Finanzierung nach Branche
Praxisübernahme finanzieren: Kaufpreis, Praxiswert und Unterlagen
Praxisübernahme finanzieren: Woraus der Kaufpreis besteht, wie der Praxiswert entsteht, welche Unterlagen nötig sind und welche Förderwege es gibt.
Veröffentlicht am 4. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit
Kurz beantwortet
Eine Praxisübernahme finanzieren Sie, indem Sie den gesamten Kapitalbedarf aus Kaufpreis, Modernisierung, Nebenkosten und Anlaufliquidität ermitteln und daraus einen Finanzierungsplan aus Eigenmitteln, Bankkredit und gegebenenfalls Förderkredit bilden. Der Kaufpreis besteht aus dem Substanzwert der Ausstattung und dem Praxiswert, also dem Wert von Patientenstamm und Standort. Bei Kassenpraxen in gesperrten Gebieten hängt alles zusätzlich an der Zulassung im Nachbesetzungsverfahren.
Das Wichtigste
- Der Kapitalbedarf einer Praxisübernahme ist größer als der Kaufpreis: Modernisierung, Nebenkosten und Anlaufliquidität gehören dazu.
- Der Praxiswert ist meist der größte Teil des Kaufpreises und lässt sich nur über eine nachvollziehbare Bewertung belegen.
- In gesperrten Planungsbereichen entscheidet der Zulassungsausschuss über die Nachfolge; der Kaufvertrag sollte daran gekoppelt sein.
- Bestehende Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB auf die neue Inhaberin oder den neuen Inhaber über.
- Förderkredite wie der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge müssen vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner beantragt werden.
Wie viel Kapital braucht eine Praxisübernahme?
Der Kapitalbedarf einer Praxisübernahme setzt sich aus vier Blöcken zusammen: Kaufpreis, Investitionen nach der Übernahme, Nebenkosten und Anlaufliquidität. Viele planen nur den Kaufpreis und geraten dann in den ersten Monaten unter Druck. Rechnen Sie deshalb alle Blöcke von Anfang an zusammen.
Investitionen nach der Übernahme betreffen oft Geräte, Praxissoftware oder Räume, die der Vorgänger nicht mehr erneuert hat. Nebenkosten entstehen für Praxisbewertung, Rechts- und Steuerberatung sowie gegebenenfalls Notar und Registereintragungen. Anlaufliquidität brauchen Sie, weil Gehälter, Miete und Material sofort fällig sind, Abrechnungen mit Kassenärztlicher Vereinigung und Kassen aber zeitversetzt bezahlt werden.
Hinzu kommt der private Bedarf. Als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber leben Sie vom Gewinn der Praxis, der erst nach einigen Monaten verlässlich fließt. Finanzierungspartner rechnen Entnahmen für Lebenshaltung und Steuern in die Kapitaldienstfähigkeit ein. Ein realistischer Privatbedarf macht den Plan glaubwürdiger.
Das folgende Beispiel zeigt, wie schnell der Bedarf über den Kaufpreis hinauswächst. Die Beträge sind frei gewählt und dienen nur der Veranschaulichung. Ihre eigenen Zahlen hängen von Fachrichtung, Standort und Zustand der Praxis ab.
| Position | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Substanzwert: Geräte, Einrichtung, IT | 80.000 € | Laut Inventarliste und Bewertung |
| Praxiswert (Goodwill) | 220.000 € | Patientenstamm, Standort, Ruf |
| Modernisierung nach Übernahme | 60.000 € | Gerät, Software, Renovierung |
| Nebenkosten | 10.000 € | Bewertung, Beratung, Verträge |
| Anlaufliquidität | 70.000 € | Personal und Miete bis zu den ersten Abrechnungen |
| Gesamtbedarf | 440.000 € | Davon Eigenmittel im Beispiel 40.000 € |
Was ist der Praxiswert und wie entsteht der Kaufpreis?
