Recht und Steuern
Stundung beim Finanzamt: So stellen Sie den Antrag richtig
Stundung beim Finanzamt beantragen: Voraussetzungen nach § 222 AO, Inhalt des Antrags, Belege, Ratenplan und was bei einer Ablehnung zu tun ist.
Veröffentlicht am 4. Oktober 2026 · 10 Min. Lesezeit
Kurz beantwortet
Eine Stundung beim Finanzamt beantragen Sie schriftlich vor der Fälligkeit, mit Begründung der erheblichen Härte, Belegen zu Ihrer wirtschaftlichen Lage und einem realistischen Ratenplan. Nach § 222 AO darf das Finanzamt nur stunden, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre und der Anspruch nicht gefährdet erscheint. Rechnen Sie damit, dass es nach einer möglichen Kreditaufnahme fragt, Sicherheiten verlangen kann und Stundungszinsen erhebt.
Das Wichtigste
- Eine Stundung setzt nach § 222 AO eine erhebliche Härte voraus und darf den Steueranspruch nicht gefährden.
- Der Antrag gehört vor die Fälligkeit, sonst stundet das Finanzamt eventuell erst ab Eingang des Antrags.
- Die Finanzverwaltung hält eine Kreditaufnahme grundsätzlich für zumutbar, deshalb müssen Sie dazu Stellung nehmen.
- Ein konkreter Ratenvorschlag mit Beträgen und Terminen macht den Antrag prüfbar.
- Einbehaltene Lohnsteuer lässt sich nicht stunden; gegen eine Ablehnung ist ein Einspruch möglich.
Was bedeutet eine Stundung beim Finanzamt?
Eine Stundung schiebt die Fälligkeit einer Steuerschuld auf einen späteren Termin hinaus. Die Steuer bleibt in voller Höhe bestehen, Sie zahlen sie nur später oder in Teilbeträgen. Rechtsgrundlage ist § 222 der Abgabenordnung (AO). Danach können die Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden.
Zwei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Die Einziehung bei Fälligkeit muss für Sie eine erhebliche Härte bedeuten, und der Anspruch darf durch die Stundung nicht gefährdet erscheinen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Stundung in der Regel nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung gewährt wird.
Eine Ratenzahlung ist der Sache nach eine Stundung in Teilbeträgen. Die IHK für München und Oberbayern empfiehlt in der Praxis genau diese Kombination: Sie beantragen die Stundung und legen gleich einen Ratenvorschlag bei. So sinkt die Steuerschuld Monat für Monat, und das Finanzamt sieht, wann der Rückstand vollständig getilgt ist.
Ob Stundung, Kredit oder eine Mischung aus beidem besser passt, behandelt der Ratgeber Kredit für die Steuernachzahlung. Dieser Artikel konzentriert sich auf den Antrag selbst: was hineingehört, wie Sie ihn begründen und was nach einer Ablehnung geschieht.
Wann gewährt das Finanzamt eine Stundung?
Das Finanzamt gewährt eine Stundung, wenn Sie eine vorübergehende, nicht selbst verschuldete Zahlungsschwierigkeit nachweisen und die spätere Zahlung glaubhaft machen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde und folgt immer einer Einzelfallprüfung. Einen Anspruch auf eine bestimmte Lösung gibt es nicht.
Als anerkannte Fälle einer erheblichen Härte nennt das IHK-Merkblatt persönliche Gründe wie vorübergehende, unverschuldete Zahlungsschwierigkeiten oder größere geschäftliche Verluste durch längere Krankheit oder Naturkatastrophen. Daneben gibt es sachliche Gründe, etwa wenn bald eine Erstattung aus einer anderen Steuer zu erwarten ist, mit der verrechnet werden kann. Vermeidbare Zahlungsschwierigkeiten aus selbst zu vertretenden Gründen gelten dagegen nicht als erhebliche Härte.
Ein Punkt überrascht viele Unternehmen: Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist es grundsätzlich zumutbar, Zahlungsschwierigkeiten durch die Aufnahme eines Bankkredits zu überwinden. Der amtliche Vordruck zur Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse fragt deshalb ausdrücklich, ob eine Kreditaufnahmemöglichkeit besteht. Wer diese Frage offen lässt, schwächt seinen Antrag.
Für Steuern, die Sie für Rechnung eines anderen einbehalten, gibt es keine Stundung. § 222 AO schließt das ausdrücklich aus, wenn ein Dritter die Steuer für Rechnung des Schuldners zu entrichten hat. Das betrifft vor allem die Lohnsteuer, die Sie als Arbeitgeber vom Lohn Ihrer Beschäftigten einbehalten und abführen.
