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Tilgungsfreie Zeit beim Kredit: Wann sie sich lohnt und was sie kostet

Was eine tilgungsfreie Anlaufzeit ist, wann sie zu Investitionen mit Anlaufphase passt und welche Mehrkosten in Euro entstehen.

Veröffentlicht am 8. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Eine tilgungsfreie Zeit beim Kredit ist eine vereinbarte Anfangsphase, in der Sie nur Zinsen zahlen und noch nicht tilgen. Die Restschuld bleibt in dieser Zeit unverändert. Sie hilft, wenn eine Investition erst mit Verzögerung Umsatz bringt. Dafür zahlen Sie insgesamt mehr Zinsen als bei sofortiger Tilgung. Die Mehrkosten lassen sich in Euro berechnen, bevor Sie unterschreiben.

Das Wichtigste

  • In der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen, die Restschuld bleibt gleich.
  • Sinnvoll ist sie vor allem bei Investitionen mit späterem Umsatz, etwa neuen Maschinen oder Standorten.
  • Die Gesamtkosten steigen, weil die Restschuld länger hoch bleibt.
  • Förderkredite enthalten häufig tilgungsfreie Anlaufjahre als festen Bestandteil.
  • Eine Tilgungsaussetzung ist keine Stundung und muss im Vertrag klar geregelt sein.

Was ist eine tilgungsfreie Zeit beim Kredit?

Eine tilgungsfreie Zeit ist ein vertraglich vereinbarter Zeitraum zu Beginn eines Kredits, in dem Sie keine Tilgung leisten. Sie zahlen in dieser Phase nur die Zinsen auf die volle Kreditsumme. Die Restschuld bleibt dadurch unverändert. Erst nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit beginnt die planmäßige Rückführung des Kredits.

Die Laufzeit verlängert sich dadurch nicht automatisch. Stattdessen verteilt sich die Tilgung auf die verbleibenden Monate. Bei einem Kredit über 60 Monate mit 12 tilgungsfreien Monaten tilgen Sie also in den restlichen 48 Monaten. Die monatliche Tilgungsrate fällt dadurch höher aus als bei sofortiger Tilgung über 60 Monate.

Rechtlich ist die tilgungsfreie Zeit Teil des Darlehensvertrags. Grundlage ist die Vereinbarung über die Rückzahlung nach § 488 BGB. Dort ist geregelt, dass der Darlehensnehmer das Darlehen bei Fälligkeit zurückzahlt. Wann die Fälligkeit eintritt und ob zunächst nur Zinsen gezahlt werden, legen die Vertragsparteien fest.

Für Unternehmen ist die tilgungsfreie Zeit ein Instrument der Liquiditätsplanung. Sie verschafft in der Anfangsphase Luft, weil die Belastung niedriger ist. Gleichzeitig bleibt die Schuld voll bestehen. Deshalb gehört die Entscheidung in die Liquidität planen und nicht nur in den Kreditvergleich.

Wann hilft eine tilgungsfreie Anlaufzeit wirklich?

Eine tilgungsfreie Anlaufzeit hilft, wenn eine Investition erst nach einer Aufbauphase Erträge liefert. Typisch sind neue Maschinen, die zunächst installiert und eingefahren werden müssen. Auch ein zusätzlicher Standort oder ein neues Produkt braucht oft Monate, bis die Erlöse fließen. In dieser Zeit wäre eine volle Rate aus laufendem Umsatz schwer zu tragen.

Sinnvoll ist die tilgungsfreie Zeit auch bei Aufträgen mit langen Vorlaufzeiten. Wer ein Projekt vorfinanziert und erst nach Abnahme bezahlt wird, kann die Rückzahlung an den Zahlungseingang anpassen. Das gilt etwa für Anlagenbauer oder Handwerksbetriebe mit großen Projekten. Die Auftragsvorfinanzierung folgt demselben Gedanken.

Nicht geeignet ist die tilgungsfreie Zeit, wenn der Engpass dauerhaft ist. Wer schon heute nicht tilgen kann, wird es nach der Anlaufphase nicht automatisch können. Dann verschiebt die tilgungsfreie Zeit nur das Problem und erhöht die Kosten. In solchen Fällen ist eine ehrliche Prüfung der Monatsrate wichtiger als eine Zahlpause.