Der Praxiswert ist der immaterielle Teil des Kaufpreises, also der Betrag, den Sie über die reine Ausstattung hinaus für Patientenstamm, Standort, eingespieltes Team und Ruf bezahlen. Im Beispiel macht er mit 220.000 von 300.000 Euro knapp drei Viertel des Kaufpreises aus. Gerade dieser Teil bietet einem Finanzierungspartner keine verwertbare Sicherheit, deshalb prüft er ihn besonders genau.
Grundlage ist meist ein Bewertungsgutachten, das sich auf die Umsätze und Gewinne der letzten Jahre stützt. Fragen Sie, welche Erträge an der Person des Abgebers hängen und welche sicher übergehen. Eine Praxis mit vielen Privatpatienten des Vorgängers oder mit Sonderleistungen, die Sie nicht anbieten, verliert nach der Übergabe womöglich an Wert.
Für Kassenpraxen in gesperrten Planungsbereichen setzt § 103 SGB V eine wichtige Grenze. Die wirtschaftlichen Interessen des ausscheidenden Arztes werden bei der Auswahl des Nachfolgers nur berücksichtigt, soweit der Kaufpreis den Verkehrswert der Praxis nicht übersteigt. Ein überhöhter Preis bringt dem Abgeber also im Verfahren keinen Vorteil.
Steuerlich wird der Praxiswert über die Jahre abgeschrieben. Für den Firmenwert gewerblicher Betriebe legt § 7 EStG eine Nutzungsdauer von 15 Jahren fest; für freiberufliche Praxen gelten eigene Grundsätze. Klären Sie Aufteilung des Kaufpreises und Abschreibung vor der Unterschrift mit Ihrer Steuerberatung.
Welche Rolle spielt die Zulassung bei der Übernahme einer Kassenpraxis?
Bei einer Kassenpraxis in einem Gebiet mit Zulassungsbeschränkungen entscheidet nicht der Kaufvertrag allein über die Nachfolge, sondern der Zulassungsausschuss. Nach § 103 SGB V beantragt der abgebende Vertragsarzt ein Nachbesetzungsverfahren. Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt den Sitz aus, und der Zulassungsausschuss wählt unter den Bewerbern nach pflichtgemäßem Ermessen aus.
Zu den Auswahlkriterien gehören unter anderem berufliche Eignung, Approbationsalter, Dauer der ärztlichen Tätigkeit und ob die Bewerberin bereits angestellt in der Praxis arbeitet oder sie gemeinschaftlich mit dem Abgeber betrieben hat. Auch die Bereitschaft, besondere Versorgungsbedürfnisse zu erfüllen, zählt. Der Ausschuss kann den Antrag auf Nachbesetzung zudem ablehnen, wenn sie aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist.
Für die Finanzierung heißt das: Kaufvertrag und Kreditvertrag sollten an die Zulassung gekoppelt sein. Üblich ist eine Bedingung, dass der Kauf erst mit bestandskräftiger Zulassung wirksam wird. So vermeiden Sie, einen Kaufpreis zu finanzieren, ohne die Praxis als Kassenpraxis führen zu dürfen.
Planen Sie für Ausschreibung und Entscheidung ausreichend Zeit ein. Bis dahin kann der Finanzierungspartner meist nur eine vorläufige Zusage geben. Lassen Sie den Vertrag von einer im Medizinrecht erfahrenen Rechtsberatung prüfen.
Was gilt für Personal, Mietvertrag und Patientenunterlagen?
Mit der Übernahme gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf Sie über. Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam, die Beschäftigten können dem Übergang aber widersprechen. Prüfen Sie deshalb Arbeitsverträge, Gehälter, Urlaubsansprüche und Sonderzusagen vor dem Kauf und bilden Sie sie in der Liquiditätsplanung ab.
Der Mietvertrag ist für den Praxiswert oft entscheidend, weil der Standort Teil des Patientenstamms ist. Klären Sie, ob der Vermieter einem Eintritt zustimmt, wie lange der Vertrag läuft und welche Umbauten erlaubt sind. Eine kurze Restlaufzeit kann den Praxiswert mindern und die Finanzierung erschweren.
Patientenunterlagen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, deren Verletzung § 203 StGB unter Strafe stellt. Sie dürfen deshalb nicht einfach mit dem Inventar übergeben werden. Kaufvertrag und Praxisabläufe brauchen eine Regelung, wie Unterlagen bis zur Einwilligung der Patientinnen und Patienten verwahrt und genutzt werden. Lassen Sie diese Regelung rechtlich prüfen.
