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Recht und Steuern

Kredit und Umsatzsteuer: Ist ein Darlehen steuerpflichtig?

Kredit und Umsatzsteuer: warum Darlehen und Kreditvermittlung steuerfrei sind, was für Leasing, Factoring und Bürgschaften gilt und worauf Sie achten.

Veröffentlicht am 4. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Nein, ein Darlehen ist in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig: Nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG sind die Gewährung und die Vermittlung von Krediten von der Umsatzsteuer befreit. Auf Zinsen und Kreditvermittlung fällt deshalb grundsätzlich keine Umsatzsteuer an, und entsprechend gibt es keine Vorsteuer zu ziehen. Anders ist es etwa bei Leasingraten und beim echten Factoring. Für Ihren Einzelfall ist Ihre Steuerberatung zuständig.

Das Wichtigste

  • Die Gewährung und die Vermittlung von Krediten sind nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfrei.
  • Auf Zinsen weist die Bank deshalb in der Regel keine Umsatzsteuer aus, und der Kreditnehmer zieht keine Vorsteuer.
  • Ein Kreditgeber kann bei Kredit an Unternehmer nach § 9 UStG auf die Befreiung verzichten; das ist die Ausnahme.
  • Leasingraten tragen Umsatzsteuer, echtes Factoring ist nach der Rechtsprechung keine steuerfreie Kreditgewährung.
  • Bürgschaften und Avale sind nach § 4 Nr. 8 Buchstabe g UStG ebenfalls steuerfrei.

Ist ein Darlehen umsatzsteuerpflichtig?

Ein Darlehen ist grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig, weil das Umsatzsteuergesetz die Kreditgewährung ausdrücklich befreit. § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG nennt als steuerfreie Umsätze die Gewährung und die Vermittlung von Krediten. Das gilt für Firmenkredite genauso wie für andere Darlehen von Banken und sonstigen Unternehmern.

Umsatzsteuerlich ist die Kreditgewährung eine Leistung des Kreditgebers: Er überlässt Ihnen Kapital auf Zeit, das Entgelt dafür sind die Zinsen. Weil diese Leistung steuerfrei ist, enthält der Zins keine Umsatzsteuer. Die Tilgung ist ohnehin kein Entgelt, sondern die Rückzahlung des geliehenen Geldes.

Für Sie als Kreditnehmer ist die Folge einfach. Auf Ihrer Zinsabrechnung steht keine Umsatzsteuer, und Sie tragen auch keine Kreditzinsen in die Umsatzsteuer-Voranmeldung ein. Steuerlich wirken die Zinsen nur bei Gewinn und Einkommen, wie der Ratgeber Kreditzinsen als Betriebsausgabe erklärt.

Dieser Ratgeber erklärt die Grundregel und die wichtigsten Abgrenzungen. Er ist eine allgemeine Darstellung; ob in Ihrem Vertrag eine Ausnahme vorliegt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Kann man aus Kreditzinsen Vorsteuer ziehen?

Aus Kreditzinsen können Sie in der Regel keine Vorsteuer ziehen, weil keine Umsatzsteuer darin enthalten ist. Der Vorsteuerabzug setzt nach § 15 UStG eine gesetzlich geschuldete Steuer und eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Ohne ausgewiesene und geschuldete Steuer gibt es nichts abzuziehen.

Eine Ausnahme ist rechtlich möglich. Nach § 9 UStG kann ein Kreditgeber einen nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a steuerfreien Umsatz als steuerpflichtig behandeln, wenn er an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen leistet. Dann stellt er Umsatzsteuer auf das Entgelt in Rechnung, und der Kreditnehmer kann sie unter den üblichen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehen.

In der Praxis ist dieser Verzicht bei Firmenkrediten die Ausnahme. Finden Sie in einem Kreditangebot dennoch einen Umsatzsteuerausweis auf Zinsen oder Gebühren, fragen Sie nach der Grundlage. Lassen Sie die Rechnung von Ihrer Steuerberatung prüfen, bevor Sie die Vorsteuer geltend machen.

Für den Kreditgeber hat die Steuerfreiheit übrigens eine Kehrseite. Wer steuerfreie Umsätze ausführt, ist nach § 15 Abs. 2 UStG insoweit vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das erklärt, warum Banken und Vermittler Umsatzsteuer auf ihre Einkäufe oft als Kosten tragen.

Ist Kreditvermittlung umsatzsteuerfrei?

Ja, die Vermittlung von Krediten ist nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG ebenfalls steuerfrei. Erhält ein Kreditvermittler eine Provision, wird darauf grundsätzlich keine Umsatzsteuer berechnet, gleich ob sie vom Kreditgeber oder vom Kunden kommt. Seriöse Vermittler verlangen von Unternehmen für die bloße Anfrage ohnehin keine Vorabgebühr, wie der Ratgeber seriöser Kreditvermittler erklärt.

Steuerfrei sind nach Buchstabe g auch die Übernahme von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie deren Vermittlung. Die Avalprovision einer Bank für eine Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaft trägt daher grundsätzlich keine Umsatzsteuer. Dasselbe gilt für Bürgschaftsentgelte von Bürgschaftsbanken.