- Vorübergehende Zahlungsschwierigkeit, die absehbar endet
- Ursache nicht selbst verschuldet, zum Beispiel Krankheit, Forderungsausfall oder Naturereignis
- Keine zumutbare Kreditaufnahme oder sonstige Geldbeschaffung möglich
- Steueranspruch bleibt gesichert, etwa durch Vermögen oder eine Sicherheit
- Keine einbehaltenen Abzugsteuern wie die Lohnsteuer betroffen
Was gehört in einen Stundungsantrag?
Ein Stundungsantrag enthält Ihre Steuernummer, die genaue Steuer und den Betrag, die Begründung der Härte, den gewünschten Zeitraum und einen Zahlungsplan. Hinzu kommen Belege zur wirtschaftlichen Lage, zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge. Da Sie die Beweislast für die Voraussetzungen tragen, sollte die Begründung von Anfang an ausreichend sein.
Viele Finanzämter verwenden einen Vordruck zur Darstellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Das Formular aus Mecklenburg-Vorpommern fragt unter anderem nach Einnahmen, laufenden Ausgaben, Vermögen, Schulden, bestehenden Kreditlinien und bereits abgetretenen oder sicherungsübereigneten Werten. Selbstständige ergänzen eine Anlage zu Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Falsche oder unvollständige Angaben können strafrechtliche Folgen haben, das steht ausdrücklich auf dem Vordruck.
Schreiben Sie die Begründung so, dass ein Sachbearbeiter sie ohne Rückfrage nachvollziehen kann. Nennen Sie die Ursache, den Zeitpunkt, an dem sich die Lage bessert, und den Beleg dafür. Ein Satz wie „Liquidität ist knapp“ reicht nicht; besser ist zum Beispiel der Hinweis auf eine ausgefallene Kundenzahlung mit Rechnungsnummer und Mahnstand.
| Angabe | Warum das Finanzamt sie braucht | Möglicher Beleg |
|---|---|---|
| Steuerart, Zeitraum, Betrag | Eindeutige Zuordnung der Forderung | Steuerbescheid oder Steueranmeldung |
| Ursache der Härte | Prüfung, ob die Härte erheblich und unverschuldet ist | Mahnungen, Kündigung eines Großkunden, Attest |
| Aktuelle Liquidität | Prüfung der Stundungsbedürftigkeit | Kontoauszüge der letzten Wochen, Liquiditätsplan |
| Kreditaufnahmemöglichkeit | Finanzverwaltung hält einen Kredit grundsätzlich für zumutbar | Kreditlinie mit Ausschöpfung, Rückmeldungen von Finanzierungspartnern |
| Ratenvorschlag | Nachweis, dass die Schuld in angemessener Zeit getilgt wird | Tabelle mit Beträgen und Terminen |
| Sicherheit | Stundung erfolgt in der Regel gegen Sicherheitsleistung | Angebot einer Sicherheit oder Begründung, warum keine nötig ist |
Wie hoch sollten die Raten im Ratenplan sein?
Die Raten sollten so hoch sein, dass die Schuld in angemessener Zeit getilgt ist, und so niedrig, dass Sie die laufenden Steuern daneben pünktlich zahlen. Diese zweite Bedingung wird oft übersehen. Wer eine Rate vereinbart und dann die nächste Umsatzsteuer-Vorauszahlung verpasst, verliert schnell das Vertrauen des Finanzamts.
Ein Beispiel mit runden, frei gewählten Zahlen: Ein Betrieb soll eine Einkommensteuer-Abschlusszahlung von 24.000 Euro leisten. Auf dem Konto liegen 9.000 Euro, die für Löhne und Miete gebraucht werden. Aus dem laufenden Geschäft bleiben nach allen Kosten und Vorauszahlungen im Monat etwa 4.500 Euro übrig. Ein Ratenplan über sechs Monate mit je 4.000 Euro tilgt die Schuld und lässt einen kleinen Puffer.
Planen Sie die Raten in einem Liquiditätsplan, bevor Sie sie anbieten. Tragen Sie dort auch die Umsatzsteuer, die Vorauszahlungen und saisonale Schwankungen ein. Wie das Woche für Woche funktioniert, zeigt der Ratgeber 13-Wochen-Liquiditätsplan. Für die Umsatzsteuer lohnt zusätzlich ein Blick auf Umsatzsteuer und Liquidität.