- Personalliste mit Verträgen, Gehältern und Sonderzusagen
- Mietvertrag mit Laufzeit, Zustimmung zum Eintritt und Umbaurechten
- Regelung zur Verwahrung und Nutzung der Patientenunterlagen
- Inventarliste mit Alter und Zustand der Geräte
- Laufende Wartungs-, Leasing- und Softwareverträge
Welche Unterlagen braucht die Bank für einen Praxiskauf?
Für einen Praxiskauf braucht der Finanzierungspartner Unterlagen zur abgebenden Praxis, zu Ihrer Person und zu Ihrem Plan. Zur Praxis gehören Gewinnermittlungen oder Jahresabschlüsse der letzten Jahre, eine aktuelle Auswertung, Abrechnungsübersichten und das Bewertungsgutachten. Je klarer diese Zahlen sind, desto besser lässt sich der Praxiswert begründen.
Zu Ihrer Person zählen Approbation, Lebenslauf mit fachlicher Erfahrung, eine Vermögensaufstellung und Nachweise über Eigenmittel. Wer bereits in der Praxis angestellt war, kann das als Vorteil darstellen, weil der Übergang für Patienten und Team einfacher ist.
Zu Ihrem Plan gehören ein Investitions- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Kostenplanung für mindestens drei Jahre und eine Liquiditätsplanung für die Anlaufphase. Wie ein tragfähiger Plan aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber Businessplan für den Kredit. Ergänzen Sie den Entwurf des Kaufvertrags und den Stand des Zulassungsverfahrens.
Achten Sie auf Widersprüche zwischen Gutachten und Planung. Wenn das Gutachten von stabilen Umsätzen ausgeht, Ihre Planung aber einen Einbruch im ersten Jahr unterstellt, fragt der Finanzierungspartner nach. Erklären Sie Annahmen in wenigen Sätzen.
Welche Finanzierungswege gibt es für die Praxisübernahme?
Praxisübernahmen finanzieren meist spezialisierte Banken für Heilberufe, Hausbanken und Förderprogramme, oft in Kombination. Typisch ist ein langfristiges Darlehen für Kaufpreis und Investitionen, ergänzt um eine Betriebsmittellinie für die Anlaufphase. Die Laufzeit für den Praxiswert ist meist deutlich länger als bei kurzen Firmenkrediten. Wie Kaufpreis, Verkäuferdarlehen und Eigenkapital bei Übernahmen allgemein zusammenspielen, erklärt der Ratgeber Unternehmenskauf finanzieren.
Die KfW fördert mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge unter anderem die Gründung einer freiberuflichen Existenz und Unternehmensnachfolgen. Möglich sind bis zu 500.000 Euro je Antragsteller, wobei der Kredit laut KfW höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen darf. Eine Bürgschaftsbank übernimmt dabei eine Garantie von 100 Prozent. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, prüft der Finanzierungspartner.
Wichtig ist die Reihenfolge: Den Förderkredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Wer den Kaufvertrag vorher unbedingt unterschreibt, kann die Förderung verlieren. Mehr dazu im Ratgeber Förderkredite von KfW und ERP.
Fehlen Sicherheiten, kommt eine Bürgschaft in Betracht. Bürgschaftsbanken stehen laut ihrem Verband gewerblichen Unternehmen und Freien Berufen offen. Wie das Verfahren funktioniert, erklärt der Ratgeber Bürgschaftsbank.
- Langfristiges Darlehen einer Bank für Kaufpreis und Investitionen
- Förderkredit mit Antrag vor Beginn des Vorhabens
- Betriebsmittellinie für die Anlaufphase
- Bürgschaft einer Bürgschaftsbank bei fehlenden Sicherheiten
- Eigenmittel für Nebenkosten und Puffer
Vermittelt Vionor die Finanzierung einer Praxisübernahme?