Entscheidend ist ein belastbarer Plan, ab wann die Investition Geld verdient. Schreiben Sie auf, welche Umsätze Sie in welchem Monat erwarten. Vergleichen Sie diese Erwartung mit konservativen Annahmen. Nur wenn die Rückzahlung auch bei Verzögerungen tragbar bleibt, ist die tilgungsfreie Zeit ein sinnvolles Instrument.

Was kostet eine tilgungsfreie Zeit in Euro?

Die Mehrkosten entstehen, weil die Restschuld während der tilgungsfreien Zeit nicht sinkt. Sie zahlen Zinsen auf den vollen Kreditbetrag, Monat für Monat. Bei sofortiger Tilgung würde die Restschuld dagegen von Anfang an kleiner. Dadurch fallen die Zinsen im weiteren Verlauf niedriger aus.

Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: Ein Unternehmen nimmt 100.000 Euro für eine Maschine auf. Die Laufzeit beträgt 60 Monate, die tilgungsfreie Zeit 12 Monate. In den ersten 12 Monaten zahlt das Unternehmen nur Zinsen auf 100.000 Euro. Danach tilgt es die vollen 100.000 Euro in 48 Monaten. Zum Vergleich: Ohne tilgungsfreie Zeit würde es von Anfang an über 60 Monate tilgen.

Die Differenz zeigt sich in der Summe aller Zinszahlungen. Im Beispiel bleibt die Restschuld ein Jahr lang um bis zu 100.000 Euro höher als bei sofortiger Tilgung. Je nach Zinsniveau ergeben sich daraus Mehrkosten im vierstelligen Eurobereich. Genaue Zahlen liefert der Kreditrechner, wenn Sie beide Varianten mit denselben Konditionen vergleichen.

Zusätzlich steigt die monatliche Belastung nach der tilgungsfreien Zeit. Im Beispiel verteilt sich die Tilgung auf 48 statt 60 Monate. Die Rate nach der Anlaufphase ist deshalb spürbar höher. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen diese höhere Rate aus dem dann erwarteten Umsatz tragen kann. Die tilgungsfreie Zeit verschiebt Liquidität, sie schafft sie nicht.

Beispielrechnung: 100.000 Euro Kredit, 60 Monate Laufzeit, 12 tilgungsfreie Monate
PositionMit tilgungsfreier ZeitOhne tilgungsfreie Zeit
Zinszahlungen in Monat 1 bis 12auf volle 100.000 Euroauf sinkende Restschuld
Tilgung in Monat 1 bis 120 Euroverteilt über 60 Monate
Tilgungsphase48 Monate60 Monate
Monatliche Rate nach Anlaufphasehöherniedriger
Gesamtzinsenhöherniedriger

Wo kommen tilgungsfreie Anlaufjahre bei Förderkrediten vor?

Öffentliche Förderkredite enthalten häufig tilgungsfreie Anlaufjahre. Das gilt für viele Programme der KfW und der Landesförderbanken. Die tilgungsfreie Zeit ist dort oft fester Bestandteil der Konditionen. Sie soll Investitionen erleichtern, die erst nach einer Anlaufphase Erträge bringen.

Ein Beispiel ist der ERP-Förderkredit für kleine und mittlere Unternehmen. Die KfW weist in ihren Merkblättern aus, wie viele tilgungsfreie Anlaufjahre möglich sind. Die genaue Zahl hängt vom Programm und von der Laufzeit ab. Unternehmen beantragen solche Kredite über ihre Hausbank, die auch die Konditionen im Einzelfall festlegt.

Auch Landesförderbanken arbeiten mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Die L-Bank nennt bei ihrem Programm für Investitionen und Betriebsmittel ausdrücklich bis zu drei tilgungsfreie Jahre. Solche Angaben sind jedoch Programmdetails, keine Zusagen für den Einzelfall. Entscheidend ist immer der konkrete Kreditvertrag.

Der Vorteil von Förderkrediten liegt in der Kombination aus tilgungsfreier Zeit und oft günstigeren Konditionen. Der Nachteil: Die Antragswege sind länger, und die Anforderungen an die Unterlagen sind hoch. Eine Übersicht über die Unterlagen für den Firmenkredit hilft bei der Vorbereitung. Tilgungsfreie Anlaufjahre ersetzen keine solide Planung.

Was ist der Unterschied zwischen Tilgungsaussetzung und Stundung?

