Euro sonstige Kosten ab. Übrig bleiben 4.800 Euro, aus denen Kreditraten, Steuern und Ihr eigener Lebensunterhalt bezahlt werden müssen. Rechnen Sie dieses Beispiel mit den Zahlen Ihres Systems und Ihres Standorts nach.

Prüfen Sie anschließend, ob die Raten zum erwarteten Cashflow passen. Von jedem Euro Umsatz gehen zuerst Wareneinsatz, Personal, Miete und die laufenden Franchisegebühren ab. Erst was danach übrig bleibt, steht für Zins und Tilgung zur Verfügung. Wie Sie das prüfen, erklärt der Ratgeber Kapitaldienstfähigkeit.

Welche Förderung und welche Rechtsfragen gibt es bei der Franchise-Gründung?

Für die Gründung als Franchisenehmer sind öffentliche Förderkredite der übliche Weg. Der Franchiseverband nennt dafür ausdrücklich Programme der KfW. Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge richtet sich laut KfW an Gründer und an Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, und kann Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager abdecken. Den Antrag stellen Sie über einen Finanzierungspartner, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Fehlen Sicherheiten, kann zusätzlich eine Bürgschaftsbank einspringen. Mehr dazu erklären die Ratgeber Förderkredite von KfW und ERP und Bürgschaftsbank. Unterschreiben Sie den Franchisevertrag möglichst erst, wenn die Finanzierung geklärt ist, oder vereinbaren Sie einen Vorbehalt.

Rechtlich gibt es eine Besonderheit für Gründer. Nach § 513 BGB gelten die Vorschriften über Verbraucherdarlehen auch für natürliche Personen, die sich ein Darlehen oder eine Finanzierungshilfe für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit gewähren lassen. Das gilt nicht, wenn der Nettodarlehensbetrag oder Barzahlungspreis 75.000 Euro übersteigt. Welche Rechte sich daraus im Einzelfall ergeben, auch mit Blick auf den Franchisevertrag, klärt eine Rechtsberatung.

Wie finanzieren bestehende Franchisenehmer einen zweiten Standort?

Wer schon einen laufenden Franchisebetrieb führt, hat für die nächste Investition eine bessere Ausgangslage. Statt Planzahlen gibt es echte Umsätze, Kontoauszüge und mindestens eine BWA. Typische Anlässe sind ein zweiter Standort, eine vom System verlangte Modernisierung oder neue Geräte. Für solche Vorhaben kommen neben Förderprogrammen auch reguläre Firmenkredite in Frage.

Achten Sie bei jeder Investition auf die Restlaufzeit des Franchisevertrags. Läuft der Vertrag in vier Jahren aus, sollte eine Finanzierung für systemgebundene Ausstattung nicht länger laufen. Andernfalls zahlen Sie womöglich für Einrichtung, die Sie nach einem Systemwechsel nicht mehr nutzen dürfen. Klären Sie außerdem, ob der Franchisegeber einem zweiten Standort zustimmen muss.

Für Umbau und Einrichtung eines weiteren Standorts lohnt ein Blick in den Ratgeber Umbau im Gewerbe finanzieren. Dort geht es darum, wem Einbauten in Mietflächen gehören und wie Mietdauer und Kreditlaufzeit zusammenpassen.

Kann man eine Franchise-Finanzierung über Vionor anfragen?

Für eine Neugründung als Franchisenehmer ist eine Anfrage über Vionor nicht möglich. Voraussetzung sind ein Sitz in Deutschland und mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit, jüngere Unternehmen können nicht anfragen. Für Gründungen sind Förderkredite und Bürgschaften der passende Weg, wie die Seite Kredit für Existenzgründer erklärt.

Bestehende Franchisebetriebe ab sechs Monaten Geschäftstätigkeit können über Vionor etwa einen Investitionskredit für Ausstattung, Modernisierung oder einen weiteren Standort anfragen. Vionor ist Kreditvermittler und vergibt selbst keine Kredite. Angefragt werden können 10.000 bis 500.000 Euro mit 6 bis 60 Monaten Laufzeit. Als Orientierung gelten 50.000 Euro Jahresumsatz, darunter wird der Einzelfall geprüft.

Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich und löst keine SCHUFA-Abfrage aus. Der Finanzierungspartner kann bei seiner Prüfung Auskünfte einholen und entscheidet allein über Zinsen, Zusage, Sicherheiten und Auszahlung. Förderkredite vermittelt Vionor nicht.

Häufige Fehler bei der Franchise-Finanzierung

Viele Fehler entstehen, weil die Planung des Franchisegebers wie eine Garantie gelesen wird. Sie ist eine Kalkulationsgrundlage, keine Zusicherung für Ihren Standort. Der zweite häufige Fehler ist ein zu knapper Puffer: Der Anlauf dauert oft länger als geplant, während Miete, Personal und Gebühren sofort anfallen.

Gehen Sie die folgende Liste vor der Unterschrift unter Franchise- und Kreditvertrag durch. Sie hilft, die typischen Lücken früh zu erkennen.

  • Franchisevertrag unterschreiben, bevor die Finanzierung geklärt ist
  • Laufende Franchise- und Werbegebühren nicht in die Liquiditätsplanung aufnehmen
  • Keine Reserve für eine längere Anlaufphase einplanen
  • Planzahlen des Systems ungeprüft auf den eigenen Standort übertragen
  • Kreditlaufzeit länger wählen als die Restlaufzeit des Franchisevertrags
  • Mit dem Vorhaben beginnen, bevor ein Förderantrag gestellt ist
  • Franchise- und Kreditvertrag nicht rechtlich prüfen lassen

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.

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Kann man die Franchise-Eintrittsgebühr finanzieren?

Ja, die Eintrittsgebühr ist in der Regel Teil der Gesamtinvestition und wird mitfinanziert. Weil sie kein Sachwert ist, dient sie nicht als Sicherheit. Manche Franchisegeber bieten eine Staffelung der Gebühr an, das verringert den Kreditbedarf.

Wie viel Eigenkapital braucht man für ein Franchise?

Der Deutsche Franchiseverband nennt als Orientierung Eigenmittel von um die 20 Prozent der Gesamtinvestition. Bei einer Investition von 200.000 Euro wären das im Beispiel 40.000 Euro. Die tatsächliche Anforderung legt der jeweilige Kreditgeber fest.

Hilft der Franchisegeber bei der Finanzierung?

Häufig ja. In der Regel stellt er Finanzierungs-, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung als Grundlage für das Bankgespräch bereit. Manche Systeme bieten zusätzlich Darlehen, Mietzuschüsse, Warenkredite oder gestaffelte Gebühren an.

Gibt es Förderkredite für Franchisenehmer?

Ja, Franchisenehmer können als Gründer öffentliche Förderprogramme nutzen, etwa der KfW. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner, und zwar bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Können Franchise-Gründer über Vionor einen Kredit anfragen?

Nein, für eine Anfrage über Vionor sind mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit Voraussetzung. Gründer nutzen besser Förderkredite und Bürgschaften. Bestehende Franchisebetriebe können für Investitionen wie einen zweiten Standort anfragen.

Wie lange sollte ein Kredit für einen Franchisebetrieb laufen?

Die Laufzeit sollte weder die Nutzungsdauer der Ausstattung noch die Restlaufzeit des Franchisevertrags überschreiten. Endet der Vertrag früher als der Kredit, zahlen Sie womöglich für Einrichtung, die Sie nicht mehr nutzen dürfen. Klären Sie diese Frage vor der Unterschrift unter beide Verträge.

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