In der Regel nicht. Vionor ist ein Kreditvermittler und vergibt selbst keine Kredite. Praxisübernahmen und Neugründungen finanzieren meist spezialisierte Heilberufebanken und Förderprogramme, weil Praxisbewertung, Zulassung und Kaufpreis dort eigene Prüfpunkte sind.
Vionor passt für betriebliche Vorhaben einer laufenden Praxis, die mindestens sechs Monate besteht, etwa ein neues Gerät, Ausstattung, Umbau oder Betriebsmittel. Über Vionor fragen Praxen dafür Kredite von 10.000 bis 500.000 Euro mit 6 bis 60 Monaten Laufzeit an, zum Beispiel als Investitionskredit. Die Anfrage ist kostenlos, unverbindlich und löst keine SCHUFA-Abfrage aus.
Zusage, Zins, Sicherheiten und Auszahlung entscheidet allein der Finanzierungspartner nach seiner Prüfung. Als Orientierung gelten mindestens 50.000 Euro Jahresumsatz, darunter wird der Einzelfall geprüft. Was für laufende Praxen möglich ist, zeigt die Seite Kredit für Praxen.
Fazit: Gesamtbedarf rechnen, Zulassung absichern
Eine Praxisübernahme ist mehr als der Kaufpreis. Planen Sie Substanzwert, Praxiswert, Modernisierung, Nebenkosten und Anlaufliquidität von Beginn an zusammen und belegen Sie den Praxiswert mit einer nachvollziehbaren Bewertung.
Koppeln Sie Kaufvertrag und Finanzierung an die Zulassung und beantragen Sie Förderkredite vor dem Start. Personal, Mietvertrag und Patientenunterlagen gehören in die Prüfung vor der Unterschrift. Mit dieser Vorbereitung wird aus dem Praxiskauf ein kalkulierbarer Schritt.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.
FAQ
Häufige Fragen
Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns. Es antwortet die Person, die auch Ihre Anfrage bearbeitet.
E-Mail schreibenWie viel Eigenkapital braucht man für eine Praxisübernahme?
Eine feste Quote gibt es nicht, sie hängt vom Finanzierungspartner und vom Vorhaben ab. Eigenmittel für Nebenkosten und einen Liquiditätspuffer verbessern Ihre Position deutlich. Förderprogramme und Bürgschaften können fehlende Sicherheiten teilweise ausgleichen.
Was ist der Unterschied zwischen Substanzwert und Praxiswert?
Der Substanzwert umfasst die materielle Ausstattung wie Geräte, Möbel und IT. Der Praxiswert ist der immaterielle Teil für Patientenstamm, Standort, Team und Ruf. Er ist meist der größere Teil des Kaufpreises und bietet kaum verwertbare Sicherheit.
Kann ich die Praxis kaufen, bevor die Zulassung erteilt ist?
In gesperrten Planungsbereichen entscheidet der Zulassungsausschuss über die Nachfolge nach § 103 SGB V. Deshalb wird der Kaufvertrag üblicherweise an eine bestandskräftige Zulassung gekoppelt. Lassen Sie die Bedingung von einer im Medizinrecht erfahrenen Rechtsberatung formulieren.
Muss ich das Personal der Praxis übernehmen?
Ja, bei einem Betriebsübergang gehen bestehende Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den Erwerber über. Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Die Beschäftigten können dem Übergang allerdings widersprechen.
Gibt es Förderkredite für die Übernahme einer Arztpraxis?
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge der KfW fördert unter anderem die Gründung freiberuflicher Existenzen und Unternehmensnachfolgen. Beantragt wird über einen Finanzierungspartner und vor Beginn des Vorhabens. Ob Ihr konkreter Praxiskauf förderfähig ist, prüft der Finanzierungspartner.
Quellen
- § 103 SGB V: Zulassungsbeschränkungen und Nachbesetzungsverfahren(www.gesetze-im-internet.de)
- § 613a BGB: Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang(www.gesetze-im-internet.de)
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen(www.gesetze-im-internet.de)
- KfW: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)(www.kfw.de)
- § 7 EStG: Absetzung für Abnutzung(www.gesetze-im-internet.de)
- Verband Deutscher Bürgschaftsbanken(vdb.ermoeglicher.de)
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