Steuerfrei sind nach Buchstabe d außerdem Umsätze im Kontokorrentverkehr sowie im Zahlungs- und Überweisungsverkehr. Kontoführung und Zahlungsverkehr tragen deshalb in der Regel ebenfalls keine Umsatzsteuer. Prüfen Sie aber bei Zusatzleistungen wie Beratung oder Software, ob sie gesondert berechnet werden, denn diese können anders zu behandeln sein.

Welche Finanzierungsleistungen tragen Umsatzsteuer und welche nicht?

Ob Umsatzsteuer anfällt, hängt davon ab, ob die Leistung eine Kreditgewährung im Sinne des Gesetzes ist oder eine andere Leistung mit Finanzierungswirkung. Leasing und Factoring sehen für den Betrieb ähnlich aus wie ein Kredit, sind umsatzsteuerlich aber etwas anderes. Die Tabelle gibt einen allgemeinen Überblick.

Wichtig ist der Blick auf die eigene Vorsteuerberechtigung. Für einen regelbesteuerten Betrieb ist die Umsatzsteuer auf Leasingraten nach dem Leasing-Merkblatt der IHK Dresden keine finanzielle Belastung, weil er sie als Vorsteuer zurückholt. Für Kleinunternehmer und Betriebe mit steuerfreien Umsätzen kann sie dagegen echte Kosten bedeuten.

Ein Rechenbeispiel mit runden Zahlen zeigt den Unterschied für die Liquidität. Eine Leasingrate von 1.000 Euro netto kostet beim allgemeinen Steuersatz 1.190 Euro, die 190 Euro holt ein regelbesteuerter Betrieb erst mit der nächsten Voranmeldung zurück. Eine Kreditrate von 1.000 Euro enthält dagegen keine Umsatzsteuer; dafür muss die Umsatzsteuer auf die finanzierte Anschaffung einmalig beim Kauf vorgestreckt werden. Wie Sie solche Steuerbeträge mit den Fristen der Voranmeldung planen, zeigt der Ratgeber Umsatzsteuer und Liquidität.

Umsatzsteuer bei Finanzierungsleistungen, allgemeine Grundregeln
LeistungUmsatzsteuerGrundlage
Darlehen, Zinsen und Entgelte der Kreditgewährunggrundsätzlich steuerfrei§ 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG
Kreditvermittlung, Provision des Vermittlersgrundsätzlich steuerfrei§ 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG
Bürgschaft, Aval, Avalprovisiongrundsätzlich steuerfrei§ 4 Nr. 8 Buchstabe g UStG
Kontoführung und Zahlungsverkehrgrundsätzlich steuerfrei§ 4 Nr. 8 Buchstabe d UStG
LeasingratenUmsatzsteuer wird erhobenMerkblatt Leasing der IHK Dresden
Echtes Factoringkeine steuerfreie KreditgewährungBFH, Urteil XI R 28/10
Verzicht des Kreditgebers auf die Befreiungsteuerpflichtig, nur bei Leistung an Unternehmer§ 9 UStG

Was gilt bei Leasing, Factoring und Ratenkauf?

Beim Leasing zahlen Sie für die Nutzung eines Gegenstands, nicht für geliehenes Geld. Auf die Leasingraten wird deshalb Umsatzsteuer erhoben, die ein vorsteuerabzugsberechtigter Betrieb zurückholt. Beim Mietkauf, den die IHK als Ratenabzahlungsgeschäft einordnet, gelten wieder eigene Regeln; lassen Sie die umsatzsteuerlichen Folgen vor Vertragsschluss prüfen. Den wirtschaftlichen Vergleich zieht der Ratgeber Leasing oder Kredit.

Beim echten Factoring verkaufen Sie Forderungen, und der Factor übernimmt das Ausfallrisiko. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass darin keine steuerfreie Kreditgewährung liegt, auch wenn neben den Factoringgebühren ein Entgelt für die Vorfinanzierung gesondert ausgewiesen ist. Das Gesetz nimmt die Einziehung von Forderungen zudem ausdrücklich von der Befreiung des Buchstaben c aus. Wann Factoring wirtschaftlich die bessere Wahl ist, vergleicht der Ratgeber Factoring oder Kredit.

Beim Ratenkauf direkt beim Lieferanten ist die Abgrenzung schwieriger. Nach der Rechtsprechung kann eine Kreditgewährung neben einer Lieferung nur dann eine eigenständige Leistung sein, wenn sie eigene wirtschaftliche Bedeutung hat und klar vom Kaufgeschäft getrennt ist. Andernfalls gehört ein Ratenaufschlag zum steuerpflichtigen Kaufpreis. Bei größeren Beträgen sollten Sie die Vertragsgestaltung mit Ihrer Steuerberatung abstimmen.

Worauf Sie achten sollten: Häufige Fehler bei Kredit und Umsatzsteuer

Die meisten Fehler entstehen, wenn Finanzierungsformen umsatzsteuerlich gleich behandelt werden, obwohl sie es nicht sind. Prüfen Sie jeden Vertrag einzeln und halten Sie sich an die folgenden Punkte.