Bedenken Sie, dass eine Nachzahlung oft höhere Vorauszahlungen nach sich zieht. Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen nach § 37 EStG an die letzte Veranlagung anpassen. Sinkt Ihr Gewinn im laufenden Jahr tatsächlich, können Sie umgekehrt eine Herabsetzung beantragen; das entlastet die Monate, in denen Sie die Raten zahlen.
Was kostet eine Stundung, und was passiert ohne Antrag?
Eine Stundung kostet Stundungszinsen nach § 234 AO für die Dauer der gewährten Stundung. Die Finanzbehörde kann ganz oder teilweise darauf verzichten, wenn die Erhebung im Einzelfall unbillig wäre. Ein solcher Verzicht ist die Ausnahme; rechnen Sie in Ihrer Planung deshalb mit den Zinsen.
Ohne Stundung entstehen für jeden angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge nach § 240 AO. Nach einer Mahnung kann das Finanzamt vollstrecken, etwa durch eine Kontopfändung. Bei Steuern aus einer Steueranmeldung, zum Beispiel der Umsatzsteuer-Voranmeldung, ist nach dem IHK-Merkblatt sogar eine Vollstreckung ohne vorherige Aufforderung möglich.
Der Zeitpunkt des Antrags spielt deshalb eine große Rolle. Stellen Sie ihn vor Ablauf der Zahlungsfrist. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt erst ab Eingang des Antrags stundet und nicht rückwirkend. Die Begründung dürfen Sie nachreichen, wenn noch Unterlagen fehlen; wichtig ist, dass der Antrag selbst rechtzeitig vorliegt.
Läuft bereits die Vollstreckung, kommt ein Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO in Betracht. Er setzt voraus, dass die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist, und verschafft nur Zeit. Die Schuld bleibt fällig, die Säumniszuschläge laufen in der Regel weiter.
Häufige Fehler beim Stundungsantrag
Die meisten Anträge scheitern nicht an der Rechtslage, sondern an fehlenden Angaben. Das Finanzamt kann nur entscheiden, was es nachvollziehen kann. Verweigern Sie Auskünfte, entscheidet es nach Aktenlage, so steht es auf dem Vordruck aus Mecklenburg-Vorpommern.
Ein zweiter typischer Fehler betrifft die Kreditfrage. Wer schreibt, eine Bank komme „nicht in Frage“, ohne das zu belegen, liefert dem Finanzamt einen Ablehnungsgrund. Beschreiben Sie stattdessen sachlich, welche Kreditlinie besteht, wie weit sie ausgeschöpft ist und welche Rückmeldungen Sie auf Anfragen erhalten haben.
Ein dritter Fehler ist ein Ratenplan, der auf Hoffnung beruht. Ein Großauftrag, der noch nicht unterschrieben ist, trägt keine Rate. Rechnen Sie mit gesicherten Einnahmen und halten Sie jede vereinbarte Rate pünktlich ein. Kommt eine Zahlung doch später, melden Sie sich vor dem Termin beim Finanzamt.
- Antrag erst nach Fälligkeit stellen
- Begründung ohne Ursache, Zeitpunkt und Beleg
- Frage nach der Kreditaufnahmemöglichkeit unbeantwortet lassen
- Lohnsteuer in die Stundung einbeziehen wollen
- Ratenplan ohne Platz für laufende Vorauszahlungen
- Säumniszuschläge und Stundungszinsen nicht einplanen
Was können Sie tun, wenn das Finanzamt die Stundung ablehnt?
Gegen die Ablehnung eines Stundungsantrags können Sie Einspruch nach § 347 AO einlegen. Die Frist beträgt nach § 355 AO einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung; das Verfahren ist kostenfrei. Nutzen Sie den Einspruch, um fehlende Belege nachzureichen oder einen geänderten Ratenplan vorzulegen.
Wichtig ist: Der Einspruch verschafft keinen Zahlungsaufschub. Die Steuer bleibt fällig, solange keine Stundung gewährt ist, und Säumniszuschläge können weiterlaufen. Sprechen Sie in dieser Phase frühzeitig mit dem Finanzamt, denn eine formlose Klärung verhindert oft die Vollstreckung.
Parallel sollten Sie die Finanzierung klären. Wenn das Finanzamt auf die zumutbare Kreditaufnahme verweist, ist ein Firmenkredit der naheliegende Weg. Bleibt dagegen offen, ob Sie fällige Verbindlichkeiten insgesamt noch bezahlen können, geht es um mehr als eine Steuerschuld. Lesen Sie dann den Ratgeber zur Zahlungsunfähigkeit und holen Sie Steuer- oder Rechtsberatung ein.