Eine Tilgungsaussetzung ist die vertraglich geplante tilgungsfreie Zeit zu Beginn eines Kredits. Sie steht von Anfang an im Tilgungsplan. Eine Stundung ist dagegen eine nachträgliche Vereinbarung, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Beide Instrumente unterscheiden sich in Anlass und Wirkung.

Bei der Tilgungsaussetzung zahlen Sie weiterhin die Zinsen. Die Restschuld bleibt gleich, aber es entstehen keine Rückstände. Bei einer Stundung werden dagegen oft auch Zinszahlungen verschoben. Die gestundeten Beträge werden später fällig oder der Restschuld zugeschlagen. Dadurch steigt die Schuld unter Umständen an.

Die Tilgungsaussetzung ist ein Planungsinstrument für Investitionen mit Anlaufphase. Die Stundung ist ein Kriseninstrument, etwa bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen. Wer eine Stundung beantragt, signalisiert dem Kreditgeber einen Engpass. Das kann die Bonitätseinschätzung beeinflussen.

Prüfen Sie im Kreditvertrag, welche Regelung tatsächlich vereinbart ist. Achten Sie auf die Begriffe tilgungsfreie Zeit, Tilgungsaussetzung und Stundung. Sie bedeuten nicht dasselbe. Im Zweifel lassen Sie die Formulierung vor der Unterschrift rechtlich prüfen.

  • Tilgungsfreie Zeit: von Anfang an geplant, nur Zinszahlung, Restschuld bleibt gleich.
  • Tilgungsaussetzung: nachträglich vereinbart, meist nur Tilgung ausgesetzt, Zinsen laufen weiter.
  • Stundung: Kriseninstrument, oft auch Zinszahlung verschoben, Schuld kann steigen.
  • Wirkung auf die Bonität: Tilgungsfreie Zeit neutral, Stundung oft negativ.

Häufige Fehler bei der tilgungsfreien Zeit

Der häufigste Fehler ist, die tilgungsfreie Zeit als geschenkte Pause zu sehen. Sie ist keine Pause, sondern eine Verschiebung der Tilgung. Die Schuld bleibt voll bestehen, und die Zinsen laufen weiter. Wer das nicht einplant, unterschätzt die spätere Belastung.

Ein zweiter Fehler ist, die höhere Rate nach der Anlaufphase nicht durchzurechnen. Viele Unternehmen rechnen nur mit der niedrigen Anfangsbelastung. Nach der tilgungsfreien Zeit steigt die Rate jedoch deutlich. Im Beispiel mit 100.000 Euro und 12 tilgungsfreien Monaten verteilt sich die Tilgung auf 48 statt 60 Monate.

Ein dritter Fehler ist, die tilgungsfreie Zeit ohne belastbare Umsatzprognose zu vereinbaren. Wer nicht weiß, wann die Investition Geld verdient, kann die Anlaufphase nicht sinnvoll festlegen. Dann ist die tilgungsfreie Zeit nur eine Wette auf bessere Zeiten. Besser ist eine konservative Planung mit Puffer.

Vermeiden Sie außerdem, die tilgungsfreie Zeit mit einer Stundung zu verwechseln. Wer in der Anlaufphase auch die Zinsen nicht zahlen kann, braucht keine Tilgungsaussetzung, sondern eine andere Finanzierung. Prüfen Sie in diesem Fall Alternativen wie einen Betriebsmittelkredit oder eine Anpassung der Laufzeit.

So fragen Sie eine Finanzierung mit tilgungsfreier Zeit an

Ob eine tilgungsfreie Zeit möglich ist, entscheidet der jeweilige Finanzierungspartner nach seiner Prüfung. Vionor vergibt selbst keine Kredite. Das Unternehmen vermittelt Anfragen von Firmenkunden an passende Finanzierungspartner. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Über Vionor können Unternehmen Firmenkredite von 10.000 bis 500.000 Euro anfragen. Die Laufzeiten liegen zwischen 6 und 60 Monaten. Voraussetzung sind ein Sitz in Deutschland und mindestens sechs Monate Geschäftstätigkeit. Als Orientierung gelten außerdem mindestens 50.000 Euro Jahresumsatz.

Die Anfrage bei Vionor löst keine SCHUFA-Abfrage aus. Der Finanzierungspartner kann bei seiner Prüfung jedoch Auskünfte einholen. Zins, Zusage, Sicherheiten und Auszahlung entscheidet allein der Finanzierungspartner. Das gilt auch für die Frage, ob eine tilgungsfreie Zeit vereinbart werden kann.