Hilfreich ist eine einfache Übersicht aller Finanzierungsverträge mit einer Spalte für die Umsatzsteuer. Darin steht, ob auf Raten, Gebühren oder Provisionen Umsatzsteuer anfällt und ob Sie sie als Vorsteuer zurückholen. Ihre Steuerberatung kann diese Übersicht einmal prüfen, danach bleibt sie bei neuen Verträgen ein schneller Abgleich.

  • Keine Vorsteuer aus Zinsabrechnungen ziehen, auf denen keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
  • Einen ungewöhnlichen Umsatzsteuerausweis auf Zinsen oder Gebühren hinterfragen und prüfen lassen.
  • Bei Leasing die Umsatzsteuer auf die Raten in die Liquiditätsplanung aufnehmen, auch wenn sie später als Vorsteuer zurückfließt.
  • Als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer auf Leasingraten und Anschaffungen als echte Kosten rechnen.
  • Factoringgebühren nicht automatisch als steuerfreie Kreditkosten buchen.
  • Den Finanzierungsbedarf für eine Anschaffung brutto planen, wenn die Vorsteuer erst mit der nächsten Voranmeldung zurückkommt.

Fällt bei einer Anfrage über Vionor Umsatzsteuer an?

Für Unternehmen ist die Anfrage über Vionor kostenlos, es entsteht also weder ein Entgelt noch Umsatzsteuer darauf. Vionor vermittelt Firmenkredite von Finanzierungspartnern und vergibt selbst keine Kredite. Vermittelt werden Beträge von 10.000 bis 500.000 Euro mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten.

Kommt ein Kredit zustande, schließen Sie den Vertrag mit dem Finanzierungspartner. Er entscheidet über Zins, Sicherheiten und Zusage, und seine Kreditgewährung ist nach der Grundregel umsatzsteuerfrei. Einen Überblick über Ablauf und Voraussetzungen gibt die Seite Firmenkredit.

Die Anfrage löst keine SCHUFA-Abfrage aus; der Finanzierungspartner kann bei seiner Prüfung Auskünfte einholen. Voraussetzung sind ein Sitz in Deutschland und mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit. Als Orientierung gelten 50.000 Euro Jahresumsatz, darunter wird der Einzelfall geprüft.

Fazit: Kredit steuerfrei, Ersatzformen genau prüfen

Die Grundregel ist klar: Kredite und ihre Vermittlung sind umsatzsteuerfrei, Zinsen tragen keine Umsatzsteuer, und es gibt keine Vorsteuer daraus. Gleiches gilt für Bürgschaften und Avale.

Bei Leasing, Factoring und Ratenkäufen lohnt der zweite Blick, weil dort Umsatzsteuer anfallen kann. Planen Sie diese Beträge in Ihrer Liquidität ein und lassen Sie ungewöhnliche Vertragsgestaltungen vorab von Ihrer Steuerberatung prüfen.

Wer mehrere Finanzierungsformen kombiniert, etwa einen Kredit für die Anschaffung und Factoring für die Forderungen, sollte die Umsatzsteuer jeder Form getrennt betrachten. Nur so stimmen Buchhaltung, Voranmeldung und Liquiditätsplan überein, und es entstehen keine Nachzahlungen durch falsch gezogene Vorsteuer.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.

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Sind Kreditzinsen umsatzsteuerfrei?

Ja, grundsätzlich. Die Kreditgewährung ist nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG steuerfrei, und die Zinsen sind ihr Entgelt. Nur wenn der Kreditgeber gegenüber einem Unternehmer nach § 9 UStG auf die Befreiung verzichtet, fällt Umsatzsteuer an.

Muss ein Kreditvermittler Umsatzsteuer berechnen?

In der Regel nicht, denn auch die Vermittlung von Krediten ist nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG steuerfrei. Das gilt unabhängig davon, wer die Provision zahlt. Seriöse Vermittler verlangen für die bloße Anfrage von Unternehmen keine Vorabgebühr.

Kann ich Vorsteuer aus einem Kredit ziehen?

Normalerweise nicht, weil auf Zinsen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Ein Vorsteuerabzug setzt eine gesetzlich geschuldete Steuer und eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Liegt ausnahmsweise ein Verzicht nach § 9 UStG vor, prüft Ihre Steuerberatung die Rechnung.

Fällt auf Leasingraten Umsatzsteuer an?

Ja, auf Leasingraten wird Umsatzsteuer erhoben. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist sie keine endgültige Belastung, weil sie als Vorsteuer zurückfließt. Für Kleinunternehmer ist sie dagegen echter Aufwand.

Ist Factoring umsatzsteuerfrei?

Echtes Factoring ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine steuerfreie Kreditgewährung, auch wenn ein Vorfinanzierungsentgelt gesondert ausgewiesen wird. Die Einziehung von Forderungen ist im Gesetz ausdrücklich von der Befreiung ausgenommen. Die Behandlung Ihres Vertrags klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

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