Ein Erlass ist kein Ersatz für eine Stundung. Er kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn die Einziehung unbillig wäre, und setzt strenge Bedingungen voraus. Auch dort gilt nach dem IHK-Merkblatt eine Kreditaufnahme oder ein Teilverkauf von Vermögen grundsätzlich als zumutbar.
Wie hilft eine Kreditanfrage über Vionor neben dem Stundungsantrag?
Vionor ist ein Kreditvermittler und kein Kreditgeber. Über Vionor fragen Unternehmen Firmenkredite von 10.000 bis 500.000 Euro mit Laufzeiten von 6 bis 60 Monaten an. Ob ein Kredit zustande kommt und zu welchen Bedingungen, entscheidet allein der Finanzierungspartner nach seiner Prüfung.
Für den Stundungsantrag ist eine Anfrage in zwei Situationen nützlich. Verweist das Finanzamt auf die Kreditaufnahme, kann ein Betriebsmittelkredit die Steuer auf einmal begleichen und die Rückzahlung über Monate verteilen. Kommt keine Finanzierung zustande, haben Sie eine sachliche Rückmeldung, mit der Sie die Frage nach der Kreditaufnahmemöglichkeit im Antrag beantworten können.
Die Anfrage ist kostenlos, unverbindlich und löst keine SCHUFA-Abfrage aus; der Finanzierungspartner kann bei seiner späteren Prüfung Auskünfte einholen. Voraussetzung sind ein Sitz in Deutschland und mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit. Als Orientierung gelten mindestens 50.000 Euro Jahresumsatz, darunter wird der Einzelfall geprüft. Steuerliche Fragen zum Antrag selbst klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.
FAQ
Häufige Fragen
Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns. Es antwortet die Person, die auch Ihre Anfrage bearbeitet.
E-Mail schreibenWie beantrage ich eine Stundung beim Finanzamt?
Sie stellen vor der Fälligkeit einen schriftlichen Antrag mit Steuernummer, Steuerart, Betrag, Begründung der Härte und Ratenvorschlag. Belege zur wirtschaftlichen Lage, etwa Kontoauszüge, gehören dazu. Viele Finanzämter verlangen zusätzlich einen Vordruck zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
Kann das Finanzamt eine Stundung ablehnen, weil ich einen Kredit aufnehmen könnte?
Ja, die Finanzverwaltung hält eine Kreditaufnahme grundsätzlich für zumutbar. Der Vordruck fragt deshalb nach Ihrer Kreditaufnahmemöglichkeit. Beschreiben Sie bestehende Kreditlinien und Rückmeldungen auf Kreditanfragen sachlich und mit Belegen.
Muss ich für eine Stundung Sicherheiten stellen?
Nach § 222 AO soll die Stundung in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. Im Einzelfall kann das Finanzamt davon absehen. Bieten Sie eine Sicherheit an oder begründen Sie, warum der Anspruch auch ohne sie nicht gefährdet ist.
Kann ich die Umsatzsteuer oder Lohnsteuer stunden lassen?
Einbehaltene Lohnsteuer ist nach § 222 AO von der Stundung ausgeschlossen, weil Sie sie für Rechnung Ihrer Beschäftigten abführen. Für andere Steuern entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Klären Sie die konkrete Steuerart mit Ihrer Steuerberatung.
Fallen bei einer Stundung Zinsen an?
Ja, für die Dauer der Stundung erhebt das Finanzamt Stundungszinsen nach § 234 AO. Ein Verzicht ist nur möglich, wenn die Erhebung im Einzelfall unbillig wäre. Planen Sie die Zinsen deshalb in Ihren Ratenplan ein.
Was passiert, wenn ich die Stundung erst nach der Fälligkeit beantrage?
Dann stundet das Finanzamt unter Umständen erst ab Eingang des Antrags. Für die Zeit davor können Säumniszuschläge nach § 240 AO anfallen. Stellen Sie den Antrag deshalb vor dem Zahlungstermin und reichen Sie fehlende Belege nach.
Quellen
- § 222 AO: Stundung(www.gesetze-im-internet.de)
- § 234 AO: Stundungszinsen(www.gesetze-im-internet.de)
- § 240 AO: Säumniszuschläge(www.gesetze-im-internet.de)
- § 258 AO: Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung(www.gesetze-im-internet.de)
- IHK München: Steuertermine und Möglichkeiten bei Steuerschulden(www.ihk-muenchen.de)
- Steuerportal M-V: Vordruck zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen(www.steuerportal-mv.de)
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