Wenn Sie eine tilgungsfreie Zeit wünschen, nennen Sie das frühzeitig. Beschreiben Sie, wann Ihre Investition Erträge bringt und wie lange die Anlaufphase dauert. Je klarer Ihre Planung ist, desto besser lässt sich die Finanzierung strukturieren. Nutzen Sie dafür die Checkliste für Kreditunterlagen.

Worauf Sie bei der tilgungsfreien Zeit achten sollten

Achten Sie zuerst auf die genaue Dauer der tilgungsfreien Zeit. Sie sollte zur Anlaufphase Ihrer Investition passen. Zu lange tilgungsfreie Zeiten erhöhen die Gesamtkosten unnötig. Zu kurze bringen keine spürbare Entlastung. Orientieren Sie sich an dem Zeitpunkt, ab dem die Investition nachweislich Geld verdient.

Prüfen Sie zweitens die Rate nach der tilgungsfreien Zeit. Sie muss aus dem dann erwarteten Cashflow tragbar sein. Rechnen Sie mit konservativen Umsatzannahmen und einem Puffer. Wenn die Rate auch bei Verzögerungen sicher bedient werden kann, ist die Struktur tragfähig.

Drittens gehört die tilgungsfreie Zeit in den Tilgungsplan. Dort muss klar erkennbar sein, wann die Tilgung beginnt und wie sich die Restschuld entwickelt. Ein vollständiger Tilgungsplan zeigt auch die Zinsbelastung in jeder Phase. Fehlt er, fordern Sie ihn an.

Viertens vergleichen Sie die Gesamtkosten mit und ohne tilgungsfreie Zeit. Nur so erkennen Sie, was die Anlaufphase tatsächlich kostet. Der Vergleich gehört in jede Entscheidung. Eine gute Vorbereitung zahlt sich bei der Prüfung des Kreditangebots aus.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung automatisch auf unsere redaktionellen Regeln geprüft: keine Zinsversprechen, keine Zusagen, nur geprüfte Quellen. Allgemeine Orientierung. Eine individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Was Unternehmen zu diesem Thema am häufigsten fragen, kurz beantwortet.

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Schreiben Sie uns. Es antwortet die Person, die auch Ihre Anfrage bearbeitet.

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Was bedeutet tilgungsfreie Zeit bei einem Kredit?

In der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur die Zinsen auf den Kreditbetrag. Die Tilgung setzt aus, die Restschuld bleibt unverändert. Erst nach Ablauf der vereinbarten Zeit beginnt die Rückzahlung des Kredits.

Wie lange kann eine tilgungsfreie Zeit dauern?

Die Dauer hängt vom Kreditvertrag und vom Finanzierungspartner ab. Bei Firmenkrediten sind einige Monate bis zu mehreren Jahren möglich. Förderkredite enthalten häufig feste tilgungsfreie Anlaufjahre. Entscheidend ist die individuelle Vereinbarung.

Ist eine tilgungsfreie Zeit teurer als sofortige Tilgung?

Ja. Weil die Restschuld während der tilgungsfreien Zeit nicht sinkt, zahlen Sie länger Zinsen auf den vollen Betrag. Dadurch steigen die Gesamtzinsen. Wie hoch die Mehrkosten sind, zeigt ein Vergleich beider Varianten im Kreditrechner.

Was ist der Unterschied zwischen Tilgungsaussetzung und Stundung?

Die Tilgungsaussetzung ist von Anfang an geplant und betrifft nur die Tilgung. Die Zinsen laufen weiter. Eine Stundung wird dagegen nachträglich in einer Krise vereinbart und kann auch Zinszahlungen verschieben. Die Stundung kann die Bonität belasten.

Gibt es tilgungsfreie Zeit auch bei Förderkrediten?

Ja, viele Förderkredite von KfW und Landesförderbanken enthalten tilgungsfreie Anlaufjahre. Sie sind oft fester Bestandteil der Konditionen. Die genaue Dauer hängt vom Programm und vom Einzelfall ab.

Kann ich eine tilgungsfreie Zeit nachträglich vereinbaren?

Das ist grundsätzlich möglich, aber dann handelt es sich um eine Tilgungsaussetzung oder Stundung. Solche nachträglichen Änderungen erfordern die Zustimmung des Kreditgebers. Sie können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein und die Bonitätseinschätzung beeinflussen.

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